Danke für den Link, aber.....
heißt das jetzt, das der Fahrzeughalter für ne Uraltmöhre entweder beim Händler, der da wahrscheinlich null Bock drauf hat, oder beim Importeur die Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern soll/muss?
Zitat: Der Vermerk "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" definiert wiederum eine klare Fabrikatsbindung. Diese finden Sie wie angegeben im Fahrerhandbuch oder muss über eine Unbedenklichkeitserklärung beim Hersteller angefordert werden (siehe unten im Artikel). Auch im CoC-Dokument (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) können Sie unter Punkt 50.
Oder hat wer noch ein Fahrerhandbuch? Dürften dünn gesät sein.
Darüber hat bei mir der TÜV noch nie ein Wort verloren. Bin auch noch nie beim Reifen Händler beim Bestellen danach gefragt worden, ob da was im Schein steht.
Irgendwie bin ich jetzt genauso weit wie vorher.
Vielleicht kapier ich 's auch einfach nicht. Scheixxegal,
ich fahr weiterhin die Reifen, die mir zusagen und gut iss.
Gruß Stefan