Guten Abend Community,
Gibt es spezielle Regelungen was den DB-Killer betrifft? Also müssen alle Motorräder einen haben oder kann man bei älteren Modellen (meine 1995) den rausnehmen und es ist noch legal?
Grüße
Leo
DB-Killer
Re: DB-Killer
Hat ein Endtopf einen entnehmbaren dB-Killer (originale Auspuffanlage hat nämlich keinen entnehmbaren), MUSS der im Fahrbetrieb im öffentlichen Verkehr drin sein - sonst erlischt die Betriebserlaubnis, da die Geräuschvorgaben auch im Fahrzeugschein vermerkt sind und durch die Entnahme des dB-Killers nach Meinung des Gesetzgebers "das Geräuschverhalten negativ beeinflusst wird".
Das wird auch bei Auffälligkeit entsprechend kontrolliert und ist n teurer Spaß.
Also ja, der ist vorgeschrieben. Und nein, auch wenn das Motorrad inzwischen über 20 Jahre ist, ists nicht legal den rauszunehmen.
Selbst auf Crosstrecken ist der immer öfter gefordert.
Beim älteren Sebring an der 650er ists nicht so dramatisch wenn der raus kommt, weil der dicke Topf ein Reflexionsdämpfer ist und die Kammern schon viel schlucken.
Beim neueren Sebring von HRT an der 800er ists deutlich über der Schmerzgrenze, wenn der Killer fehlt. Eigene Erfahrung.
Das wird auch bei Auffälligkeit entsprechend kontrolliert und ist n teurer Spaß.
Also ja, der ist vorgeschrieben. Und nein, auch wenn das Motorrad inzwischen über 20 Jahre ist, ists nicht legal den rauszunehmen.
Selbst auf Crosstrecken ist der immer öfter gefordert.
Beim älteren Sebring an der 650er ists nicht so dramatisch wenn der raus kommt, weil der dicke Topf ein Reflexionsdämpfer ist und die Kammern schon viel schlucken.
Beim neueren Sebring von HRT an der 800er ists deutlich über der Schmerzgrenze, wenn der Killer fehlt. Eigene Erfahrung.
I live. I die. I live again!