Sp46 Briefkopie 130er Reifeneintragung

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OnkelCuchullain
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Sp46 Briefkopie 130er Reifeneintragung

#1 

Beitrag von OnkelCuchullain »

 Themenstarter

Moin, der Titel sagt eigentlich schon alles.
Ich würde mir gerne in den Schein unspezifisch die 130er Größe für Hinterreifen eintragen lassen. Nachdem beinahe jeder Hersteller unbedenklichkeitsbescheinigungen hatte, welche ja aber nun nach der neuen Rechtslage alle ungültig geworden sind...
gibt es hier sp46 Besitzer die die 130 ohne eine reifenbindung im Schein stehen haben?
falls ja, würde ich mich sehr freuen wenn diese mir eine Kopie zur Verfügung stellen würden als argumentationshilfe bei meinem TÜV.

Danke!

Marc
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DROldie
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Re: Sp46 Briefkopie 130er Reifeneintragung

#2 

Beitrag von DROldie »

Moin Marc, leider kann ich Dir damit auch nicht dienen. Ich werde beim nächsten fälligen Wechsel genau das, auch versuchen eintragen zu lassen!!!
Gruß Peter
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Dennis
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Re: Sp46 Briefkopie 130er Reifeneintragung

#3 

Beitrag von Dennis »

Hi,

https://motorrad-app.suzuki.de/download ... ben/33.pdf

Da ist der doch unter Alternativ aufgeführt.

Gruß
Dennis
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Re: Sp46 Briefkopie 130er Reifeneintragung

#4 

Beitrag von OnkelCuchullain »

 Themenstarter

Ich war der Meinung, dass alles was von den in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Dimensionen abweicht ohne Eintragung nicht mehr gültig ist.
Lasse mich im Zweifel aber gern eines besseren belehren.
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OnkelCuchullain
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Re: Sp46 Briefkopie 130er Reifeneintragung

#5 

Beitrag von OnkelCuchullain »

 Themenstarter

Dennis hat geschrieben: 28 Aug 2020 10:58 Hi,

Forumxxxverweigertxxxpostenxxxdesxxxlinks

Da ist der doch unter Alternativ aufgeführt.

Gruß
Dennis
Zitat aus dem von dir verlinkten Dokument:
generell immer bei Anbau von
Reifen, bei denen sich die Reifengröße gegenüber den bisher in den Fahrzeugpapieren aufgeführten Reifen ändert, ist gem. §19 Abs. 3 StVZO
unverzüglich eine Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kfz-Verkehr oder einen
Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen. Die Anbaubestätigung der Prüfstelle ist vom
Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuweisen. Dies gilt solange, bis die Reifenumrüstung bei der
zuständigen Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.

Aber trotzdem vielen Dank, eine Argumentationsgrundlage ist es ja dennoch
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Re: Sp46 Briefkopie 130er Reifeneintragung

#6 

Beitrag von deFlachser »

OnkelCuchullain hat geschrieben: 28 Aug 2020 11:06 Ich war der Meinung, dass alles was von den in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Dimensionen abweicht ohne Eintragung nicht mehr gültig ist.
Lasse mich im Zweifel aber gern eines besseren belehren.
Das ist richtig. In der Freigabe von Suzuki steht bei der Dimension nämlich ein E dabei. E wie Einnahmequelle bzw. eintragungspflichtig.

Gruß Stefan
Erfahrung verhält sich proportional zur Masse des zerstörten Materials :roll:
Am Besten wir halten die Welt einmal kurz an, und lassen die Idioten aussteigen :mrgreen:.
Mit dummen Menschen zu diskutieren, ist wie mit einer Taube Schach zu spielen :wink:.

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Treffen 2023 Bleiwäsche leider auch schon wieder vorbei.
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Re: Sp46 Briefkopie 130er Reifeneintragung

#7 

Beitrag von Grumpyoldgerman »

Hallihallo,

Ich habe dasselbe Problem mit meiner 44er. Der TÜVologe meinte es sei seeeehr hilfreich einen kopierten Schein vorzulegen. Daran könne er sich orientieren. Ich fragte schon ab, aber bekam leider noch keine Antwort.
Mal sehen ob sich noch jemand erbarmt.
Aber Dennis hat Recht. Unbedingt nötig ist es nicht, es vereinfacht es jedoch ungemein, was grad beim geneigten Graukittel von Vorteil ist.

Grüßle Jerry
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Re: Sp46 Briefkopie 130er Reifeneintragung

#8 

Beitrag von deFlachser »

Mag sein, dass das u. U. hilfreich ist. Wenn der sogenannte SV allerdings des Lesens mächtig sein sollte, dann muss die Freigabe von Suzuki reichen.

Dafür ist sie schließlich da.

Gruß Stefan
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Re: Sp46 Briefkopie 130er Reifeneintragung

#9 

Beitrag von Grumpyoldgerman »

deFlachser hat geschrieben: 28 Aug 2020 11:26 Mag sein, dass das u. U. hilfreich ist. Wenn der sogenannte SV allerdings des Lesens mächtig sein sollte, dann muss die Freigabe von Suzuki reichen.

Dafür ist sie schließlich da.

Gruß Stefan
Genau da liegt m.M.n. der Hase im Pfeffer begraben: eigentlich! Wenn der Prüfer sich nicht sicher ist, dann war es das für dich. Mir wurde mal die Plakette verweigert wegen eines E geprüften Zusatzscheinwerfers von Touratech.

Egal wie, je mehr Papier man dem Herren um die Ohren legen kann desto gut! So zumindest meine Erfahrungen.

Grüßle Jerry
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Re: Sp46 Briefkopie 130er Reifeneintragung

#10 

Beitrag von Dennis »

HI,

Grumpyoldgerman hat geschrieben: 28 Aug 2020 11:16 Hallihallo,

Ich habe dasselbe Problem mit meiner 44er. Der TÜVologe meinte es sei seeeehr hilfreich einen kopierten Schein vorzulegen. Daran könne er sich orientieren. Ich fragte schon ab, aber bekam leider noch keine Antwort.
Mal sehen ob sich noch jemand erbarmt.
Aber Dennis hat Recht. Unbedingt nötig ist es nicht, es vereinfacht es jedoch ungemein, was grad beim geneigten Graukittel von Vorteil ist.

Grüßle Jerry
Die stehen bei der SP44 / SP45 doch in der ABE (konnte der Prüfer irgendwie nachschauen) und im alten Brief drin. Mit dem alten Brief haben meine Prüfer dann nichts mehr gesagt. Er war nur erst der Meinung, dass wenn hinten 130 vor 100er sein muss. War dann aber auch nicht so.
OnkelCuchullain hat geschrieben: 28 Aug 2020 11:14 Zitat aus dem von dir verlinkten Dokument:
generell immer bei Anbau von
Reifen, bei denen sich die Reifengröße gegenüber den bisher in den Fahrzeugpapieren aufgeführten Reifen ändert, ist gem. §19 Abs. 3 StVZO
unverzüglich eine Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kfz-Verkehr oder einen
Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen. Die Anbaubestätigung der Prüfstelle ist vom
Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuweisen. Dies gilt solange, bis die Reifenumrüstung bei der
zuständigen Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.

Aber trotzdem vielen Dank, eine Argumentationsgrundlage ist es ja dennoch
Sollte auch beim TÜV besser wirken als eine Briefkopie, wo sich ein anderer Prüfer auch vertan haben könnte..

Gruß
Dennis
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Re: Sp46 Briefkopie 130er Reifeneintragung

#11 

Beitrag von deFlachser »

Hi Jerry,
Grumpyoldgerman hat geschrieben: 28 Aug 2020 11:35 Mir wurde mal die Plakette verweigert wegen eines E geprüften Zusatzscheinwerfers von Touratech.
Spätestens hier hättest du Hänschen stehen lassen sollen um zum Hans zu gehen.

E geprüfte Teile müssen nicht eingetragen werden. Einfach anbauen und gut ist. Sonst bräuchte man die E-Teile nicht. Bei meiner SE sinds zum Beispiel die Blinker mit E-Zulassung. Der sieht nicht original und guckt ob die E-Nummer drauf ist. Alles paletti.

Gruß Stefan
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Re: Sp46 Briefkopie 130er Reifeneintragung

#12 

Beitrag von Grumpyoldgerman »

deFlachser hat geschrieben: 28 Aug 2020 11:48 Hi Jerry,
Grumpyoldgerman hat geschrieben: 28 Aug 2020 11:35 Mir wurde mal die Plakette verweigert wegen eines E geprüften Zusatzscheinwerfers von Touratech.
Spätestens hier hättest du Hänschen stehen lassen sollen um zum Hans zu gehen.

E geprüfte Teile müssen nicht eingetragen werden. Einfach anbauen und gut ist. Sonst bräuchte man die E-Teile nicht. Bei meiner SE sinds zum Beispiel die Blinker mit E-Zulassung. Der sieht nicht original und guckt ob die E-Nummer drauf ist. Alles paletti.

Gruß Stefan
Ja,
Mein Lösungsansatz war vom Hof zu rollen, die Dinger fluchs abzuschrauben und dann bin ich wieder hin (am selben Tag kostet es ja nichts extra).
Die Kabel hingen noch da und ihm sollte klar sein, dass die Teile 8 Minuten später wieder an Ort und Stelle waren.
Der Prüfer war auch seeeehr eigen.

Egal wie, es scheint mir stets ein Hazardspiel zu sein.

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Re: Sp46 Briefkopie 130er Reifeneintragung

#13 

Beitrag von Grumpyoldgerman »

Dennis hat geschrieben: 28 Aug 2020 11:41 Die stehen bei der SP44 / SP45 doch in der ABE (konnte der Prüfer irgendwie nachschauen) und im alten Brief drin. Mit dem alten Brief haben meine Prüfer dann nichts mehr gesagt. Er war nur erst der Meinung, dass wenn hinten 130 vor 100er sein muss. War dann aber auch nicht so.

Sollte auch beim TÜV besser wirken als eine Briefkopie, wo sich ein anderer Prüfer auch vertan haben könnte..

Gruß
Dennis
Meinst du, du kannst mir eine Kopie von deinem Schein zukommen lassen (gerne auch entpersonalisiert)?

Denn den alten Scheun habe ich nicht und diskutiere ungern mit den Hansln rum.


Grüßle Jerry
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Re: Sp46 Briefkopie 130er Reifeneintragung

#14 

Beitrag von Dennis »

Wenn Du so einem merkwürdigen Prüfer hast, wird das nichts bringen. Bei mir steht SP45.

Wie gesagt, der Prüfer kann in die ABE des Mopeds schauen und da steht es drin (zumindest bei der SP44), hat er bei mir am Rechner gemacht. Behaupte einfach, dass es im alten Brief drin stand.
Ich habe den Brief nicht schnell digital zur Hand, nur auf dem Zettel unter der Sitzbank...

Gruß
Dennis
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Re: Sp46 Briefkopie 130er Reifeneintragung

#15 

Beitrag von deFlachser »

Wo findet man denn die ABE's der Mopeds!
Hab mir schon nen Wolf gegockelt.

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