Ritzelwechsel ?!?

Forum für Umfragen zum Thema DR-Technik
osym
Fast schon Admin
Fast schon Admin
Beiträge: 1401
Registriert: 01 Sep 2005 00:00
Wohnort: Ruhrgebiet

#16 

Beitrag von osym »

Hallo nabend,
das 15er Ritzel ist m.W. original an der DR 800S nach 1993 verbaut, genauso wie das 47er Kettenrad für hinten, welches mit einer 116 Glied-Endlos Kette auch an die DR 650 passt,
Polo hat doch solche Baukastensysteme angeboten.

Ich bin mir aber nicht 100% sicher, ob das die DR 800 S war oder der Vorgänger- bei einer von beiden passt der Kram auch an die DR 650.

Bedenkt aber, dass die 15/47 Version waffenscheinpflichtig ist,
die Drehzahl steigt um ca.1000/U, kann man auf Dauer nicht fahr´n.

Wenn das Ritzel auf die DR 650 passt, muss doch folglich auch die Befestigungsscheibe der DR 800 für die DR 650 passen.

Aber hier sind doch auch DR 800 - Fahrer im Forum, die müssten es doch genau wissen.
Zuletzt geändert von osym am 23 Apr 2010 23:51, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Olaf

RSE - Reise Sport Enduro oder Richtige Sport Enduro
...zum Schweigen fehlen mir manchmal echt die Worte !
Benutzeravatar
Bodo
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 162
Registriert: 01 Sep 2002 00:00

#17 

Beitrag von Bodo »

AWolff hat geschrieben:Der Geschwindigkeitsunterschied zwischen 15er und 16er Ritzel beträgt beachtliche 4% !!!
Damit liegt man locker unter den 8% Messtoleranz für die vorgegebenen Fahzeugdaten! :lol:

Aber egal, die Kollegen "Bedenkenträger" sollen sich bitte dies zu Gemüte führen:

"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, grundsätzlich bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam (§ 19 Abs. 2 Satz 1 StVZO). Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StVZO a. F. galt das aber nur, solange nicht Teile des Fahrzeugs verändert wurden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben war oder deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen konnte. Diese Regelung ist durch die 16. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 16. Dezember 1993 (BGBl. 1, S. 2106) neu gefaßt worden. § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO m. F. bestimmt nunmehr, daß die Betriebserlaubnis nur erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betrieberlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Entgegen der bisherigen Regelung reicht allein die Veränderung von Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, nicht mehr aus, um die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen zu lassen (vgl. Hentschel, NJW 1994, 696, 698). Die amtliche Begründung (vgl. BR-Dr. 629/93, S. 17) führt hierzu aus, es erscheine auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Mittel bedenklich, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung der Verkehrssicherheit zu erwarten sei. Erlosch die Betriebserlaubnis gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 a. F. ferner dann, wenn Fahrzeugteile verändert wurden, deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen konnte, so ist hierzu nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVZO n. F. jetzt erforderlich, daß eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung reicht seit dem Inkrafttreten der 16. Änderungs VO nicht mehr aus (vgl. Hentschel a. a. O., S. 697). Für die Praxis ergibt sich daraus, daß nicht mehr schematisch - etwa an Hand des ohnehin die Gerichte nicht bindenden Beispielekatalogs des Bundesministers für Verkehr (vgl. Jagusch/Hentschel, StVR, 33. Aufl., § 19 StVZO Rn. 12; VerkBl. 1994, 159 ff.) oder anderer Übersichtstabellen - ein Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Veränderung von Fahrzeugteilen festgestellt werden kann, soweit § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO in Frage kommt, weil nämlich jeweils für den konkreten Fall ermittelt werden muß, ob die betreffende Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht nur möglich erscheinen, sondern erwarten läßt (vgl. Hentschel NJW 1995, 627). Diese Feststellung wird häufig nur mit Hilfe eines technischen Sachverständigen getroffen werden können (vgl. Hentschel a. a. O.)."
...- Gefährdung is Affenkacke, Abgasverhalten wird durch andere Übesetzung verändert ...
Gruß an alle
Bodo


... fährt ungern geradeaus!
und
... besser gar keine, als falsche Gedanken machen!
osym
Fast schon Admin
Fast schon Admin
Beiträge: 1401
Registriert: 01 Sep 2005 00:00
Wohnort: Ruhrgebiet

#18 

Beitrag von osym »

ich fang hier gleich mit dem KrW/AbfG an, da kenn ich mich auch aus.
Gruß Olaf

RSE - Reise Sport Enduro oder Richtige Sport Enduro
...zum Schweigen fehlen mir manchmal echt die Worte !
Benutzeravatar
Bodo
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 162
Registriert: 01 Sep 2002 00:00

#19 

Beitrag von Bodo »

osym hat geschrieben:Hallo nabend,
das 15er Ritzel ist m.W. original an der DR 800S nach 1993 verbaut, genauso wie das 47er Kettenrad für hinten, welches mit einer 116 Glied-Endlos Kette auch an die DR 650 passt,
Polo hat doch solche Baukastensysteme angeboten.

Ich bin mir aber nicht 100% sicher, ob das die DR 800 S war oder der Vorgänger- bei einer von beiden passt der Kram auch an die DR 650.

Bedenkt aber, dass die 15/47 Version waffenscheinpflichtig ist,
die Drehzahl steigt um ca.1000/U, kann man auf Dauer nicht fahr´n.

Wenn das Ritzel auf die DR 650 passt, muss doch folglich auch die Befestigungsscheibe der DR 800 für die DR 650 passen.

Aber hier sind doch auch DR 800 - Fahrer im Forum, die müssten es doch genau wissen.
Hi Olaf,
ich glaub' die 800er hatte 'ne fette Kette, die 750er aba nich'.
Un' faaba is' die 15/47er im Geländä supagoil !!!...
... aba nur für ächtä Sportmoppäts ...
Gruß an alle
Bodo


... fährt ungern geradeaus!
und
... besser gar keine, als falsche Gedanken machen!
Benutzeravatar
AWolff
Fast schon Admin
Fast schon Admin
Beiträge: 974
Registriert: 23 Mai 2008 21:25
Wohnort: Berlin, Hauptstadt des Verbrechens!

Galerie

#20 

Beitrag von AWolff »

Bodo hat geschrieben:...- Gefährdung is Affenkacke, Abgasverhalten wird durch andere Übesetzung verändert ...
Affenkacke! Endlich mal jemand mit ordentlichen Argumenten! :roll:
Affenkotze ist mir bekannt, sie ist warm und riecht nach Banane! :lol:

Glaubst du wirklich dass eine Änderung der Geschwindigkeit von 4%, also
statt 50 km/h WAHNSINNIGE 52 km/h :shock: , den Abgaswert messbar ändert?
Dass ist bullshit! Und wie der riecht ist hinlänglich bekannt ... :wink:

BTW Ich fahre meine Sumo mit 16/47, und meine Expedition-SP44 mit 15/42. :P
Nietzsche is my co-pilot!
'ne Nutte kauft 'ner Nonne 'nen Duden
Benutzeravatar
Bodo
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 162
Registriert: 01 Sep 2002 00:00

#21 

Beitrag von Bodo »

... ob ich 's glaube ist uniteressant!
... und was du fährst eben auch!
Fakt is', dass ne andere Tüte nur ' Mücke is' und keine Anzeige ...
... bei der anderen Übersetzung sacht der Richter, dass die BE weg is' ...
so isses zumindest im Pott ... in der Bundeshauptstadt gehen die Uhren vielleicht anders ...
Gruß an alle
Bodo


... fährt ungern geradeaus!
und
... besser gar keine, als falsche Gedanken machen!
osym
Fast schon Admin
Fast schon Admin
Beiträge: 1401
Registriert: 01 Sep 2005 00:00
Wohnort: Ruhrgebiet

#22 

Beitrag von osym »

@Bodo,
ich glaub du hast recht, die DR 800S hat´ne 525-Teilung, dann passt der Kettensatz halt vom Vorgänger-also DR 800 (ohne S)
und demnach auch das Ritzelblech ohne die böse Flex anzulegen.
Gruß Olaf

RSE - Reise Sport Enduro oder Richtige Sport Enduro
...zum Schweigen fehlen mir manchmal echt die Worte !
Greenrun
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 292
Registriert: 14 Nov 2007 17:15
Wohnort: Ravensburg

#23 

Beitrag von Greenrun »

Das hier beschriebene Erlöschen der Betriebserlaubnis gemäß §§ 18/19 STVO gibt es nicht mehr. Die Beschreibung von AWolff ist Vergangenheit!!

Geahndet können derartige Verstöße gem. § 23 STVO (Vorschriftsmäßigkeit):

§ 23 [1] Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) 1Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. 2Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. 3Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. 4Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).


kostet 25.- EUR.
Wenn die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist 80.- EUR und 3 Punkte

So ist es jedenfalls in Baden-Württemberg. Ich gehe davon aus, dass die STVO bundesweit gleich angewandt und geahndet wird.
Karlshof ´08
SÜST 1 ´08
Crispendorf ´09
FFH
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 330
Registriert: 21 Aug 2009 19:26
Wohnort: Aachen / Wesel

#24 

Beitrag von FFH »

smi650 hat geschrieben:Eine Suzukinummer gibt es dafür meines Wissens nicht. Das Blech für den eine Zahn weniger Vorne existiert, zumindest in Deutschland bei Suzuki nicht. Lass mich gerne eines Anderen belehren.
Woher nimmst du dieses Wissen? Das Bild oben stammt aus einem Suzuki Microfiche und ich interessiere mich für die Suzukinummer der Bildnummer 37. Die wird es gegeben haben.

Quelle: http://www.pieces-suz.com/suzuki-recher ... FIG18.html

Gut möglich, dass dieses Teil nicht (mehr) verkauft wird.

Interessant ist osym's Tipp mit der DR 800. In dem entsprechenden Microfiche findet sich tatsächlich ein mit 15 Zähnen angegebenes Ritzel und das entsprechende Blech: http://www.pieces-suz.com/suzuki-recher ... ID=2074984
osym
Fast schon Admin
Fast schon Admin
Beiträge: 1401
Registriert: 01 Sep 2005 00:00
Wohnort: Ruhrgebiet

#25 

Beitrag von osym »

Moin
@FFH
Florian geh doch mal zum Freundlichen und laß dir den Mikrofisch von der DR 800 zeigen oder recherchier das im Net (nicht die letzte, die 800S; sondern davor die mit 520 Kette), da sollte die gleiche Aufnahme dran sein wie an der DR 650.
Die Freundlichen kennen ja nur ihre Teilenummern, zum Ausprobieren und für die Technische kombinierbare Machbarkeit sind wir ja da.
Z.B. Die Verkleidungsschrauben (M6 Linsenkopf mit Inbus) von der DR 800 passen ja auch in die DR 650 RSE , sind nur 5 mm länger.
Hab ich zufällig gesehen, als er mit ner Kiste ankam, aber du kannst dummerweise nicht sagen "ich brauch ne Schraube M6x30 oder ein Muster mitbringen"- dann fragt er dich nach der Teilenummer- ohne die kann er nichts machen-ist bei uns jedenfalls so.

Wenn du die Microfische durchgehst, wirst du sehen, wie die Ritzel-abdeckung bei der DR 800 aussieht und darüber kommst du ja auch an die Teilenummer.
Das 15er Ritzel davon passt jedenfalls an die DR 650 RSE
Ich habe das alles auf dem Wege mühsam recherchiert.
Einfacher gehts mit Hessler, der hat so´n Teil im Angebot.
Gruß Olaf

RSE - Reise Sport Enduro oder Richtige Sport Enduro
...zum Schweigen fehlen mir manchmal echt die Worte !
ltell
Fühlt sich wie zu Hause
Fühlt sich wie zu Hause
Beiträge: 381
Registriert: 31 Jul 2010 10:00
Wohnort: Kreis Herford

Galerie

Re: Ritzelwechsel ?!?

#26 

Beitrag von ltell »

Kann mir das jemand nochmal zusammen Fassen blicke nicht ganz durch. Welcher DR800 Kettensatz passt auf die DR650?

Hatte beim Kauf meiner DR schon hinten ein 47er mit 16er vorne Verbrauch 5,5Liter/100km mit der 15/47 Übersetzung sind es 6Liter/100km aber das Grisen ist bei 15/47 um so größer :-D.
Benutzeravatar
ELVIS
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 2897
Registriert: 02 Apr 2007 19:37
Wohnort: Graceland am Niederrhein

Galerie

Re: Ritzelwechsel ?!?

#27 

Beitrag von ELVIS »

Es gibt bei den 800ern nur SR42 und SR 43. Wenn also nicht die letzte, dann bleibt übrig...? Genau, die 42. Weil die 43, wie auch die SP46 ne 525er Kette hat. Wozu das Arschaufreissen, wenn Osym doch schon auf den Kollegen H. aus S. hingewiesen hat...
Darüber hinaus : 16/42 ist Serie. 15/42 gilt nach allgemeiner Lesart als optimal. 16/47 ist noch ein wenig kürzer. 15/47 verkürtzt nur noch die Lebensdauer deines Motors :-)
BATHTUB RACING - Downhill Experience
ltell
Fühlt sich wie zu Hause
Fühlt sich wie zu Hause
Beiträge: 381
Registriert: 31 Jul 2010 10:00
Wohnort: Kreis Herford

Galerie

Re: Ritzelwechsel ?!?

#28 

Beitrag von ltell »

Danke jetzt hab ichs. Ja gut der Motor leidet mehr aber was solls 15/47 macht einfach viel mehr Spaß.

Außerdem wenn ich bedenke das die XR von meinem Nachbarn noch kürzer übersetzt ist.
Benutzeravatar
ELVIS
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 2897
Registriert: 02 Apr 2007 19:37
Wohnort: Graceland am Niederrhein

Galerie

Re: Ritzelwechsel ?!?

#29 

Beitrag von ELVIS »

Das ist nur die Sekundär-Übersetzung ! Primär ist die XR gänzlich anders ausgelegt. Die ist auch mit 14/50 noch fahrbar. Aber das ist damals auch ein Crosser mit Zulassung gewesen. Und das nichtmal offiziell in D. Fahr so einen Eimer mal selbst, dann kommst du drauf, was ich meine.
BATHTUB RACING - Downhill Experience
Antworten