Ritzelwechsel ?!?
Ritzelwechsel ?!?
Hi Leude,möchte demnächst bei meiner SP44 nen 15er Ritzel anbasteln.
Wie gehe ich vor und was ist zu beachten ?
Wie gehe ich vor und was ist zu beachten ?
Hey soso!
Also am besten mal Aufbocken so das das Hinterrad in der Luft is, so gehts am leichtesten.
Für das vordere Ritzel:
Abdeckung runter machen, Schrauben lösen und weg nehmen, dann das Arretierungsblech runter nehmen. Das musst du ein bischen verdrehen so das du es von der Welle ziehen kannst. Dann falls es geht kannst das Ritzel schon runter ziehen, wenn es nicht geht musst du die Hinterachse locken und den Reifen weiter nach vor Stellen also Spannung von der Kette nehmen dann gehts.
Einbau alles umgekehrt.
Für das Hintere Kettenrad:
Hinterrad runter, altes Kettenrad runter, neues rauf Rad wieder in die Kette fädeln, Steckachse durch festschrauben feddisch...
Dann Kette SPANNEN nicht vergessen.
hoffe das ist genug anleitung für dich
Also am besten mal Aufbocken so das das Hinterrad in der Luft is, so gehts am leichtesten.
Für das vordere Ritzel:
Abdeckung runter machen, Schrauben lösen und weg nehmen, dann das Arretierungsblech runter nehmen. Das musst du ein bischen verdrehen so das du es von der Welle ziehen kannst. Dann falls es geht kannst das Ritzel schon runter ziehen, wenn es nicht geht musst du die Hinterachse locken und den Reifen weiter nach vor Stellen also Spannung von der Kette nehmen dann gehts.
Einbau alles umgekehrt.
Für das Hintere Kettenrad:
Hinterrad runter, altes Kettenrad runter, neues rauf Rad wieder in die Kette fädeln, Steckachse durch festschrauben feddisch...
Dann Kette SPANNEN nicht vergessen.
hoffe das ist genug anleitung für dich
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Guten Morgen,
wie alt ist den die Kette schon? Weil wenn man ein neues Ritzel oder Kettenrad in ne zu alte Kette einbaut, kann´s sein das der ganze Kettensatz innerhalb kürzester Zeit im A... ist. Würd ich aufpassen. Ausserdem verwende ich immer lieber ein grösseres Kettenrad weil das dann den Kettenschleifer an der Schwinge weniger belastet.
Gruss Wolfgang
wie alt ist den die Kette schon? Weil wenn man ein neues Ritzel oder Kettenrad in ne zu alte Kette einbaut, kann´s sein das der ganze Kettensatz innerhalb kürzester Zeit im A... ist. Würd ich aufpassen. Ausserdem verwende ich immer lieber ein grösseres Kettenrad weil das dann den Kettenschleifer an der Schwinge weniger belastet.
Gruss Wolfgang
88-96 DT 125 LC 10V (offene Leistung 22PS) mit 8000 km gekauft, mit 40000 km verkauft.
90-96 DR 650 RS 45000 km
96- TRIUMPH Tiger T400 fast neu gekauft und jetzt schon über 100000 km gelaufen.
09- DR 650 RS Bj 91 gekauft mit ca 65000 km
10- DR 650 RRS (im Aufbau) zur Aufbau Doku
Tigerparts
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Nach Informationen hier aus dem Forum muss für ein kleineres Ritzel auch das Sicherungsblech geändert werden, da es sonst an der Kette schleift.
Auf einer Explosionszeichnung aus dem Teilekatalog habe ich entdeckt, dass es ein kleineres Sicherungsblech auch original von Suzuki geben muss (siehe Nr. 35 als Alternative zu Nr. 36).
Leider kenne ich die Suzuki-Nummer dafür nicht, da sie in dem Teilekatalog aus dem das Bild ist nicht angezeigt wird und die Zeichnung bei Alpha Sports das Sicherungsblech nicht aufführt.
Auf einer Explosionszeichnung aus dem Teilekatalog habe ich entdeckt, dass es ein kleineres Sicherungsblech auch original von Suzuki geben muss (siehe Nr. 35 als Alternative zu Nr. 36).
Leider kenne ich die Suzuki-Nummer dafür nicht, da sie in dem Teilekatalog aus dem das Bild ist nicht angezeigt wird und die Zeichnung bei Alpha Sports das Sicherungsblech nicht aufführt.
Bei meinem ersten Umbau vor gut 8 Jahren hab ich das Mopped aufgebockt und das Ritzelblech im 1. Gang bei Standgas ohne Kette laufen lassen und mit einer Flex die 2mm abgehobelt. Hat funktioniert und war optimal rund. Jetzt hab ich mir einfach von Hessler das passende Blech für wenig Geld und noch viel weniger Arbeit einfach gekauft..........passt perfekt.
- suzukiracer
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Ich habs fast genauso gemacht, jedoch nicht bei laufendem Motor, sonder das Blech in nen Schraubstock eingeklemmt und dann mit der Schruppscheibe gearbeitet. War zwar nicht ganz rund, aber es erfüllt seinen Zwecksmi650 hat geschrieben:Bei meinem ersten Umbau vor gut 8 Jahren hab ich das Mopped aufgebockt und das Ritzelblech im 1. Gang bei Standgas ohne Kette laufen lassen und mit einer Flex die 2mm abgehobelt. Hat funktioniert und war optimal rund. Jetzt hab ich mir einfach von Hessler das passende Blech für wenig Geld und noch viel weniger Arbeit einfach gekauft..........passt perfekt.
Eine Suzukinummer gibt es dafür meines Wissens nicht. Das Blech für den eine Zahn weniger Vorne existiert, zumindest in Deutschland bei Suzuki nicht. Lass mich gerne eines Anderen belehren. Du musst dir schon auch im klaren sein, dass deine Betriebserlaubnis und entsprechend auch deine Versicherung erlischt, wenn du an der Übersetzung bastelst. Wollte es nur erwähnt haben...........FFH hat geschrieben:Das Hessler-Angebot kenne ich, war halt nur interessiert, ob jemand die Suzuki-Nummer hat. Nach den Antworten vermute ich aber, nein.
Viele hier im Forum fahren diese etwas kürzere Übersetzung weil sie Vorteile bringt. Bei mir ist es in erster Linie die etwas bessere Bescheunigung und ich kann vorallem in der Stadt sprittsparend schon bei etwa 50 km/h in den 5. Gang schalten. Mit der Serienübersetzung war der 5. Gang in der Stadt nur im Bereich der blitzenden Rennleitung möglich
Re: Ritzelwechsel ?!?
... wenn du so fragst, fällt mir noch ein, dass die Betriebserlaubnis deiner DR erlischt ...sosodef hat geschrieben:Hi Leude,möchte demnächst bei meiner SP44 nen 15er Ritzel anbasteln.
Wie gehe ich vor und was ist zu beachten ?
... also ab Umbau fährt die Angst mit ...
Gruß an alle
Bodo
... fährt ungern geradeaus!
und
... besser gar keine, als falsche Gedanken machen!
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... ich glaube, dass ein 15er nie original an einer DR 650 verbaut war, daher wohl auch keine Ori-Teilenr. ...FFH hat geschrieben:Das Hessler-Angebot kenne ich, war halt nur interessiert, ob jemand die Suzuki-Nummer hat. Nach den Antworten vermute ich aber, nein.
...da muss man sich wohl im Suzi- Teilebaukasten umschauen, welches Möppi ein solches in Serie hat ... es gibt eines auf jeden Fall ... Stefan verkauft es in Ori - Suzi - Verpackung ...
Gruß an alle
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Der Geschwindigkeitsunterschied zwischen 15er und 16er Ritzel beträgt beachtliche 4% !!!
Damit liegt man locker unter den 8% Messtoleranz für die vorgegebenen Fahzeugdaten!
Aber egal, die Kollegen "Bedenkenträger" sollen sich bitte dies zu Gemüte führen:
"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, grundsätzlich bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam (§ 19 Abs. 2 Satz 1 StVZO). Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StVZO a. F. galt das aber nur, solange nicht Teile des Fahrzeugs verändert wurden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben war oder deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen konnte. Diese Regelung ist durch die 16. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 16. Dezember 1993 (BGBl. 1, S. 2106) neu gefaßt worden. § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO m. F. bestimmt nunmehr, daß die Betriebserlaubnis nur erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betrieberlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Entgegen der bisherigen Regelung reicht allein die Veränderung von Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, nicht mehr aus, um die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen zu lassen (vgl. Hentschel, NJW 1994, 696, 698). Die amtliche Begründung (vgl. BR-Dr. 629/93, S. 17) führt hierzu aus, es erscheine auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Mittel bedenklich, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung der Verkehrssicherheit zu erwarten sei. Erlosch die Betriebserlaubnis gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 a. F. ferner dann, wenn Fahrzeugteile verändert wurden, deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen konnte, so ist hierzu nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVZO n. F. jetzt erforderlich, daß eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung reicht seit dem Inkrafttreten der 16. Änderungs VO nicht mehr aus (vgl. Hentschel a. a. O., S. 697). Für die Praxis ergibt sich daraus, daß nicht mehr schematisch - etwa an Hand des ohnehin die Gerichte nicht bindenden Beispielekatalogs des Bundesministers für Verkehr (vgl. Jagusch/Hentschel, StVR, 33. Aufl., § 19 StVZO Rn. 12; VerkBl. 1994, 159 ff.) oder anderer Übersichtstabellen - ein Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Veränderung von Fahrzeugteilen festgestellt werden kann, soweit § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO in Frage kommt, weil nämlich jeweils für den konkreten Fall ermittelt werden muß, ob die betreffende Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht nur möglich erscheinen, sondern erwarten läßt (vgl. Hentschel NJW 1995, 627). Diese Feststellung wird häufig nur mit Hilfe eines technischen Sachverständigen getroffen werden können (vgl. Hentschel a. a. O.)."
Damit liegt man locker unter den 8% Messtoleranz für die vorgegebenen Fahzeugdaten!
Aber egal, die Kollegen "Bedenkenträger" sollen sich bitte dies zu Gemüte führen:
"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, grundsätzlich bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam (§ 19 Abs. 2 Satz 1 StVZO). Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StVZO a. F. galt das aber nur, solange nicht Teile des Fahrzeugs verändert wurden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben war oder deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen konnte. Diese Regelung ist durch die 16. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 16. Dezember 1993 (BGBl. 1, S. 2106) neu gefaßt worden. § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO m. F. bestimmt nunmehr, daß die Betriebserlaubnis nur erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betrieberlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Entgegen der bisherigen Regelung reicht allein die Veränderung von Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, nicht mehr aus, um die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen zu lassen (vgl. Hentschel, NJW 1994, 696, 698). Die amtliche Begründung (vgl. BR-Dr. 629/93, S. 17) führt hierzu aus, es erscheine auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Mittel bedenklich, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung der Verkehrssicherheit zu erwarten sei. Erlosch die Betriebserlaubnis gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 a. F. ferner dann, wenn Fahrzeugteile verändert wurden, deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen konnte, so ist hierzu nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVZO n. F. jetzt erforderlich, daß eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung reicht seit dem Inkrafttreten der 16. Änderungs VO nicht mehr aus (vgl. Hentschel a. a. O., S. 697). Für die Praxis ergibt sich daraus, daß nicht mehr schematisch - etwa an Hand des ohnehin die Gerichte nicht bindenden Beispielekatalogs des Bundesministers für Verkehr (vgl. Jagusch/Hentschel, StVR, 33. Aufl., § 19 StVZO Rn. 12; VerkBl. 1994, 159 ff.) oder anderer Übersichtstabellen - ein Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Veränderung von Fahrzeugteilen festgestellt werden kann, soweit § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO in Frage kommt, weil nämlich jeweils für den konkreten Fall ermittelt werden muß, ob die betreffende Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht nur möglich erscheinen, sondern erwarten läßt (vgl. Hentschel NJW 1995, 627). Diese Feststellung wird häufig nur mit Hilfe eines technischen Sachverständigen getroffen werden können (vgl. Hentschel a. a. O.)."
Nietzsche is my co-pilot!
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Deine DR geht dabei bestimmt trotzdem ab wie ein Rodeo-Pferdchensmi650 hat geschrieben:...und ich kann vorallem in der Stadt sprittsparend schon bei etwa 50 km/h in den 5. Gang schalten...
Was hast du da für eine Drehzahl? (Will es bei meiner lieber nicht selber ausprobieren.)
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@smi650 ist das dein Ernst, 50kmh im 5. Gang? Da kostet dich der Motorschaden sicher mehr als die paar Euro die du dir durch den Sprit sparst.
3. Gang maximal bei dieser Geschwindigkeit mit dem 15er Ritzel, oder hattest du den 3. evtl gemeint?
3. Gang maximal bei dieser Geschwindigkeit mit dem 15er Ritzel, oder hattest du den 3. evtl gemeint?
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