Gutachten zur Änderung der Übersetzung

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Mafi
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Gutachten zur Änderung der Übersetzung

#1 

Beitrag von Mafi »

 Themenstarter

Hallo DR Gemeinde,

ich fahre schon seit 2 Jahren eine DR 650 SE - zumeist im Stadtverkehr -und bin auch sehr zufrieden mit der Maschine. Ab-und-an habe ich auch schon in Eurem tollen Forum mitgelesen aber erst heute geschafft mich anzumelden.

Mit ein Grund, da bin ich ehrlich, es plagt mich der Wunsch, den ich nur mit Eurer professinellen Hilfe umsetzen kann, ich würde gerne die Übersetzung der DR 650 SE verändern, damit ich im Stadtverkehr mehr Durchzug habe, aber möchte deshalb nicht die ABE verlieren.

Die heutige Nachfrage beim TÜV war nicht so toll. Dafür wäre ein Abgasgutachten, eine Geräuschmessung und all so teure Einzelabnahmen fällig.

Wisst ihr zufällig ob es für diesen Fall schon einmal ein Gutachten von einem eurer Mitglieder gemacht wurde oder ob es so ein Gutachten von einer Firma gibt?
Selbstverständlich bin ich bereit für dieses Gutachten etwas zu bezahlen.

Ja, ich gestehe, ich bin diesbezüglich etwas "unmutig" und möchte diese Übersetzungsveränderung nur dann machen, wenn ich diese mit ABE bekomme. Die Angst im Falle eines Unfalles von der Versicherung mit einem Gerichtsverfahren und einer Zahlungsverweigerung bestraft zu werden ist einfach zu groß.

Vielen Dank für eure Hilfe und beste Grüße aus dem sonnigen Breisgau
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ELVIS
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#2 

Beitrag von ELVIS »

Letzteres kannst Du nun wirklich vergessen.
Das ewige Gespenst, daß Du im Falle eines Unfalles wegen einer geänderten Übersetzung oder eines offenen Schalldämpfers oder eines Flachschiebers den Versicherungsschutz verlierst...
Nicht einmal die gegnerische Versicherung unternimmt irgendetwas, wenn sie den Schuldigen vertritt.
Versuch doch mal zu googlen, ob jemals jemandem das wegen einer derartigen Bagatelle tatsächlich passiert ist. Und nicht dem Freund des Onkels des Bruders der Schwägerin.
Und selbst wenn Du so etwas findest - es ist so unwahrscheinlich, daß Du eher von nem Meteoriten erschlagen wirst.
Nach meinem jüngsten ( schuldlosen ) Unfall habe ich die gegnerische Versicherung den Gutachter stellen lassen - Es interessiert nicht, ob da irgendwas nicht ganz korrekt ist.
Ansonsten : Ja, so eine Eintragung ist möglich, aber wohl sehr unwahrscheinlich.
Ich habe irgendwo sogar eine Briefkopie, in der ein TM40 Flachschieber an einer XR eingetragen wurde, auch wenn Dir hier jeder sagt, es wäre unmöglich - gleichsam ein 6er im Lotto.

Wenn Du vor nem 15er Ritzels Angst hast, solltest Du nicht auf ein Motorrad steigen - Dein Leben ist mehr wert, als etwaige finanzielle Konsequenzen.
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FFH
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#3 

Beitrag von FFH »

Hallo,

zur Verständnissicherung: hatte dir der TÜV-Prüfer angeboten, dass wenn du mit einer Kopie eines Fahrzeugbriefs kommst, er genau diese Eintragungen übernehmen wird?

Eine ABE gibt es für Veränderungen an der Übersetzung nicht und auch kein Teilegutachten.

Formal ist eine Abnahme nach §21 StVZO notwendig, weil sich die Endgeschwindigkeit deines Fahrzeugs ändert, und die an Ziffer 6 im Brief dann korrigiert wird.

Von der SP46 hab ich noch keine Fahrzeugbriefe mit Änderungen im Netz gesehen.

Wie es im Prinzip aussieht, kannst du dir an ein paar Honda Transalp Briefen ansehen:

http://www.transalp.de/technik/pd-techn ... walter.zip

In diesem Archiv ist eine Datei mit dem Ergebnis der §21-Begutachtung. Dort sind die Änderungen aufgeführt, die das Straßenverkehrsamt in den Brief übernimmt. Insbesondere in diesem Fall: "Kettenrad 49Z" und "Ziff.6: 155". Außerdem andere Geräuschwerte.

Noch eins:
http://www.transalp.de/technik/pd-techn ... a-14er.zip

Dort sind ist nur die Vmax. aufgrund eines anderen Ritzels geändert: "Ziff.6: geänderte Übersetz.vo.14ZN.". Geschwindigkeit wurde dann von 168 auf 150 korrigiert.
Gruß, Florian

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Mafi
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#4 

Beitrag von Mafi »

 Themenstarter

ELVIS hat geschrieben: Wenn Du vor nem 15er Ritzels Angst hast, solltest Du nicht auf ein Motorrad steigen - Dein Leben ist mehr wert, als etwaige finanzielle Konsequenzen.
Hallo Elvis

Angst habe ich keine. Aber Respekt. Sowohl beim Motorradfahren als auch vor den finanziellen Konsequenzen bei einem (immer möglichen) Unfall.

Mag schon sein, dass BIS JETZT keine Versicherung eine geänderte Übersetzung als Anlass nahm um sich vor einer Zahlung zu drücken. Aber wie wir alle wissen haben sich die Zeiten geändert und Versicherungen in allen Sparten suchen und finden zumeist kleinste Vergehen um sich vor einer Zahlung zu drücken.
Mein Kumpel bei der Polizei hat mal einen ganz wichtigen Satz gesagt: UNFALLURSÄCHLICH muss die Veränderung sein.
D.h. wenn z.B. eine Xenonlampe im Motorrad verbaut habe, erlischt die ABE ganz sicher. Aber bei einem Unfall in der Stadt bei Tage ist diese geänderte Beleuchtungsart sicher nicht unfallursächlich.
Ganz anders schaut das bei einer geänderten Übersetzung aus. Wenn da die Versicherung nachweisen kann, das aufgrund der besseren Beschleunigung der Unfall oder auch nur die Schwere des Unfall überhaupt erst möglich war, siehts schon ganz anders aus.

Ich werde mir deine Worte aber sicher durch den Kopf gehen lassen und vielleicht komme ich ja auch noch zu deiner Einstellung. Aber im Moment war dieses Forum einen Versuch wert, zu fragen ob vielleicht doch jemand schon auf legalem Wege so eine Veränderung eingetragen hat.

Vielen Dank für deine Antwort.
Zuletzt geändert von Mafi am 17 Jul 2010 09:51, insgesamt 1-mal geändert.
Mafi
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#5 

Beitrag von Mafi »

 Themenstarter

FFH hat geschrieben:Hallo,
zur Verständnissicherung: hatte dir der TÜV-Prüfer angeboten, dass wenn du mit einer Kopie eines Fahrzeugbriefs kommst, er genau diese Eintragungen übernehmen wird?

Eine ABE gibt es für Veränderungen an der Übersetzung nicht und auch kein Teilegutachten.

Von der SP46 hab ich noch keine Fahrzeugbriefe mit Änderungen im Netz gesehen.
Hallo FFH,
genau, das hat mir der TÜV-Prüfer angeboten. Wenn dies schon jemals gemacht wurde und ich ihm so ein Gutachten bringe, ist die Eintragung der Veränderung reine Formsache.

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort :D
Gelöschter User

#6 

Beitrag von Gelöschter User »

haben die einzelnen DR Typen nicht sowieso unterschiedliche Übersetzungen?
http://www.dr-650.de/alt/galerie/index. ... &galerie=6
Gelöschter User

#7 

Beitrag von Gelöschter User »

das 15er vorne ist wirklich eine gute Sache-
mit dem passenden Sicherungsblech und Dämpfungsring kann das eigentlich keiner sehn- wenn man nicht die vom Kettenfett verschmutzte Ritzelabdeckung abschraubt,-glaube nicht das das die Polizei bei der Routine Kontrolle macht-
da wird höchstens das Katzenauge und der Einsatz im Auspuff überprüft,
weiterer Vorteil -man kann die orginal Kette verwenden

aber das mußt du alles selber wissen
FFH
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#8 

Beitrag von FFH »

Mafi hat geschrieben:Wenn da die Versicherung nachweisen kann, das aufgrund der besseren Beschleunigung der Unfall oder auch nur die Schwere des Unfall überhaupt erst möglich war, siehts schon ganz anders aus.
Du gibst dir die Antwort zum Risikofaktor quasi selbst. Wie soll eine Versicherung einen formalen Nachweis für diese mäßig plausible Theorie führen?

Eine Polizeikontrolle musst du ohnehin nicht fürchten. Denn wie Tom bereits schreibt, muss das Ritzel demontiert werden, um die Zähne abzuzählen. Kenntnis der originalen Übersetzung vorausgesetzt.
Gruß, Florian

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#9 

Beitrag von Nekro »

BONGOBONGO73 hat geschrieben:haben die einzelnen DR Typen nicht sowieso unterschiedliche Übersetzungen?
http://www.dr-650.de/alt/galerie/index. ... &galerie=6
177,86? what xD DR - Die Rennt?^^ haben sie das im Weltraum getestet?

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#10 

Beitrag von Gelöschter User »

es ging mit ja nur um die orginal Übersetzungen
für ne DR600 15/45 ist doch nicht schlecht

ich fahre 15/44 also 2,93 und kann mich nicht beklagen,
da ich sowieso selten auf der Autobahn über 120km/h fahre
- da wird es mir persönlich zu ungemütlich :wink:
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#11 

Beitrag von Nekro »

Also wenn die Kiste Warm ist, was ja schon ziemlich viel zeit in Anspruch nimmt xD, dann mache ich auch mal den Hahn auf um nur mal zu schauen . Aber ich quäl sie nie zum Ende. Fahre auch mit 15er und habe vorgestern bei fast 160 Tacho Km/h aufgehört gas zu geben. und das ging recht flott dahin. Ansonsten bin ich ja auch nicht schnell unterwegs. je nachdem ob der DB Killer drin ist oder nicht.^^
Ohne spare ich erstaunlich viel benzin, weil ich den Motor nicht so drehe und auch langsamer fahre.. andernfalls ist es ja wirklich brontal laut. Grade wieder gemerkt seit ich wieder mit Endurohelm unterwegs bin XD
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#12 

Beitrag von TheKraus »

Die Zahlenwerte lassen ja eher vermuten, dass die Werte berechnet und nicht konkret getestet wurden ;)
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#13 

Beitrag von Nekro »

Ohne alles auf dem Prüfstand gemessen :D
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