Mehrere Reifengrößen in Zul. Teil I

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Welche Reifengröße(n) sind in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen?

Umfrage endete am 02 Aug 2010 16:08

Nur die kleinste 90/90-21 u. 120/90-17 (in Zul. Teil I)
4
80%
Nur eine, aber eine größere (in Zul. Teil I)
0
Keine Stimmen
Mehrere, und zwar unter Ziffer 15.1/15.2 und Ziffer 22 (in Zul. Teil I)
1
20%
Ich habe noch einen old school Fahrzeugschein
0
Keine Stimmen
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 5

FFH
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Mehrere Reifengrößen in Zul. Teil I

#1 

Beitrag von FFH »

 Themenstarter

Ein Fahrzeugschein, der in einem anderen Thema gepostet wurde hat mich daran erinnert, dass ich mich schon seit einiger Zeit mal erkundigen wollte, welche Reifengrößen bei euch in der sogenannten Zulassungsbescheinigung I eingetragen sind.

Zugelassen sind für die SP43B (z.B., denke es ist bei SP44-45 genauso) hinten 120/90-17 und 130/80-17. So steht es auch noch in meinem alten (entwerteten) Fahrzeugbrief. In den alten Fahrzeugschein sind auch immer mehrere Größen übernommen worden.

In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (das Ding, was den Fahrzeugschein ersetzt hat), gibt es nur noch Platz für EINE Reifenkombi. Wie damit umgegangen werden soll, dazu gibt es verschiedene Aussagen. Manch einer meint, auf die Infos zu anderen ab Werk zulässigen Reifengrößen hätte die Rennleitung Zugriff, die müssten nicht eingetragen sein. Andere sind der Ansicht, dass die weiteren Reifengrößen eigentlich unter Ziffer 22 eingetragen werden sollten, um Verwirrung zu vermeiden. Mehr Infos hier.

Ich habe nur eine Reifengröße eingetragen (bei Zulassung hatte ich auch gar nicht daran gedacht, etwas anderes zu verlangen).

Außerdem wollte ich mal diese witzige Umfragefunktion ausprobieren :)
Gruß, Florian

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#2 

Beitrag von badvan »

Also man kann unter der Ziffer 22 dies eintragen lassen muss man aber nicht.
Auf der Vorderseite steht eine Nummer die alles aufschlüsselt und der Polizei die Möglichkeit gibt dies vor Ort abzufragen.

Also alles was in den "alten" Papieren Engetragen war als Standart oder auch unter Ziffer 22 kann da ausgelesen werden..
FFH
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#3 

Beitrag von FFH »

 Themenstarter

Mir ist sowohl bewusst, dass man es nicht muss, als auch, dass man es machen kann, z.B. auch um im Ausland Missverständnisse zu vermeiden. Hier interessiert mich eher, wie es bei euch konkret aussieht.
Gruß, Florian

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#4 

Beitrag von badvan »

Ja zu wissen ob das EU weit möglich ist mit der Abfrage würde mich auch mal interessieren..
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ELVIS
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#5 

Beitrag von ELVIS »

Ich lasse die relevanten sachen auf dem Strassenverkehrsamt immer mit übernehmen, wenn ich einen neuen Brief bekomme. Wollen die zwar nicht, aber mit etwas gutem zureden....
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#6 

Beitrag von m.w. »

Hi,
bei mir hat die nette Dame mit den rosa Haaren und der Bandit alles was irgendwo stand unter 22 reingeschrieben - auch der niedriegere Speedindex, den man mir Dank XT600 ( gleiche technische Werte) Scheinvorlage mal eingetragen hatte (Stollenreifen..)
macht´s einfacher..
Ciao,Marcus
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#7 

Beitrag von Nekro »

Hatte beide Größen im Schein eingetragen 120 und 130 , aber bei der neuanmeldung habe ich vergessen darauf zu achten und nun steht nur 120 drin. Blöd beim Tüv, aber er kann ja alles nackgucken, ist ja kein problem :)
SP45b - Schwarz, gut, laut :)
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