Moppet ohne Brief gekauft, was nun?

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insomnia
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Moppet ohne Brief gekauft, was nun?

#1 

Beitrag von insomnia »

 Themenstarter

Hallo liebe Gemeinde,

mein Sohn hat sich ein Moppet ohne Brief gekauft.

Der vorherige Besitzer hat den KFZ-Brief und den Fahrzeugschein verschludert, brauchte ihn auch nicht, da das FZ nur Offroad benutzt wurde.

Laut Auskunft des Straßenverkehrsamtes ist das Prozedere folgendes:

Der letzte im Brief eingetragene Vorbesitzer muss persönlich incl. "Versicherung an Eidesstatt" beim Straßenverkehrsamt vorsprechen und den FZB neu beantragen.
Ein Kaufvertrag ohne FZB ist ungültig.
Also auch der zwischen meinem Sohn und dem Verkäufer.

Nun liegt der Verkäufer mehrere Wochen im Krankenhaus, kann sich also um nix kümmern.
Darüber hinaus wohnt der im Brief eingetragene letzte Halter 500 km vom Verkäufer entfernt.

Kennt jemand einen unbürokratischeren Weg als den von mir Beschriebenen?

Vielen Dank im Voraus
Markus

Weiß jemand Bescheid ob es eine unbürokratische Lösung gibt?
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franz muc
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Re: Moppet ohne Brief gekauft, was nun?

#2 

Beitrag von franz muc »

du könntest einen Rahmen mit Brief kaufen
und den Rest umbauen...


Mir hat die Zulassungsstelle des Voreigentümers
einen Ersatzbrief ausgestellt, da ich mich als
neuer Eigentümer ausweisen könnte.
Die waren dort einfach mal nett und
pragmatisch...
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Re: Moppet ohne Brief gekauft, was nun?

#3 

Beitrag von Pixxel »

Ich würde das Motorrad zurückgeben und was anderes suchen!
Mein vater hatte so rmein Debakel erst. Eine DR800 gekauft, Papiere waren unvollständig (keine abe, reifengroße, Fahrzeugid nicht richtig, leistung falsch eingetragen) hat über einen Monat, 2x zum TÜV, 1x zur dekra und 3-4x zur Zulassung und eine Öffnung des vergasers zwecks Überprüfung der drossel bei einer offiziellen Vertragswerkstatt gekostet.
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Re: Moppet ohne Brief gekauft, was nun?

#4 

Beitrag von Waldi69 »

insomnia hat geschrieben:.... Nun liegt der Verkäufer mehrere Wochen im Krankenhaus, kann sich also um nix kümmern....
War das wirklich ein Kauf :mrgreen:
Wenn euer Straßenverkehrsamt dir die Auskunft so mitgeteilt hat, dann muss das so sein.
Oder wie schon vorgeschlagen, einen anderen Rahmen kaufen und umbauen. Dabei
bekommt man dann auch einen besseren überblick über den Zustand.
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Re: Moppet ohne Brief gekauft, was nun?

#5 

Beitrag von gummikuhfan »

Hi,

hatte vor Jahren mal einen Wohnwagen ohne Papiere gekauft. Nach Flensburg geschrieben mit Kopie vom Kaufvertrag. Nach einigen Wochen bekam ich ein Schreiben oder KFZ-Brief (weiß nicht mehr genau) mit allen Daten und dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist. Damit konnte ich dann zum TÜV und letztendlich wieder zulassen.

Viel Erfolg.
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Jürgen us Kölle

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Re: Moppet ohne Brief gekauft, was nun?

#6 

Beitrag von m.w. »

Der letzte im Brief eingetragene Vorbesitzer muss persönlich incl. "Versicherung an Eidesstatt" beim Straßenverkehrsamt vorsprechen und den FZB neu beantragen.
Ein Kaufvertrag ohne FZB ist ungültig.

was ist, wenn der verstorben ist? können die Erben dann den 60 Jahre alten Rolls wegwerfen?
Ich habe - allerdings vor 25 Jahren eine vespa aus einem in einer Scheune gefundenem Rahmen und vielen anderen Teilen aufgebaut. Später mal für einen Bootsanhänger papiere besorgt.
Es brauchte jedesmal eine KBA Auskunft, das nichts gegen das Fahrzeug vorliegt. Gab dann einen Blankobrief. Daten sucht der TÜVler gegen locker nen 100er raus, oder man besorgt die vom Hersteller.

Früher hatte die Polizei Anträge ans KBA, dem ist heute anscheinend nicht mehr so (war noch vor 3Tagen hier auf der Wache zum fragen..)
Ich werde mal das KBA um Auskunft anschreiben ( Polizist meinte §39 STVO, oder da in der Nähe).
Der Hersteller kann- gegen Gebühren- wohl auch einen neuen Brief beantragen ..

Ciao,Marcus
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Re: Moppet ohne Brief gekauft, was nun?

#7 

Beitrag von gummikuhfan »

Hallo Marcus,

genau das was du schreibst, ist mir auch geläufig. Also erst mal nicht die Flinte ins Korn werfen, sondern Anfrage ans KBA starten.
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Jürgen us Kölle

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Re: Moppet ohne Brief gekauft, was nun?

#8 

Beitrag von 95 dB »

Ich bin der Meinung, wenn nicht zurückgeben, dann ist die Idee mit dem neuen Rahmen samt Brief ist die einfachste und wahrscheinlich kostengünstigste Lösung. Vor allem, wenn der Vorbesitzer den Hobel zum Bolzen verwendet hat, kann ja am Rahmen auch schon was sein.
Wenn ich mir überlege, was ich für ein Theater hatte, nur weil der Vor-Vorbesitzer den Fahrzeugschein für ein abgemeldetes Leichtkraftrad verschmissen hatte, der Vorbesitzer die Kiste nicht zugelassen hatte und ich die ganze Kette inkl. aller beteiligter Zulassungsstellen durchtelefonieren musste. :?
Am Ende blieb dann nur die eidesstattliche Erklärung. Das war richtig scheisse, aber man ist um Erfahrungen reicher...
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Re: Moppet ohne Brief gekauft, was nun?

#9 

Beitrag von gummikuhfan »

95 dB hat geschrieben: ... Wenn ich mir überlege, was ich für ein Theater hatte, nur weil der Vor-Vorbesitzer den Fahrzeugschein für ein abgemeldetes Leichtkraftrad verschmissen hatte, ...
Hallo,

ich kenne es eigentlich nur so, dass der KFZ-Schein eingezogen wurde, wenn das Fahrzeug abgemeldet wurde. Also kann der Vorbesitzer gar keinen KFZ-Schein gehabt haben! :lol: Was man behielt, ist der KFZ-Brief, da wurde die Abmeldung auch eingetragen.
Gruß

Jürgen us Kölle

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Re: Moppet ohne Brief gekauft, was nun?

#10 

Beitrag von 95 dB »

Falsch!
Seit einiger Zeit, ich glaube, seit es nicht mehr KFz-Schein sondern Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 heisst, wird bei Abmeldungen der entwertete KFz-Schein (also Teil 1) mitgegeben und der Halter hat ihn aufzubewahren.
Wenn Du also ein abgemeldetes Fahrzeug kaufst, muss der Kfz-Schein mit ausgehändigt werden, da der Vorbesitzer diesen normalerweise hat! Ausnahme, die Karre ist vor dieser Änderung abgemeldet worden.
Wenn Du den Schein nicht hast, wenn Du also Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 nicht vorlegen kannst, bekommst Du Probleme, eine Wiederzulassung ist erst mal nicht möglich. Die Zulassungsstelle vermerkt nämlich, ob sie den Schein ausgehändigt hat und gibt diese Info auch an die, ggf. neue Zulassungsstelle weiter, wenn hier Fragen auftauchen sollten.
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Re: Moppet ohne Brief gekauft, was nun?

#11 

Beitrag von gummikuhfan »

95 dB hat geschrieben: ... Seit einiger Zeit, ich glaube, seit es nicht mehr KFz-Schein sondern Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 heisst, wird bei Abmeldungen der entwertete KFz-Schein (also Teil 1) mitgegeben und der Halter hat ihn aufzubewahren. ...
Hallo Mensch ohne Namen,

sorry, aber wenn du mit falschen Begriffen arbeitest, kann ich natürlich nicht wissen, was du wirklich meinst. Wenn du von KFZ-Brief und -Schein sprichst, ist das so, wie ich es oben geschrieben habe. Habe gerade nämlich noch einmal nachgesehen.

Wenn du direkt von Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 geredet hättest, hätte ich mich aus der Sache rausgehalten, weil ich da die Vorgeghensweise nicht kenne!
Gruß

Jürgen us Kölle

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Re: Moppet ohne Brief gekauft, was nun?

#12 

Beitrag von 95 dB »

Wieder falsch. Keine falschen Begriffe!
Zitat Wikipedia:
"Verwendung der alten Bezeichnungen
Für die Zulassungsbescheinigungen können auch noch die alten Bezeichnungen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief verwendet werden, da sich auf den neuen Formularen die alten Bezeichnungen immer noch klein gedruckt direkt unter den neuen Bezeichnungen befinden." :lol:
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Re: Moppet ohne Brief gekauft, was nun?

#13 

Beitrag von gummikuhfan »

Ok, wieder etwas dazugelernt.
Gruß

Jürgen us Kölle

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