franz muc hat geschrieben: ↑09 Apr 2020 10:45
Betriebserlaubnis erloschen bedeutet ja nicht, dass die Versicherungen nicht zahlt.
Mein Auto hatte 15 Jahren eine nicht eingetragene Standheizung ohne e-Nummer.
Wäre es wegen der Standheizung abgebrannt, hätte es ein Thema mit der Versicherung gegeben.
Bei jedem anderen Unfall wäre es absurd, wenn die Versicherungen sich auf die erloschen Betriebserlaubnis wegen der nicht eingetragenen Standheizung berufen würde.
Aber genau das passiert heute. Die Versicherer haben ihre eigenen Schadensgutachter darauf gedrillt, bei Schäden mit hoher Auszahlung Gründe zu finden, diese Auszahlung zu schmälern oder zu verhindern. Bei Fahrzeugen ohne Betriebserlaubnis muß der Versicherer zwar den Schaden an fremden Fahrzeugen und Eigentum bezahlen, kann sich das aber vom Versicherungsnehmer zurück holen.
Ich kenne aber fast kein Motorrad das über 10 Jahre alt ist, an dem alles so original oder eingetragen ist, daß die Betriebserlaubnis noch gültig wäre. Kein Rückstrahler, falsche Reifen, anderer Lenker, Blinkerabstände vorn zu gering, Zubehörauspuff UND anderer Luftfilter, zu kleine Spiegel, kein Haltegurt für den Soziussitz, zu flacher Kennzeichenwinkel, es gibt noch etliche weitere Gründe.
Was ich damit sagen will: Solange man es nicht übertreibt und alles nachvollziehbar aussieht, kommt man damit immer durch. Auf Sachen wie fehlende Beleuchtungseinrichtung, falsche Spiegel, siffende Gabelsimmerringe und zu geringes Profil sollte man dabei natürlich achten.
Zu Abgasverhalten ohne Kat: Der maximal zulässige Wert im Standgas ist 4,50% CO, wie oben schon geschrieben. Eine DR 650 sollte gern im oberen zulässigen Bereich sein. Minumum 2,6-2,8% bis etwa 4%. Vor Allem bei geändertem Auspuff/Vergaser/Luftfilter. Macht ein besseres Startverhalten und ein schöneres Standgas. Und "poff-aus" beim Losfahren an der Ampel ist seltener