Autofahrer vs Mopped

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m.w.
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Autofahrer vs Mopped

#1 

Beitrag von m.w. »

 Themenstarter

HI,
grad gelesen:
http://www.welt.de/motor/news/article12 ... ammen.html
mein Kommentar steht unten drunter... (wenn er denn nicht zensiert ist..)
Ciao,Marcus
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Ziegenmüller
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Re: Autofahrer vs Mopped

#2 

Beitrag von Ziegenmüller »

hi Marcus...
Dein Kommentar, den ich mir lebhaft vorstellen kann, wurde nicht zensiert... er ist weg...
Springerpack!
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Ziegenmüller
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Re: Autofahrer vs Mopped

#3 

Beitrag von Ziegenmüller »

mein Kommentar wurde auch gelöscht...

"Wie kann es sein, daß es eine Strafmilderung gibt, nachdem ein bewußt herbeigeführter Sturz zu Verletzungen führt? Welches Gesetz, welcher Richter kann so etwas legitimieren?
Schmeiße ich jemanden in Tötungsabsicht vom Hochhausdach, werde ich nicht wegen Mordes, sondern nur wegen einfacher Körperverletzung belangt, da er ja erst an den Folgen des Aufpralles verstarb?
Wie abgrundtief muß das urteilende Gericht Motorradfahrer hassen, um solch eine widersinnige Entscheidung zu treffen?
Man wünscht niemandem Böses, aber diesem Gericht einen drängelnden LKW an der Heckklappe..."
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m.w.
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Re: Autofahrer vs Mopped

#4 

Beitrag von m.w. »

 Themenstarter

Hi,
eine Zensur findet statt...
naj,
ich hatte geschrieben:
mit einem Stock vom Hochhaus stoßen (
so die Meinung der Richter. "Nach dem Gesetz hätte ein unmittelbarer Kontakt zwischen Fahrzeug und dem Körper vorliegen müssen, damit die Straftat als gefährliche Körperverletzung gewertet werden kann"
)
und Schuld an Problemen ist dann das böse Pflaster weiter unten...
Für mich ist das bewußte, mit Tötungsabsicht einhergehende, ein Mord(versuch) und nicht nur Körperverletzung in welcher Form auch immer.
Und wenn ich ein Motorrad absichtlich ramme, tue ich das nicht aus Jux und Dollerei, sondern in der bewußten Absicht zu töten (ach Mensch, nur weil ich ihn vom 10ten Stock geschubst hab, dachte doch nicht das er sich verletzt..).
Ansonsten bleibt nur Unzurechnungsfähigkeit mit Gefährdung für andere , und einem mündiger Mensch mit Befähigungsnachweis zum führen eins Kraftfahrzeuges sollte nicht nur dieser schnellstens abgenommen werden, sondern auch die restliche Menschheit längerfristig vor ihm geschützt werden.

Einem bekannten von mir ist das passiert: Autobahn, Auto ist ihm absichtlich ins Hinterrad gefahren. Glücklicherweise kein Sturz. Rechts ran, anderer Autofahren (auch als Zeuge ) direkt angehalten. Anzeige.
Dann rief der Täter sowohl bei meinem bekannten, als auch beim zeugen an und hat beide bedroht. Beim einen schnitt der AB das mit, beim anderen war noch ein zeuge zum mithören im Raum.
DER Richter fand das anschließend nicht Lustig..
Ciao,Marcus
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Ziegenmüller
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Re: Autofahrer vs Mopped

#5 

Beitrag von Ziegenmüller »

Das Beispiel mit dem Hochhaus hatte ich auch drin... habe meinen Kommentar mehrfach dort hochgeladen, immer mit der Frage, warum der gelöscht wurde und verlangte eine Info via Mail...
Jetzt ist der gleiche Kommi schon zweimal drin... :lol:
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Re: Autofahrer vs Mopped

#6 

Beitrag von Ziegenmüller »

habe mir das Urteil mal angeschaut... http://openjur.de/u/671225.html
Der Oberhammer... mit Drogen in der Tasche, ohne Fahrerlaubnis, vorsätzliche KV, Unfallflucht... das ist ein Rechtsstaat!!!!!!!!!!!
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Gelöschter User

Re: Autofahrer vs Mopped

#7 

Beitrag von Gelöschter User »

Danach kann man dann doch unsere Straßenmeisterei verklagen, weil es ja ihre Straßen
sind, wo er sich dran verletzt hat.
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m.w.
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Re: Autofahrer vs Mopped

#8 

Beitrag von m.w. »

 Themenstarter

wow,
wenn ich die Begründung so lese, kann man z.B einen Autofahrer gar nicht "gefährlich" Körperverletzen. Da ist ja immer "Auto" zwischen, also kann ich da vordengeln wie ich will, es ist immer das Blech und nicht ich oder mein Auto an der Verletzung schuld (sick)

§ 224
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

Also ich finde es entspricht exakt 224/2 bis 224/5. Das Gift ist wohl in den Köpfen anderer gelandet..
voraussetzt, dass bereits durch den Anstoß eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens und damit eine körperliche Misshandlung gemäß § 223 Abs. 1 StGB ausgelöst worden ist.
Das Schleudertrauma des Moppedfahrers , welches direkt durch den Anstoß erfolgte, hat der Opfer-Anwalt wohl vergessen...
Also wieder was gelernt.
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maz
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Re: Autofahrer vs Mopped

#9 

Beitrag von maz »

Yo. Das ist auch der Grund, warum ich mittlerweile (in Berlin, vor allem Neukölln!) jeden Autofahrer als potentiell tödliche Bedrohung betrachte :mrgreen:

Wenn man neben einem Prologolf an der Ampel steht, empfindet der Fahrer dies schon als Herausforderung zum "Renneles fahn" :lol: . Meist merkt man´s zum Glück vorher am Gasfuß und an der Fresse des Automobilisten. Und er hat eh keine Chance wenns sein muß.

Der selbstbezogene Egoismus unserer Konsumkultur :roll: zeigt sich im Straßenverkehr am deutlichsten. Blinken z.B. ist völlig aus der Mode hier. Einfach mal in den Sicherheitsabstand reinziehen wie ein Depp.

Auffahren bis auf 50cm. Kurz bremsen müssen, und man ist Matsch. Man kann auch nicht sicher sein, daß ein(e) SUV-Fahrer(in) einem überhaupt wahrnimmt, weil die grad am Smartphone die Aktienkurse checken.

Und dann nen Adrenalinstoß bekommen, wenn so ein untermenschiger Mopedfahrer es wagt sich nach vorne an die Ampel durchzuschlängeln ...

:evil: :twisted: Ommmmm Shiva *hyperventilier*

Zum Glück bin ich nun mit fast 50 etwas weise und vorausschauend geworden, man musses ja nich drauf anlegen.

Bin selbst auch Autofahrer.
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jachriko
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Re: Autofahrer vs Mopped

#10 

Beitrag von jachriko »

Unglaublich.

Mein kommentar wird es auch nicht schaffen:

"Die Eminenzen des BGH sollten in Rente gehen - sie urteilen am Grundgesetz vorbei und erfüllen schon beinahe die Voraussetzungen einer faschistoiden, aber sicherlich unumstößlichen, unangreifaberen und undemokratischen Instanz.
Ich spreche von versuchtem Mord, nicht Körperverletzung.
Ein Krad bewußt zu rammen, ist genau so asozial wie Steine von Autobahnbrücken zu schmeißen.
Wer kontrolliert den BGH? Niemand, sie sind der Staat im Staate. Hoffentlich kommen diese greisen Versager auch mal in so eine Situation, nämlich wenn jemand ihnen bewußt den Rollator aus den Händen kickt und sie auf die Fresse fliegen.
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Gruß

Jan

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Mädels kommen und gehen, die DR bleibt.
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Re: Autofahrer vs Mopped

#11 

Beitrag von Dr. DR »

Tja so isses nun mal,
Rechtssprechung hat nun manchmal nichts mit Rechtsempfinden zu tun.
Der geschilderte Fall wäre für mich ein Aufruf zur Selbstjustiz, wenn es einen meiner Angehörigen oder mir nahestehenden Menschen betreffen würde.
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Divemark (11 Mär 2014 12:18)
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Ziegenmüller
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Re: Autofahrer vs Mopped

#12 

Beitrag von Ziegenmüller »

Hey Jan, Dein Kommi ist doch drin... trotz der Rollatorklausel... :mrgreen:
Der Dude macht das schon!

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Re: Autofahrer vs Mopped

#13 

Beitrag von twostroke »

Das zeigt nur wieder wie weltfremd da an mancher Stelle geurteilt wird. Ich bin überzeugt dass ein Richter der selbst Motorrad fährt hier deutlich anders entschieden hätte. Eigentlich müsste eine Sammelklage/Beschwerde gegen dieses Urteil angestrengt werden, weil:

Letztenendes ist doch hier wieder ein Präzedenzfall geschaffen worden der im Umkehrschluss besagt: Wenn ich meinem Nachbarn vors Schienbein trete ist das ein tätlicher Angriff und der Schaden gering, wenn ich ihn aber abpasse wenn er mit dem Mopped fährt und ihn mit meinem Auto zu Fall bringe ist das von der Strafe her möglicherweise milder und der Schaden deutlich höher. => Besserer "Kosten"-Nutzen-Faktor

Mir wurde damals in der Fahrschule beigebracht dass das Fahrzeug nichts anderes ist als eine Waffe. Ich finde die Strafen bei vorsätzlicher Benutzung dieser Waffen um andere zu schädigen sollten genauso ausfallen wie wenn mit dem Messer auf jemanden losgegangen wird.

Meine Meinung. So, genug aufgeregt.

Gruss Dominik
Mein Motor spricht in Psalmen zu mir:
"Du salbest mein Haupt mit Öl und schenkest mir voll ein!"
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blade
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Re: Autofahrer vs Mopped

#14 

Beitrag von blade »

Ich kann nur sagen Unfassbar!!!! :evil: Anscheinend hat der Richter sein Gehirn vor dem Urteilsspruch zuhause gelassen!Hier müsste der gesunde Menschenverstand schon zu gunsten des Motorradfahres entscheiden!
Meine Ex-Mopets 1984-2008: Yamaha DT80LC,RD250LC,RD350YPVS;Kawasaki KLR600;Suzuki DR600S,DR600Dakar,GSXR750 Bj.89;Honda CBR900RR SC44 Bj.00
Meine jetzigen Mopets seit 2008: Honda CBR1000RR SC59 Bj.08, seit 2010: Suzuki DR650Dakar SP41B Bj.91 und seit Mai 2017 Kawasaki Z900.
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jachriko
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Re: Autofahrer vs Mopped

#15 

Beitrag von jachriko »

twostroke hat geschrieben:Das zeigt nur wieder wie weltfremd da an mancher Stelle geurteilt wird. Ich bin überzeugt dass ein Richter der selbst Motorrad fährt hier deutlich anders entschieden hätte. Eigentlich müsste eine Sammelklage/Beschwerde gegen dieses Urteil angestrengt werden, weil:


Gruss Dominik

BGH ist letzte Instanz, dagegen kann man nicht mrh neu klagen, in Revision gehen oder Beschwerde einlegen. Was die sagen, gleicht einem Führerbefehl aus der Zeit '33-45'.
Und von denen fährt auch bestimmt keiner mehr Motorrad, die lassen sich nur noch vom Chauffeur im Benz oder Jaguar wohin bringen.
Gruß

Jan

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Mädels kommen und gehen, die DR bleibt.
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