Halbstarker und Papierkrieg

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felgen
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Re: Halbstarker und Papierkrieg

#16 

Beitrag von felgen »

 Themenstarter

naja dann werd ich das möff doch mit nem hänger zum tüv karren, ich denke so komme ich am billigsten weg.
Hacky
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Re: Halbstarker und Papierkrieg

#17 

Beitrag von Hacky »

Nimm vorsichtshalber eine EVB und die alten Kennzeichen, sofern vorhanden, mit!

TÜV ist öffentliches Gelände, da stellen sich einige Prüfer an, bei FZ ohne Zulassung...

Da beisst sich der Amtsschimmel in den eigenen Schwanz, ohne TÜV keine Zulassung und ohne Zulassung kein TÜFF :lol:
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Re: Halbstarker und Papierkrieg

#18 

Beitrag von suzukiracer »

Ja, bei uns in Hessen gibts kein TÜV, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist. Man kann aber für 20 Euro Gebühr ne rote Nummer vom TÜV für die Prüfung bekommen. Musste ich mal so machen. :twisted:
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kermit
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Re: Halbstarker und Papierkrieg

#19 

Beitrag von kermit »

Klar bekommst du in Hessen Tüv ohne Zulassung. Hab ich schon gemacht. Steht halt bei Kennzeichen "ohne". Entscheident ist ja im Gutachten für die Zuordnung auch nur die Fahrgestellnummer.
Und wie sollte ich sonst meinen Bulli nach 5 Jahren in der Scheune wieder auf die Straße bringen?!
Mit Hänger zur Zulassungsstelle halt ich für die unpraktischste Lösung. Vor allem: Bevor hier tagelanges Palaver darüber ist, empfehle ich, einfach mal den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und da anzurufen, was geht...
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Re: Halbstarker und Papierkrieg

#20 

Beitrag von Easy »

Servus,

das mit dem Telefonhörer hab ich schon auf der letzten Seite geschrieben aber was solls.

Es hätte mich auch gewundert wenn in Hessen keinen TÜV geben würde ohne zulassung. Wie sollte das auch funktionieren soll jeder Fahrzeughändler ein Moppet/ Auto zulassen wenn er´s mit neuem Tüv verkaufen will?
Ich kenne das auch nur so das ich mir eine Versicherungsdoppelkarte (ich weiss heisst jetzt anders) hole und dann zum TÜV fahren kann.
Weil versichert ist das Fahrzeug dann ja, und nur darum geht´s, um den Versicherungsschutz wenn man einen Unfall hätte. Ohne Karte geht natürlich nur auf dem Anhänger.

Gruss Wolfgang
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Re: Halbstarker und Papierkrieg

#21 

Beitrag von suzukiracer »

Ok, gut. Dann schreibe ich es so: Im Sommer 2010 wird beim TÜV-Hanau die Hauptuntersuchung nur an zugelassenen Fahrzeugen oder mit roter Nr. durchgeführt :D

Ne andere Möglichkeit haben sie mir nicht zur Verfügung gestellt!
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ELVIS
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Re: Halbstarker und Papierkrieg

#22 

Beitrag von ELVIS »

Es braucht nicht nur die EVB der Versicherung, sondern vor allem das alte Kennzeichen. Ohne irgendein Kennzeichen, egal ob rot oder das alte ( letzte Zulassung ) ist das fahren NICHT erlaubt.
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Re: Halbstarker und Papierkrieg

#23 

Beitrag von systemer »

Hacky hat geschrieben:
TÜV ist öffentliches Gelände, da stellen sich einige Prüfer an, bei FZ ohne Zulassung...
Wie schon von Elvis geschrieben ist die Fahrt mit altem Kennzeichen und Versicherungsbestätigung zur Vorführung und Zulassung immer möglich - steht auch in Deiner Versicherungsbestätigung ausdrücklich drin.
Davon abgesehen ist ein TÜV-Gelände niemals öffentliches Gelände (man spricht von Raum). Dieses wäre eine Fremdnutzung öffentlichen Raumes und nicht zulässig. Der TÜV selbst hat die Gesellschaftsform einer AG und ist ausdrücklich kein staatliches Unternehmen, oder ähnliches. Er agiert vollkommen selbständig. Die Dekra AG (SE), usw. sind hier nicht anders, besser, schlechter, und ebenso wenig staatlich. - Lehrermodus Ende
Nachtrag - hier mal der Gesetzestext als Zitat:
(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.
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Re: Halbstarker und Papierkrieg

#24 

Beitrag von Easy »

@Elvis,

ich bin natürlich davon ausgegangen daß das Moppet vorher irgendwann mal angemeldet war und ein Kennzeichen besitzt, das auch montiert ist oder anders sichtbar mitgeführt wird.
Ohne darf man natürlich nicht rumfahren.

Gruss Wolfgang
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