Joachim1988 hat geschrieben:so , hab Heute mich ans Motorrad gemacht , und , ich habe keine Drosselung im Ansaugdrakt

, bzw. twischen Motor und Vergaser ! Jetzt meine Frage , wo kann das Motorrad noch Gedrosselt sein ? Es färt nicht Schneller alls 131 kmh ! Ist eine 600 bj 1988 ! oder Anderst Gefragt wie Schnell müste sie Laufen ? 151 Kmh ?
Die Drossel hatte damals zwei Gründe.... soweit ich weiß war die erste Version des Stufenführerscheins auf 27PS begrenzt. Da ich nie einen Stufenführerschein hatte kann ich das aber nicht mit Sicherheit behaupten.
Meine erste DR600 hatte aus dem zweiten Grund nur 27PS.
1986 war das Versicherungsmodell bei Motorrädern recht einfach. Es gab Grenzen bei:
...zumindest so ungefähr. Über 27PS war deutlich teurerer und bei einem Neuvertrag mit 100% nicht bezahlbar. Deshalb hatte meine erste DR600 nur 27PS obwohl ich keinen Stufenführerschein hatte. Damals haben viele, eigentlich alle die ich kannte mit 27PS angefangen, obwohl sie mehr hätten fahren dürfen. Das Sponsoring von den Eltern war damals noch nicht so ausgeprägt wie heute.
Wenn die Drossel später aufgrund einer Stufenführerscheinregelung eingebaut wurde, kann sie natürlich auch im Vergaser oder anderswo sitzen. Zubehördrosseln werden aber normalerweise in den Papieren angegeben. (z.B. Leistungsbeschränkung durch Einbau einer 21,2mm Anschlagscheibe im Vergaserdeckel......).
Die Originaldrossel stand soweit ich mich erinnern kann, nicht in meinen Papieren. Da stand dann eben bei Punkt 1 Fahrzeug- und Aufbauart: M. Leistungsbeschränkung und bei Punkt 7 KW20 ..... mehr stand da nicht.
Über 130 kann man eh nicht auf Dauer fahren, auf so einem Ding ist man ja Segel im Wind

Theoretisch wäre es möglich, dass aufgrund dessen jemand eine kürzere Übersetzung gewählt hat..... kleineres Ritzel vorne oder größeres Kettenblatt hinten.
Gruß Mathias