Moin moin Kollegen,
jetzt mal ein Beitrag zum Falschparken und was ihr dazu meint.
Vorweg meine Frage:
Muss die Anzahl der Behindertenparkplätze zusätzlich angegeben sein??
Also blaues Schild "P" mit Zusatzkennzeichen darunter "Rollstuhl" aber keine Anzahl.
Also beim ersten Parkplatz längs zur Fahrbahn steht das Behindertenkennzeichen, beim zweiten längs nix und ab dem dritten Parkplatz steht wieder ein blaues P mit Zusatzzeichen 2 Stunden mit Parkuhr.
Sicher stell ich mich nicht absichtlich auf einen Behindertenparklplatz, hab den ersten frei gelassen und mich auf den zweiten gestellt. War mir sicher, dass die Anzahl der Plätze auch angegeben sein muss, oder?
Oder zählt die Bechilderung soweit, bis da eben ein neues Schild steht??
Meiner Meinung nach gilt das Behinderten- Parkplatz- Schild nur für den ersten weil keine Zahl angegeben.
Was meint ihr??
Jedenfalls gab es erstmal n Ticket für 35 Euro.
Viele Grüße
Martin
Martin
Falschparken??
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Re: Falschparken??
N Abend,
hast Du das irgendwie dokumentiert, auf welchem Parkplatz Du gestanden hast ? Am besten mit Foto ?
Und hast Du Widerspruch eingelegt ?
hast Du das irgendwie dokumentiert, auf welchem Parkplatz Du gestanden hast ? Am besten mit Foto ?
Und hast Du Widerspruch eingelegt ?
Fahrt mit Grips- sonst gibts Gips
Es war einmal: Hercules M 4, Zündapp KS 80, GS 500 E, TDM 850, XJR 1300, GS 500 E, CBF 500 ABS, Piaggio Beverly 350
Es ist: DR 650 R
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Re: Falschparken??
Moin moin,
noch hab ich keinen Widerspruch eingelegt da ich erst den Anhörungsbogen abwarten muss. Das Ganze ist erst gestern passiert.
Aber vermutlich wird das Ordnungamt es so auslegen dass beide Parkplätze als Behindertenparkplätze gelten da hinter den beiden Plätzen die offiziellen Parkplätze beginnen, denke ich mal...
Obwohl keine genaue Anzahl angegeben.
Macht es wirklich Sinn nen Widerspruch einzulegen?
Viele Grüße
noch hab ich keinen Widerspruch eingelegt da ich erst den Anhörungsbogen abwarten muss. Das Ganze ist erst gestern passiert.
Aber vermutlich wird das Ordnungamt es so auslegen dass beide Parkplätze als Behindertenparkplätze gelten da hinter den beiden Plätzen die offiziellen Parkplätze beginnen, denke ich mal...
Obwohl keine genaue Anzahl angegeben.
Macht es wirklich Sinn nen Widerspruch einzulegen?
Viele Grüße
- dirk65
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Re: Falschparken??
Ich habe eben mal bei unserer zuständigen Behörde gefragt... 2 Etagen tiefer...
es müsste 2x stehen oder die Parkfläche mit dem Symbol Schwerbehinderter gekennzeichnet sein.
Schau mal hier trifft das zu?
http://nullbarriere.de/stellplatz.htm

Schau mal hier trifft das zu?
http://nullbarriere.de/stellplatz.htm