Reifengröße

Das DR-650 Technik Forum
twostroke
Fast schon Admin
Fast schon Admin
Beiträge: 1323
Registriert: 15 Jun 2011 21:19
Wohnort: Heilbronn

Re: Reifengröße

#16 

Beitrag von twostroke »

So sehr ich Hans' Fachwissen schätze aber: das kann ich mir fast nicht vorstellen. Dafür müsste ja schon einiges in den Tatbestand reingedichtet werden.

Laut bussgeldkatalog.org https://www.bussgeldkatalog.org/papiere-hu-technik/ "Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vorschriften über Lichter und Leuchten verstoßen" kostet 20€

Die Sache mit dem TÜV ist sooooooooo abhängig vom Prüfer dass es schon eine Schande ist. An sich ist die regelmäßige Überprüfung von Fahrzeugen eine gute Sache und ich bin überzeugt dass die Zustände ohne TÜV mehr als Gemeingefährlich wären aber die subjektive Auffassung die manche TÜV-Menschen von ihrem Job haben ist schon unter aller Sau. Manche treibens echt auf die Spitze und bei anderen hat man das Gefühl die winken nur noch durch.

Beim letzten TÜV mitm Anhänger hätt ich wahrscheinlich auch ne Schubkarre mit Plattfuss und vor Rost zerbröseltem Rahmen mit Schweissdraht an die Anhängerkupplung tüddeln können, ich bin überzeugt davon die hätte trotzdem eine Plakette bekommen.

Dem Prüfer hätt ich auch mit nicht zugelassenen Reifen kommen können, die hätte der trotzdem durchgewunken.

Anders beim ersten TÜV mit der SP46, da war alles neu was an Verschleissteilen irgendwie neu sein kann, Reifen, Bremsen, Kettensatz, das Teil stand da wie ne 1. Das hat der sich alles angekuckt, aufs penibelste, Rahmen auf Rost kontrolliert, hat sich an seinem PC sogar die Reifenbeschreibung angekuckt, usw. Zum Schluss gabs dann doch ne Plakette, dass der Acerbis-Tank nicht eingetragen ist und der Kettenschutz gefehlt hat war dann aber irgendwie trotzdem nebensächlich.

Es kann also so oder so gehen mit den nicht freigegeben Reifen. Obs mir das wert wäre die Nachgebühr zu zahlen? Wahrscheinlich nicht....

Gruss Dominik
Mein Motor spricht in Psalmen zu mir:
"Du salbest mein Haupt mit Öl und schenkest mir voll ein!"
franz muc
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 2873
Registriert: 19 Nov 2013 21:49

Re: Reifengröße

#17 

Beitrag von franz muc »

ich parkte mal neben einem
Golf, bei dem der Besitzer
die Katzenaugen der Optik
wegen entfernt hatte.

Polizei da, Streitgespräch mit
dem Besitzer.

Der Besitzer fand die Aktion
des Polizisten einfach nur
lächerlich und machte sich
darüber lustig.

Bis der Polizist ihm erklärt hat,
was das an Geld und Punkten
kostet.

Dann war es nicht mehr lustig.

Ja und dann war er auch noch
in der Probezeit mit dem Führerschein
und hat fast angefangen zu weinen....

Der Neugier wegen habe ich den
Menschen dann gefragt, was das
Problem ist.

Es war so, dass er erst die Katzenaugen
an der Stossstange entfernt hat, was
kein Problem war, TÜV, alles gut.

Später hat er sich dann so schwarze
Rücklichter eingebaut. Und das war
der Fehler. Die originalen Rücklichter
hatten reflektoren, die schwarz getönten
nicht.

Die Polizisten haben das auf 100 Meter
erkannt.
DR 600 Dakar, nach 80 tkm verkauft
DR 650 SP 44 nach 10 tkm verkauft
DR 600 S nach 40 tkm verkauft
Husqvarna 701 LR bisher 12 tkm gefahren
hiha
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 1975
Registriert: 05 Aug 2010 07:35
Wohnort: M.

Re: Reifengröße

#18 

Beitrag von hiha »

twostroke hat geschrieben: Laut bussgeldkatalog.org https://www.bussgeldkatalog.org/papiere-hu-technik/ "Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vorschriften über Lichter und Leuchten verstoßen" kostet 20€
Hab grad mal bei meinem Lieblingspolizisten nachgefragt, ob das mit den Punkten immer noch gilt, seit der Reform. Und der hat mir so erklärt, wie ich es hier unten ergugelt habe:

Rechtlich sieht es wie folgt aus. Ohne Rückstrahler zu fahren wird als ein Verstoß nach § 53 StvZO nach 222.5 BKatV mit 15 Euro geahndet. Da hier aber eine abstraktes Gefährdungsdelikt vorliegt, also eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, wird u.a. § 30 der StvZO angewandt. Ob nun hell oder dunkel spielt keine Rolle, sodass § 214.2 BKatV zur Anwendung kommt was dem Fahrer 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg einbringt. Nach alter Regelung also vor dem 1.5. 2014 waren es 3 Punkte.


Wenn Dir ein Polizist nur 15.- abnimmt, hast Du Glück gehabt, denn er hätte seinen Ermessensspielraum auch voll ausnützen können.

Gruß
Hans
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor hiha für den Beitrag:
uli64 (23 Dez 2016 15:56)
Benutzeravatar
maxxit
Fühlt sich wie zu Hause
Fühlt sich wie zu Hause
Beiträge: 427
Registriert: 17 Sep 2016 16:14

Galerie

Re: Reifengröße

#19 

Beitrag von maxxit »

hiha hat geschrieben:
Rechtlich sieht es wie folgt aus. Ohne Rückstrahler zu fahren wird als ein Verstoß nach § 53 StvZO nach 222.5 BKatV mit 15 Euro geahndet. Da hier aber eine abstraktes Gefährdungsdelikt vorliegt, also eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, wird u.a. § 30 der StvZO angewandt. Ob nun hell oder dunkel spielt keine Rolle, sodass § 214.2 BKatV zur Anwendung kommt was dem Fahrer 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg einbringt. Nach alter Regelung also vor dem 1.5. 2014 waren es 3 Punkte.


Wenn Dir ein Polizist nur 15.- abnimmt, hast Du Glück gehabt, denn er hätte seinen Ermessensspielraum auch voll ausnützen können.
Zum Glück gibt es di Teile mittlerweile in "fast unauffällig"...

Gruß
Daniel :mrgreen:
20161119_124506a.jpg
"Vernünftig ist wie tot. Nur vorher..." 8)

:mrgreen: "Die Farbe ist egal, solange es schwarz/grün ist...!" :mrgreen:

Soundcheck: Original-Endschalldämpfer vs. LeoVince X3: https://youtu.be/31b-FNu2ItE
Antworten