Winterreifenpflicht für Motorräder?

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Matiuski
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Winterreifenpflicht für Motorräder?

#1 

Beitrag von Matiuski »

 Themenstarter

Mahlzeit allerseits,

Ich war heute mit meiner DR 650 beim TÜV Nord zur Nachprüfung und nachdem :mrgreen: die Plakette am Nummerschild klebte, habe ich interessehalber den Prüfer gefragt, ob es für Motorräder eigentlich eine Winterreifenpflicht gibt. Habe hinten schon einen Heidenau Scout, aber vorne wollte ich vor Umstieg auf Scout eigentlich noch ein bißchen Gummi runterfahren.
Es ging mir hauptsächlich um die rechtliche Seite z.B. bei einem Unfall.
Der nette :roll: Prüfer hat mir dann zu dem Thema eine Info ausgedruckt.

Darin steht:
...
Folgende Fahrzeuge dürfen auch ohne Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen betrieben werden:

* Nutzfahrzeuge
* Einspurige Kraftfahrzeuge (z.B. Motorräder, Kleinkrafträder) :!:
* Gabelstabler
* Krankenfahrstühle
* Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz, sofern dafür bauartbedingt keine M&S Reifen erhältlich sind.
* Spezialfahrzeuge mit einer Bereitung, die nicht der üblichen Bauart für Pkw oder Lkw entspricht (z.B. Baumaschinen, Motorradgespanne mit Motorradreifen :!: )

Diese Fahrzeuge dürfen jedoch bei winterlichen Verhältnissen nur gefahren werden, wenn das Ziel nicht mit anderen Mitteln oder zu einer späteren Zeit erreicht werden kann. Weiterhin beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit max. 50 km/h, und zum vorausfahrenden Fahrzeug muss mindestens ein "halber Tachoabstand" eingehalten werden.

....


Bedeutet für mich also, es gibt keine "absolute" Winterreifenpflicht für Motorräder!

Hypothetisch gesehen, wäre es nach einem Unfall im Tiefschnee wahrscheinlich jedoch schwer zu beweisen, daß gerade kein Taxi oder Ähnliches zur Verfügung stand und man nicht zu späterer Stunde einen Ausflug ins g̶̶r̶̶ü̶̶n̶̶e̶ weisse hätte planen können. :lol:

Ich gehe mal davon aus, daß es bei Nutzung von M&S Reifen überhaupt keine Einschränkung gibt.

Also, allen auch im Winter allzeit eine gute und sichere Fahrt!

Gruß Matiuski

PS: Ich hoffe, daß es mit dem Upload der abfotografieren Info Post vom TÜV Nord keine nutzungsrechtlichen Probleme gibt. Es handelt sich ja um öffentliche Info für das allgemeine Volk.
Dateianhänge
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Blackman
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Re: Winterreifenpflicht für Motorräder?

#2 

Beitrag von Blackman »

Es gibt ja sogar Winterreifen zb von Avon aber meist keine Freigabe für die passenden Motorräder.
Fakt ist wer im Winter fährt fährt auf eigene kappe ,und sollte halt dem entsprechend vorsichtig sein.
Wann ist ein Reifen gut??
Wenn du mit deinen Ohrwascheln am Asphalt kratzt.
gruss Hannes
Gelöschter User

Re: Winterreifenpflicht für Motorräder?

#3 

Beitrag von Gelöschter User »

In Deutschland gibt es keine Winterreifenpflicht für Motorräder.

Trotzdem habe ich auf dem Moped M'&S drauf wenn ich im Herbst neue draufziehe !

Da ich aber in der Deutschen Toskana lebe, also Südpfalz wird eh nicht richtig kalt :lol:
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Ziegenmüller
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Re: Winterreifenpflicht für Motorräder?

#4 

Beitrag von Ziegenmüller »

Das einzige Weiß, welches bei uns im Winter herumliegt, ist das Salz auf der Straße....😱😬

Gruß und meck meck Thomas
Der Dude macht das schon!

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Matiuski
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Re: Winterreifenpflicht für Motorräder?

#5 

Beitrag von Matiuski »

 Themenstarter

Deutsche Toskana :lol:

Ja, leider ist hier im Winter auch mehr Salz als Schnee auf der Straße zu finden!

Finde es eigentlich ganz schön an einem sonnigen Wintertag mal ne kleine Runde über Land zu drehen :D
Ist doch sehr erquickend!

Ab nächstem Jahr werde ich auch durchgehend komplett mit M&S unterwegs sein. Ich mag den K60 Scout ganz gern und das Profil reicht mir für überwiegend Asphalt und gelegentlich Schotter.

Gruß Mati
Easy
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Re: Winterreifenpflicht für Motorräder?

#6 

Beitrag von Easy »

Servus,

in dem Papier vom TÜV steht aber auch drin daß für die ausgenommenen Fahrzeuge (einspurig wie Motorräder) eine maximal zul. Geschwindigkeit von 50 Kmh gilt. Möchte man schneller fahren, was ja keiner mit einem Moppet will :lol: , braucht man Winterreifen.
Was mich zum nächsten Problem bringt daß es so gut wie keine als Winterreifen geltende Moppetreifen gibt. Das M&S Symbol reicht nicht mehr, es muss das Schneeflockensymbol aufgeprägt sein.
Der Scout zB hat M+S und sollte somit passen, ein paar weitere gibts noch von Mitas zB. zumindest in der Übergangsfrist bis September 2024 für Reifen mit M+S Symbol mit Herstelldatum bis 31.12.2017 (DOT5017-5317) auf dem Reifen.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/r ... utschland/

Heisst wenn man mit einem M&S oder M+S Reifen auf dem Moppet unterwegs ist die nach dem 31.12.17 hergestellt wurden gelten diese als Sommerreifen und ziehen zumindest im Winter ein Bußgeld nach sich im Falle eines Unfalles sogar zur Mithaftung.

Gruss Wolfgang
88-96 DT 125 LC 10V (offene Leistung 22PS) mit 8000 km gekauft, mit 40000 km verkauft.
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Re: Winterreifenpflicht für Motorräder?

#7 

Beitrag von PinzMax »

Als bekennender Paragraphenreiter muss ich feststellen, dass die Infos entweder nicht stimmen (falsch abgeschrieben oder interpretiert) oder der Betrieb von Motorrädern bei winterlichen Verhältnissen UNABHÄNGIG von der Bereifung (also auch mit Winterreifen) nur eingeschränkt erlaubt ist.

Die gewählte Formulierung ist:
"DIESE Fahrzeuge dürfen jedoch bei winterlichen Verhältnissen nur gefahren werden, wenn..."

Wenn damit gemeint ist, dass die Beschränkung nur bei fehlenden Winterreifen gilt, müsste dort z.B. stehen:
"Diese Fahrzeuge dürfen jedoch, sofern sie nicht mit Winterreifen ausgestattet sind, bei winterlichen Verhältnissen nur gefahren werden, wenn..."

Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass der TÜV sowas von einem Juristen schreiben oder überprüfen lässt, aber meine Erfahrung mit solchen Vereinen ist da leider anders.
Vorigen Winter "durfte" ich den ÖAMTC darauf hinweisen, dass eine von ihnen per TV und Zeitschrift verbreitete Nachricht falsch ist (sie haben ein Gesetz falsch interpretiert und verkündet, dass man mit dem Motorrad ab 2019 auch Rettungsgassen befahren darf).
Wie schnell sich diese Falschmeldung auf FB usw. herumgesprochen hat, kann sich jeder vorstellen...

Man kann also mit der Information vom TÜV zufrieden sein, aber Rechtssicherheit sieht dann doch anders aus.
Interessant wäre hier also der Gesetzestext und bei Bedarf die dazugehörigen Erläuterungen.

LG
Max
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Re: Winterreifenpflicht für Motorräder?

#8 

Beitrag von PinzMax »

Der TÜV hat nicht falsch abgeschrieben!
Euer Gesetz ist tatsächlich so geschrieben, dass man, bei genauer Auslegung, mit dem Motorrad NIE schneller als 50 km/h fahren dürfte usw. …
Vielleicht gibt es dazu noch irgendwo Erläuterungen, in denen das korrekt formuliert ist, die habe ich aber im Internet nicht gefunden.

Auszug aus §2 StVO:

"Soweit ein Kraftfahrzeug während einer der in Satz 1 bezeichneten Witterungslagen ohne eine den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügende Bereifung geführt werden darf, hat der Führer des Kraftfahrzeuges über seine allgemeinen Verpflichtungen hinaus
1. vor Antritt jeder Fahrt zu prüfen, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist,
2. während der Fahrt
a) einen Abstand in Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte des auf dem Geschwindigkeitsmesser in km/h angezeigten Zahlenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit einzuhalten,
b) nicht schneller als 50 km/h zu fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist."

Wäre interessant ob es dazu schon ein Urteil gibt.
Wenn jemand einen Motorradfahrer nicht leiden kann, kann er ihn in Deutschland jedenfalls ganz flott anzeigen :lol:
twostroke
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Re: Winterreifenpflicht für Motorräder?

#9 

Beitrag von twostroke »

Hallo Max,

stimmt so nicht ganz, § 2 Abs. 3a Satz 4 StVO bezieht sich auf § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO nicht auf § 2 Abs. 1 Satz 1 StVO (https://dejure.org/gesetze/StVO/2.html)

Also weiter atmen und Freude an unserem Paragraphenjungel haben.

Gruss Dominik
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Re: Winterreifenpflicht für Motorräder?

#10 

Beitrag von PinzMax »

Ööööhm….ja.
Ich habe ja auch nichts davon geschrieben :?: :?: :?:

"§2 (1) 1 Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte."

Das hat gar nichts mit Reifen oder Witterung zu tun, auf diesen Satz habe ich mich also gar nicht bezogen.
Du hast in meinem Posting irgendwas falsch gelesen, davon habe ich nichts geschrieben.


Es geht natürlich um Fahrzeuge, die hier erfasst sind:

"§2 (3a) 1 Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen."

In §2 (3a) 4. Satz steht das, was ich zitiert habe, und das bedeutet genau genommen, dass Lenker von allen Kraftfahrzeugen, die auch ohne Winterreifen geführt werden dürfen (es fehlt, dass sie in diesem Zustand SIND, es geht nur ums dürfen!), über die sonstigen Pflichten hinaus auch noch die anderen Punkte zu beachten haben.
- PRÜFEN ob die Fahrt erforderlich ist
- Abstand mind. halbe km/h
- max. 50 km/h


Da bin ich ja wieder froh, dass ich in Österreich bin....keine Winterreifenpflicht für Motorräder, aber auch keine anderen damit verbundenen Auflagen.
twostroke
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Re: Winterreifenpflicht für Motorräder?

#11 

Beitrag von twostroke »

Achso, ich hab gedacht du bezogst dich auf den §2 Absatz 1 wenn du meinst dass Motorräder allgemein nur 50km/h fahren dürfen.

Klassischer Fall von anenandervobeigschwätzt.

Ihr Österreicher habt dafür andere Probleme, jeder hat sein Päckchen zu tragen. Wobei ich auf eure Übergangsregierung ein wenig neidisch war, schade dass das schon vorbei ist.

Gruss Dominik
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Re: Winterreifenpflicht für Motorräder?

#12 

Beitrag von PinzMax »

Eure schlechte Formulierung im Gesetz ist ja zum Glück kein echtes Problem, sondern reine Paragraphenreiterei (die mir halt durchaus Freude bereitet, solange sie nur theoretisch ist).
Selbst eine Anzeige wäre vollkommen egal, weil im Urteil stehen würde, dass der Text anders auszulegen ist.
Vielleicht gibt es so ein Urteil sogar schon.

Unsere Übergangsregierung konnte nicht viel falsch machen, sie hat ja nur "verwaltet" und nicht das getan, was eine richtige Regierung tun sollte...formen, ändern, anpassen.
So gesehen war diese Zeit eigentlich gaaaaar nicht gut!
Im Parlament wurden nur Wahlkampfgesetze durchgewunken, die mal wieder viel Geld kosten und bei einer stehenden Regierung nie in dieser Form durchgegangen wären.
Mal sehen wie es sich jetzt entwickelt.
Fix ist aber, dass wir ALLE nicht jammern dürfen! Egal wie oft unsere Vertreter in unseren Augen Mist bauen, sie lassen uns ganz gut leben :wink:

…womit wir wieder bei den Winterreifen wären.

Es gibt nämlich noch einen Punkt, der bei dieser Formulierung zu berücksichtigen ist.
Auch WENN man Winterreifen am Motorrad hat, ist es dieser Formulierung nach so, dass man bei einem Unfall die erwähnten Zusatzpunkte um die Ohren geworfen bekommt/bekommen kann.
Dass die Missachtung dieser Zusatzpunkte strafrechtlich SEHR wahrscheinlich keine Konsequenzen hat, wenn man mit Winterreifen einen Unfall hat, muss nicht bedeuten, dass das für den Versicherungsschutz auch so gilt.
Die Versicherung könnte sich unter Umständen trotzdem auf den Gesetzestext berufen und nicht zahlen. Man müsste die Versicherung klagen und das ist vor Gericht ein ganz anderer Kaffee.

Spätestens in diesem Zusammenhang wäre ein festgeschriebene Auslegung vom Gesetz nicht ganz unerheblich.
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