Leider ist dem nicht so.
Versuch mal ein vormals bulgarisches KFZ mit ausgeschlachtetem KAT hier zuzulassen.
Ich bin mit meiner SR43A ausreichend leidgeprüft und von Importfahrzeugen kuriert. Die Karre war einst aus Italien und wurde Ende der 90er in Deutschland zugelassen. Damals war das wirklich einfacher.
Damit eine Ummeldung heute einfach geht, wurde die CoC-Vergabe erdacht. Leider kam das erst vor ca. 15 Jahren. Da gabs schon keine SP46 mehr, daher gibts dafür keine Dokumente.
Für den Betrieb der Suzuki A-Typen muss zwigend ein TÜV-Gutachten für eine Einzelbetriebserlaubnis durchgeführt werden. Wenn jetzt der Prüfingenieur die Vorgabe hat, dass nach 2016 erstzugelassene Krafträder für eine Betriebserlaubnis hier unbedingt nen geregelten KAT und ein ABS brauchen, was wird in dem Gutachten wohl drin stehen?
Wenn das so leicht wäre wie du dir denkst, müssten ja ohne Ende 46er rumschwirren.
Wer hier eine A hat, möge mal im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil II) nach der Typschlüsselnummer schauen, Punkt 2.2: 000 00000 heißt, dem KBA liegen exakt null Daten dazu vor weil der Fahrzeugtyp in der Datenbank nicht registriert ist und folglich eine Einzel-BE hat. Das führt immer wieder zu Problemen bei der HU, besonders dann wenn ein Prüfer überspielen muss, dass er von dem Spezialfall selber keine Ahnung hat und deshalb die Plakette verweigert weil Bauteil XYZ scheinbar nicht dazugehört oder nicht eingetragen ist.