TÜV verweigert wg. 130er Reifen

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deFlachser
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Re: TÜV verweigert wg. 130er Reifen

#166 

Beitrag von deFlachser »

Es ist sowieso alles nicht zu verstehen. Bei 44, 45 kann man auch die 130er fahren, laut Suzuki nicht eintragungspflichtig, wenn sie bereits in den Papieren stehen, usw. Bei 41 und 46 zwar auch, aber hier müssen sie eingetragen werden.
Was soll das denn :?.
Hatte auf der 41er 130er mit alter DOT, Übergangsfrist. Der ist runter und nun fahre ich wieder 120er. Kein Bock mehr auf den Scheixx.
Aber die Asphalttrennscheiben haben auch Vorteile. Brauche nämlich für die gleiche Kurvengeschwindigkeit weniger Schräglage als der Kollege mit seinen 180er Walzen :wink:.

Am Besten, man macht da erst mal nen Durchblickerlehrgang :mrgreen:

https://motorrad.suzuki.de/service/doku ... einigungen

Gruß Stefan
Erfahrung verhält sich proportional zur Masse des zerstörten Materials :roll:
Am Besten wir halten die Welt einmal kurz an, und lassen die Idioten aussteigen :mrgreen:.
Mit dummen Menschen zu diskutieren, ist wie mit einer Taube Schach zu spielen :wink:.

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andreasullrich
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Re: TÜV verweigert wg. 130er Reifen

#167 

Beitrag von andreasullrich »

deFlachser hat geschrieben: 14 Jun 2022 19:14 Es ist sowieso alles nicht zu verstehen. Bei 44, 45 kann man auch die 130er fahren, laut Suzuki nicht eintragungspflichtig, wenn sie bereits in den Papieren stehen, usw. Bei 41 und 46 zwar auch, aber hier müssen sie eingetragen werden.
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Wenn ich das Gutachten

https://motorrad-app.suzuki.de/download ... ben/33.pdf

lese, dann ist doch für die 41 und der 46er auch eine Reifenfreigabe für den 130er Reifen vorhanden.
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Re: TÜV verweigert wg. 130er Reifen

#168 

Beitrag von Easy »

Servus,

eigentlich ist es ganz einfach, der 130iger darf auf jedem DR650 Modell gefahren werden.
Wenn er nicht schon im Schein steht muss und kann er Anhand der Freigabe eingetragen werden.
Die Prüfer sehen halt meistens ungern wenn die Reifen von verschiedenen Herstellern sind.
Mein Prüfer hat mir damals sogar mitgeteilt daß der Passus im Schein " Reifenfreigabe laut Hersteller ist zu beachten" oder so ähnlich für die DR nicht gilt da es eine Reifenbindung nie gab und hat es im Zug der Reifeneitragung aus dem Schein gestrichen.

Gruß
Wolfgang

Ps. man braucht natürlich einen Prüfer der das Papier auch lesen kann.
88-96 DT 125 LC 10V (offene Leistung 22PS) mit 8000 km gekauft, mit 40000 km verkauft.
90-96 DR 650 RS 45000 km
96- TRIUMPH Tiger T400 fast neu gekauft und jetzt schon über 100000 km gelaufen.
09- DR 650 RS Bj 91 gekauft mit ca 65000 km
10- DR 650 RRS (im Aufbau) zur Aufbau Doku

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Re: TÜV verweigert wg. 130er Reifen

#169 

Beitrag von deFlachser »

andreasullrich hat geschrieben: 15 Jun 2022 07:42
deFlachser hat geschrieben: 14 Jun 2022 19:14 Es ist sowieso alles nicht zu verstehen. Bei 44, 45 kann man auch die 130er fahren, laut Suzuki nicht eintragungspflichtig, wenn sie bereits in den Papieren stehen, usw. Bei 41 und 46 zwar auch, aber hier müssen sie eingetragen werden.
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lese, dann ist doch für die 41 und der 46er auch eine Reifenfreigabe für den 130er Reifen vorhanden.
Teils richtig, aber es stehen hinten diverse Ziffern und Buchstaben. Das ja, aber. E z.B. für (Einnahmequelle) eintragungspflichtig, 6 erlaubt wenn schon in den Papieren vermerkt, alte Briefe?

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Re: TÜV verweigert wg. 130er Reifen

#170 

Beitrag von franz muc »

Ist doch logisch und nachvollziehbar lieber Stefan.
Bei der DR 600 durften alle in der Suzukifreigabe genannten Reifen ohne Anbauabnahme montiert werden.
Screenshot_20220615-122128.png
Dann kam es dadurch wohl zu massiven Unfällen, weil niemand ohne Überprüfung durch einen Sachverständigen einen Reifen einbauen kann. Auch keine Werkstatt.

Deshalb braucht es bei der DR 650 eine Abnahme durch einen Sachverständigen. Die Todesfälle dürften dadurch wieder massiv gesunken sein. Puh, nochmal Glück gehabt.
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Re: TÜV verweigert wg. 130er Reifen

#171 

Beitrag von deFlachser »

Mein lieber Franz,

der Sicherheit zuliebe sollten wir nach jedem Reifenwechsel direkt zum TÜV fahren, damit wir auch sicher wissen, das die Werkstatt den Reifen korrekt montiert hat.
Alles andere wäre grob fahrlässig :mrgreen:.

Schönen Feiertag Euch allen.

Gruß Stefan
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franz muc (15 Jun 2022 12:42)
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Re: TÜV verweigert wg. 130er Reifen

#172 

Beitrag von hiha »

Ja, die Fachwerkstätten. Ich erinnere mich an meine Cousine, auf deren Straßen-Kawa frische Reifen montiert wurden, von einer großen "Fach"Werkstatt. Das Mädel meinte, ich solle doch mal damit fahren, der Hintere hoppelt so. Mehr als zwei Dutzend Klebegewichte bei einem praktisch neuen Gussrad? Hmm, verwunderlich. Und mit freiem Auge sichtbar, dass der Reifen an der Stelle beidseitig nicht über den Hump gehüpft war. Aber immerhin gut ausgewuchtet... Der Meister war bestimmt erfreut über die Leistung seines Mitarbeiters...
Gruß
Hans
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DReck
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Re: TÜV verweigert wg. 130er Reifen

#173 

Beitrag von DReck »

@deFlachser Stefan, Enduro und Sumo Grössen auf Vorderräder sehen wir folgt aus:

Endurogrösse ist ein 19 Zoll Vorderrad (oder auch 21)
Supermotos haben ein 17 Zoll Vorderrad.
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deFlachser
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Re: TÜV verweigert wg. 130er Reifen

#174 

Beitrag von deFlachser »

Hi DReck,

hatte das nicht auffem Schirm, das Deine umgebaut ist, auf Sumo. Deshalb fragte ich mich, was Du mit Endurogrösse meinst.

Und ja, Enduros haben aus guten Gründen ein großes Vorderrad. Die XL 500 S hatte seinerzeit sogar vorne 23 Zoll :wink:.

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