FrankausKöln hat geschrieben: ↑28 Jul 2022 11:05
Der Weg der Zulassung ist wesentlich einfacher , wenn man die Zulassungspapiere verbummelt hat , wenn diese im eigenen Besitz waren....
Naja, wie schon vom Themenstarter und mir beschrieben gibt es keine Daten zu der Maschine mehr beim Straßenverkehrsamt, bzw auch nicht dem KBA, da zu lange aus dem System.
Da ist es egal ob man sagt es war schon mal auf mich zugelassen oder auch nicht.
Das ist nicht aus meinem Mist gewachsen, sondern eine Aussage des Leiters des Straßenverkehrsamtes für meinen Kreis.
Und genau so handelte der zuständige Kerl, gefragt ob die schon vorher im Eigentum oder bei einem anderem Menschen.
Der Weg ist ja identisch.
Gespeichert bleibt der Datensatz nur wenn das Fahrzeug als gestohlen, unterschlagen oder auch als nie abgemeldet wurde nach einem Verkauf zB.
DR500 hat geschrieben: ↑27 Jul 2022 19:04
Ich hab bei der 21er Abnahme das Jahr gesagt, es wurde in der 21er vermerkt, beim Datum wurde dann der 01.07 vergeben, was wohl standardmäßig so gemacht wird.
Jep, genau so hatte ich es auch gemacht, Modelljahr angegeben und gut.
Mopeds werden auf Juli datiert da kaum einer zum Jahresanfang ein neues anmeldet.
Spaßig ist bei Automobilen das die immer auf den 01.01. eines Jahres datiert werden in solchen Fällen. Ist ja auch nur eine Feiertag...
Aber da steht in der Zulassung ja auch ein geschätzt als Anmerkung bei der EZ.
Aber gut ist, die Hauptsache ist doch die Kiste wieder auf die Straße zu bringen.
Gruß, Thomas