Hi,
es ist ja nun die neue Reifenregelung in Kraft. Die DR hat ja keine EG Zulassung, da kommt es also ganz drauf an was im Schein steht. Bei mir steht da zum Beispiel drin:
"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
Diesen Lappen hat man bei nicht EG Fahrzeugen nicht, höchstens das KBA. Hatjemand zufällig das Dokument herumliegen und kann sagen, was da drin steht? Bzw. einen Scan hochstellen?
Es ist ein wenig unklar, wer jetzt hier was am besten wie in meinem Schein umschreibt. Wenigstens stehen die richtigen Größen drin.
Danke und beste Grüße,
Tobias
Betriebserlaubnis DR 650 SE für Reifen
- Bigfoot
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Re: Betriebserlaubnis DR 650 SE für Reifen
Dieser Satz wurde bei Umschreibung der alten Papiere (Fahrzeugbrief und -schein zu "Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2") von den Zulassungsstellen standardmäßig eingetragen und besagt im Falle unserer DRs überhaupt nichts, da in der BE keine Fabrikatsbindung besteht.
Hier gibts von Suzuki eine Bescheinigung welche Reifenfabrikate original verbaut wurden und zulässig sind (nämlich alle, es stehen nur Reifengrößen und keine Fabrikate drin).
An eine Kopie der tatsächlichen Betriebserlaubnis wirst du als normalsterblicher vermutlich nicht dran kommen, dürfte auch recht umfangreich und nicht praktikabel mitzuführen sein.
So lange du also Reifen fährst deren Größe der in den Papieren steht brauchst du wie bisher auch überhaupt nichts tun, alle e-geprüften Reifen in korrekter Größe waren und sind ohne weitere Freigaben, Eintragungen etc zulässig.
Ich hab mir für den Fall dass ich mal an einen überkorrekten aber nicht unbedingt überwissenden Kontrolleur gerate diesen Wisch einfach ausgedruckt und zum Fahrzeugschein ins Mäppchen gesteckt.
Was interessant ist: in diesem Papier steht auch 130/80-17 und 130/80R17 als zulässige Reifengröße hinten drin, mit diesem Wisch sollte dir theoretisch also auch jeder TÜV einen 130er HR ohne bestimmtest Fabrikat eintragen.
Eine Bescheinigung dass evtl vorhandene Fabrikatsbindungen ausgetragen werden dürfen gibts da auch zum Download, ich war tatsächlich ein wenig überrascht wie sich Suzuki noch um die alten Karren kümmert
Hier gibts von Suzuki eine Bescheinigung welche Reifenfabrikate original verbaut wurden und zulässig sind (nämlich alle, es stehen nur Reifengrößen und keine Fabrikate drin).
An eine Kopie der tatsächlichen Betriebserlaubnis wirst du als normalsterblicher vermutlich nicht dran kommen, dürfte auch recht umfangreich und nicht praktikabel mitzuführen sein.
So lange du also Reifen fährst deren Größe der in den Papieren steht brauchst du wie bisher auch überhaupt nichts tun, alle e-geprüften Reifen in korrekter Größe waren und sind ohne weitere Freigaben, Eintragungen etc zulässig.
Ich hab mir für den Fall dass ich mal an einen überkorrekten aber nicht unbedingt überwissenden Kontrolleur gerate diesen Wisch einfach ausgedruckt und zum Fahrzeugschein ins Mäppchen gesteckt.
Was interessant ist: in diesem Papier steht auch 130/80-17 und 130/80R17 als zulässige Reifengröße hinten drin, mit diesem Wisch sollte dir theoretisch also auch jeder TÜV einen 130er HR ohne bestimmtest Fabrikat eintragen.
Eine Bescheinigung dass evtl vorhandene Fabrikatsbindungen ausgetragen werden dürfen gibts da auch zum Download, ich war tatsächlich ein wenig überrascht wie sich Suzuki noch um die alten Karren kümmert

DR 650 SE '96 weiß - Dreckschleuder
DR 800 S '96 grün - mit Big Bore, Big Bremse und allem, hat grad kein Kopfweh mehr
DR 800 S '95 schwarz - alltags und Ersatzmoped
DR 750 Big '89 blau - wird restauriert, bleibt original
V-Strom 1000 Desert Express '18 gelb - wenns mal eilig ist
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Re: Betriebserlaubnis DR 650 SE für Reifen
Hi,
ist zwar schon überall durchgekaut worden, aber hier noch einmal zum Nachlesen:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... aeder.html
ist zwar schon überall durchgekaut worden, aber hier noch einmal zum Nachlesen:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... aeder.html
Gruß
Jürgen us Kölle
SP43B; jetzt Sachs 650 Roadster
Jürgen us Kölle
SP43B; jetzt Sachs 650 Roadster
Re: Betriebserlaubnis DR 650 SE für Reifen
Hi, na dann steht da ja sicher drin was ich gefragt habe. Nämlich was in der Betriebserlaubis der DR 650 eigentlich drinsteht........Ist ja toll, das das Bundesamt das extra für mich in deinem Link aufgeschrieben hat.gummikuhfan hat geschrieben: 24 Mär 2025 23:44 Hi,
ist zwar schon überall durchgekaut worden, aber hier noch einmal zum Nachlesen:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... aeder.html

Mir sind die Regelungen alle bekannt, sonst hätte ich das sicher gefragt oder die Suche bemüht.
Danke an BigFoot, die generell Freigabe von Suzuki war mir neu.
Beste Grüße,
Tobias
DR 650 SE 96
Re: Betriebserlaubnis DR 650 SE für Reifen
Ich hab die BE hier liegen.
Schick mir eine PN mit deiner Mailadresse, dann schick ich sie Dir.
Schick mir eine PN mit deiner Mailadresse, dann schick ich sie Dir.
Re: Betriebserlaubnis DR 650 SE für Reifen
Das ist ein Teil der Homologation, die mir der TÜV mal ausgedruckt hat, eingescannt.
Mein Bild etc pp.... Reifenhersteller ist wurscht. Muss nur vorn und hinten vom gleichen sein.
Mein Bild etc pp.... Reifenhersteller ist wurscht. Muss nur vorn und hinten vom gleichen sein.
Gruß Ulf, wieder Ritter Wendehals von Zehnprozent
Beta 4.0 = DR auf italienisch
W800 Eisenhaufen
Irgendwas geht immer
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