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Pug
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#16 

Beitrag von Pug »

@ELVIS
jetzt würde mich interessieren was bei dir in den Papieren steht.

Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaunis beachten
bzw.
Nur Reifen eines Herstellers

pug

edit
Vorgeschriebene Reifen im „neuen“ Fahrzeugschein

In den neuen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I), die seit September 2005 ausgestellt werden, erscheinen die vorgeschriebenen Reifendimensionen in der rechten Datenspalte unter den Punkten 15.1. und 15.2. Auf mögliche Reifenfabrikatsbindungen wird in dem Feld 22 am unteren Ende der Datenseite hingewiesen (siehe Bild 2). Üblicherweise werden hier nicht die zugelassenen Reifenmodelle und –hersteller eingetragen, sondern es wird lediglich auf die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges verwiesen. Sind hier keine Eintragungen vorhanden, ist keine Reifenbindung gegeben.

ausführlich erklärt beim ADAC unter :
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ELVIS
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#17 

Beitrag von ELVIS »

Ich hab nur 44er Suzis,KTM und die Twins, alle haben lediglich die Größen im Schein stehen.
Da ich aber an allen Karren alle möglichen "illegalen" Sachen montiert habe, gehe ich bei den Reifen keine Kompromisse ein - heißt : ich montiere nur Reifen, für die eine Prüfung ( UBB ) seitens des Reifenherstellers vorliegt.
Im Enduro-Bereich sind das so ziemlich alle, die auf dem Markt sind.
Wenn es tatsächlich keine UBB gibt, lasse ich den Kram eintragen und bekomme nebenbei als alter Bekannter beim TÜV so ziemlich jeden Wunsch erfüllt. Zum Beispiel einen SXC OHNE Prüfzeichen an meiner Adventure eingetragen :-). Wenn die Jungs mal Zeit haben, kommen eine Menge positive Informationen heraus. Siehe meinen vorherigen Beitrag.

Zum Thema Reifen, auch aus dem von Dir zitierten ADAC-Text :

Einzelne Motorradhersteller verzichten einerseits auf Reifenfabrikatsbindungen, empfehlen anderer­seits den Fahrzeughaltern aber verbindlich nur die Reifenmodelle, mit denen das Motorrad ursprüng­lich homologiert wurde und die in dem Fahrerhandbuch verzeichnet sind. Werden diese Empfehlun­gen missachtet, muss der Halter mögliche gravierende Folgen selbst verantworten. In der Praxis be­deutet dies, dass der Motorradfahrer bei den Reifenherstellern nach Reifenfreigaben suchen muss, wenn er die Reifen der Homologation nicht verwenden will.

Ich denke, das ist deutlich...
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#18 

Beitrag von klopfer »

 Themenstarter

Fakt ist die reifenbindung die im fahrzeugschein steht, ist nicht bindend!
bindend ist der reifenHersteller der eine Freigabe erteilt!
dies nur für die Serie!
woher soll er den wissen das es z.b. eine gruppe wilder dr 650 fahrer mit 17 Zoll Felgen gibt?
glaube der Trick dabei ist beim eintragen lassen der Felgen, so viele reifen modelle wie möglich ( am besten produktbeschreibung vom Hersteller mit nehmen )gleich mit eintragen lassen,
den in dem Fall der sonderabnahme der 17 Zoll Felgen, ist wieder die Wahl des reifens abhängig von dem Fahrzeugschein!

hatte jetzt einen schönen Mail Kontakt mit conti, Bridgestone, Dunlop, Metzeler, Pirelli und Michelin. zudem noch zum tüv nord, die auch ne schöne Seite haben!


der zweite teil, --- tacho---
ha, tachoscheite selber gemalt, also eingescant, umgerechnet, ausgedruckt! ist keinem Prüfer aufgefallen!
die die möchten, habe die Grafik noch auf dem Rechner,
sonst bis zum Winter abwarten, dann wollte ich mal versuchen ne Fotostrecke hier reinzustellen!

mfg klopfer
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#19 

Beitrag von smaw »

Heute war ich mit meiner DR erst bei der Dekra und dann beim Tüv um die Behr Supermoto Felgen eintragen zu lassen. Die Jungs von der Dekra wollten den Radsatz nicht eintragen weil sie den Digital Tacho nicht überprüfen können.Daraufhin bin ich dann zum TÜV gefahren und dort haben die jede kleinste Zeile im Gutachen gelesen. Nach fast 30min haben sie dann endlich was gefunden.
Im Gutachen der Behr Felgen steht unter Punkt IV 3:
Das Teilegutachten gilt nur für das Fahrzeug, dessen Fahrzeug-Ident.-Nr. vom Hersteller in die Kopie eingetragen wird.
Hatte schonmal jemand solche probleme?
Oder musste irgendwer diese Nummer in das gutachen eintragen lassen?




Titelzeile bitte leer lassen
Martl
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#20 

Beitrag von Martl »

Moin,

Fahr erstmal zur ner anderen Prüfstelle..


Falls das auch nix wird, hilft dir evtl eine Anzeige bei Suche/Biete da eher weiter.

Tip als Überschrift:

Suche Briefkopie mit Eintrag für Behr Felgen.

sowas habenn ja doch einige.

Gruß
"Es gibt scho gnuag di ma soang wos i tua soi, da datst ma du groat obgehn"
It's not the fall that kills, it's the sudden stop at the end

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#21 

Beitrag von AWolff »

smaw hat geschrieben:... erst bei der Dekra und dann beim Tüv um die Behr Supermoto Felgen eintragen zu lassen ...
Schick mir mal deine Emailadresse via PN, dann kann ich dir das Gutachten mit
dem ich meine 17"-Räder ohne Probleme eingetragen bekommen habe schicken.

Wenn du es nicht schon hast: Teilegutachten Nr. 24TG0023-00 vom 7.11.2002,
Blatt 19 ist für die DR650 (PDF Seite 25)

Ich hab' die betreffende Seite im Ausdruck markiert damit die Typen beim TÜV
nicht lange suchen müssen ... Bei mir ging alles glatt!

Zum Tacho: Bei mir wollte der Prüfer sehen dass es eine Tabelle zum einstellen
des Reifenumfangs auf 17" gibt, und wie man den einstellt. Dann wollte er noch
den Hersteller des Digitaltachos wissen, da nix drauf steht hab' ich "Husaberg"
angegeben, die bauen schliesslich Sumos und sind als Marke kaum bekannt! :wink:
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