Gerade zurück von der MFK (TÜV in der Schweiz) und nun steht fest:
Im Kanton Zürich dürfen nun Bremsscheiben mit einer deutschen ABE (für das entsprechende Fahrzeug) legal angebaut werden!
Es wird dies im Prüfbericht vermerkt, muss aber nicht im Ausweis eingetragen werden.
Auch die ABE muss nicht mitgeführt werden.
Das gilt aber nur für den Kanton Zürich! ("Kantönligeist", nennt sich das hierzulande

Daher meinte der Experte; es sollte sicherheitshalber doch die ABE mitgeführt werden.