Reifen Hersteller Bindung
- Grumpyoldgerman
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Re: Reifen Hersteller Bindung
Wo wohnst du denn? Es gibt ja bestimmt den ein oder anderen Prüfer der sowas noch macht.
Grüßle Jerry
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- El_Kaktus (18 Aug 2022 20:13)
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Re: Reifen Hersteller Bindung
wohne im südwesten der republik....nicht weit weg von dir, deiner plz nach....
- Grumpyoldgerman
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Re: Reifen Hersteller Bindung
Ich habe dir eine PN geschrieben.
Grüßle Jerry
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- El_Kaktus (18 Aug 2022 20:13)
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Re: Reifen Hersteller Bindung
Entschuldigt bitte, wenn ich den thread missbrauche, aber mich als Neuling interessiert, warum man vorn und hinten nicht den gleichen Hersteller fahren sollte?
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Re: Reifen Hersteller Bindung
Weil die Hersteller ihre Reifen prüfen. Aber nur ihre! In Kombination könnte das theoretisch, vielleicht, womöglich unvorherhsehbar ungünstige Kombinationen ergeben, wofür der Technische Überraschungsverein die Hand nicht ins Feuer halten möchte. Bürokratie halt.EinfachMatze hat geschrieben: ↑17 Aug 2022 19:54 Entschuldigt bitte, wenn ich den thread missbrauche, aber mich als Neuling interessiert, warum man vorn und hinten nicht den gleichen Hersteller fahren sollte?
Warum man jetzt explizit NICHT die gleichen Reifen nehmen sollte? Besonders im Offroadbetrieb gibts verschiedene Szenarien mit verschiedenen Anforderungen, die verschiedene Reifen besser erfüllen können. Zum Beispiel gaaaanz grobe Stollen hinten für den Vortrieb, vorn mittelgrob für die Kontrollierbarkeit. Oder Schaufeln hinten für Sand. Oder oder oder...
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- EinfachMatze (18 Aug 2022 18:10)
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Re: Reifen Hersteller Bindung
Wenn es nicht modelbezogen verboten ist darf man beim Motorrad ohne weiteres vorne und hinten unterschiedliche Reifenhersteller fahren.EinfachMatze hat geschrieben: ↑17 Aug 2022 19:54 Entschuldigt bitte, wenn ich den thread missbrauche, aber mich als Neuling interessiert, warum man vorn und hinten nicht den gleichen Hersteller fahren sollte?
Nur ist das sowohl bei der Rennleitung als auch bei den Graukitteln anders abgespeichert.
Und es ergibt, für mich zumindest, im Straßenbetrieb in unserer Welt überhaupt keinen Sinn.
Abseits der Strasse wurde ja schon beschrieben was dazu führen kann, und wann es Sinn machen kann.
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- EinfachMatze (18 Aug 2022 18:10)
Viele Grüße
Andreas aus BC
Andreas aus BC

Re: Reifen Hersteller Bindung
Ich bin auch schonmal ganz legal vorne Stoppel und hinten Straßenreifen gefahren, weils halt grad so war. Fuhr sich völlig unaufgeregt. Ich seh das alles sehr entspannt, denn die einzigen Probleme mit Reifen die ich je hatte, waren Metzeler Enduro 1, 2 und 3- Probleme. DIE gehören verboten, egal welche Dimension.
Gruß
Hans
Gruß
Hans
Re: Reifen Hersteller Bindung
Hallo,
ich habe am Montag einen Termin beim TÜV und habe vorab telefonisch die Sache abgeklärt. Möchte nichts beschwören, aber das sollte problemlos laufen.
A) 130er Reifengröße nach Gutachten von Suzuki eintragen.
B) Reifenfabrikatsbindung austragen. Hier hat der TÜV-Mensch extra in der ABE nachgeschaut und bestätigt, dass davon NICHTS drin steht, sondern nur "Vorder- und Hinterreifen vom selben Hersteller". Somit ist laut seiner Aussage die Eintragung nicht nur unnötig und irreführend, sondern schlichtweg falsch!
Gruß
Sven
ich habe am Montag einen Termin beim TÜV und habe vorab telefonisch die Sache abgeklärt. Möchte nichts beschwören, aber das sollte problemlos laufen.
A) 130er Reifengröße nach Gutachten von Suzuki eintragen.
B) Reifenfabrikatsbindung austragen. Hier hat der TÜV-Mensch extra in der ABE nachgeschaut und bestätigt, dass davon NICHTS drin steht, sondern nur "Vorder- und Hinterreifen vom selben Hersteller". Somit ist laut seiner Aussage die Eintragung nicht nur unnötig und irreführend, sondern schlichtweg falsch!
Gruß
Sven
Re: Reifen Hersteller Bindung
Ich habe in der ABE von Suzuki nichts gefunden, dass vorne und hinten das gleiche Fabrikat gefahren werden muss.
Da würde ich genau fragen, wo das wieder steht.
Das nervt.
Da würde ich genau fragen, wo das wieder steht.
Das nervt.
DR 600 S,EZ 1990
Re: Reifen Hersteller Bindung
Ich frage nach, wenn ich vor Ort bin.
Vielleicht kann er mir das auch ausdrucken.....
Ja, ist alles kompletter Unsinn.
Noch kranker sind ja die alten "Reifenmodellbindungen".
Da soll man dann im Jahr 2023 mit einem Reifenmodell von 1975 rumfahren, wegen der Verkehrssicherheit!
Vielleicht kann er mir das auch ausdrucken.....
Ja, ist alles kompletter Unsinn.
Noch kranker sind ja die alten "Reifenmodellbindungen".
Da soll man dann im Jahr 2023 mit einem Reifenmodell von 1975 rumfahren, wegen der Verkehrssicherheit!
Re: Reifen Hersteller Bindung
https://motorrad.suzuki.de/informatione ... einigungen
Hier ist die ABE von Suzuki. Da steht nichts mit vorne und hinten gleich.
Und hier beispielsweise Continental:
http://www.reifen-freigaben.de/tireappr ... &default=1
Auch da steht nichts mehr mit Vorderreifen und Hinterreifen gleich. Das wird zum Spass der Motorradfahrer zwar alle Jahre geändert aber jetzt ist es nicht so.
Hier ist die ABE von Suzuki. Da steht nichts mit vorne und hinten gleich.
Und hier beispielsweise Continental:
http://www.reifen-freigaben.de/tireappr ... &default=1
Auch da steht nichts mehr mit Vorderreifen und Hinterreifen gleich. Das wird zum Spass der Motorradfahrer zwar alle Jahre geändert aber jetzt ist es nicht so.
DR 600 S,EZ 1990
Re: Reifen Hersteller Bindung
Also so wie ich das verstehe ist das hier NICHT die ABE des Fahrzeuges, sondern lediglich ein Teilegutachten nach §19 Abs.3 Nr.4 StVZO.
https://motorrad.suzuki.de/informatione ... einigungen
Es gilt hier leider der folgende Fall, da das Fahrzeug keine EU-Typgenehmigung hat (COC):
"Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzelabnahme nach §20/21)
Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall 1c notwendig."
Fall 1c verweist dann auf die Änderung auf Basis des Teilegutachtens nach §19 Abs.3 Nr.4 StVZO:
"Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart.
Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich!
Eine von uns ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!"
-> Das bedeutet also: Was in der ABE nicht drin steht, hat in den Papieren nichts verloren (Reifenfabrikatsbindung), das Teilegutachten wiederum sagt nur, dass man als Erweiterung Reifen XY fahren kann.
Wie gesagt, ich versuche eine ABE des Fahrzeuges zu bekommen und melde mich dann am Montag noch mal.
---
Ich kann echt nicht glauben, dass ich hier jetzt gerade solch einen Müll formuliert habe. Unfassbar. Da kommt man sich vor wie ein (Michel)-Clown.
Hauptsache jeder hat dran verdient...
Daher bin ich auch für monatlichen TÜV. Man kann sich gar nicht ausdenken, was alles wäre, wenn.....
Mir persönlich geht es nur darum, dass in den Papieren der 130er Reifen drin steht. Den Rest schaut sich eh keiner so genau an....
https://motorrad.suzuki.de/informatione ... einigungen
Es gilt hier leider der folgende Fall, da das Fahrzeug keine EU-Typgenehmigung hat (COC):
"Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzelabnahme nach §20/21)
Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall 1c notwendig."
Fall 1c verweist dann auf die Änderung auf Basis des Teilegutachtens nach §19 Abs.3 Nr.4 StVZO:
"Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart.
Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich!
Eine von uns ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!"
-> Das bedeutet also: Was in der ABE nicht drin steht, hat in den Papieren nichts verloren (Reifenfabrikatsbindung), das Teilegutachten wiederum sagt nur, dass man als Erweiterung Reifen XY fahren kann.
Wie gesagt, ich versuche eine ABE des Fahrzeuges zu bekommen und melde mich dann am Montag noch mal.
---
Ich kann echt nicht glauben, dass ich hier jetzt gerade solch einen Müll formuliert habe. Unfassbar. Da kommt man sich vor wie ein (Michel)-Clown.
Hauptsache jeder hat dran verdient...
Daher bin ich auch für monatlichen TÜV. Man kann sich gar nicht ausdenken, was alles wäre, wenn.....
Mir persönlich geht es nur darum, dass in den Papieren der 130er Reifen drin steht. Den Rest schaut sich eh keiner so genau an....
- Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor kallegerd für den Beitrag (Insgesamt 2):
- deFlachser (24 Feb 2023 10:53), TST (24 Feb 2023 12:04)
Re: Reifen Hersteller Bindung
Moin,
im Schein von meiner SE steht die Einschränkung, dass Vorder- und Hinterreifen von nur einem Hersteller zulässig sind.
Steht im Bemerkungsfeld: Ob das seit Auslieferung drin steht weiß ich aber nicht.
Gruß!
im Schein von meiner SE steht die Einschränkung, dass Vorder- und Hinterreifen von nur einem Hersteller zulässig sind.
Steht im Bemerkungsfeld: Ob das seit Auslieferung drin steht weiß ich aber nicht.
Gruß!
- deFlachser
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Re: Reifen Hersteller Bindung
So steht es bei mir auch.
Gruß Stefan
Gruß Stefan
Erfahrung verhält sich proportional zur Masse des zerstörten Materials 
Treffen 2018 Geiselwind BAB3 Autohof Strohofer
Treffen 2019 Machern bei Leipzig
Treffen 2020 Pfalz, da waren wir in Urlaub, Ferienwohnung in Ostfriesland bei der Krimiautorin
Treffen 2021 Süplingen bei Magdeburg
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Treffen 2023 liegt noch in der Zukunft
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