Entscheidung FZV
Entscheidung FZV
So Jungs und Mädels,
am 27./28.06. tagte der Bund Länder Ausschuß.
Der Ausschuss hat nach eingehender Beratung für das weitere Vorgehen wie folgt beschlossen:
- Ist die Betriebserlaubnis bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen nach § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO ( Beispielsfälle des BMVBS-Beispielkataloges, soweit sich die Änderungen auf die verkehrssicherheit auswirken ) erloschen, so richtet sich die Ahndung
a) für den Halter nach § 69a Abs. 5 Nr. 3 StVZO, die Regelbuße ergibt sich aus Nr. 189.2 BKat ( 150 € bei Kraftomnibussen und LKW sowie 75 € bei anderen KFZ); die Punkteeintragung aus Nr. 5.15 der Anlage 13 ( zu § 40 ) FeV (3 Punkte);
b) für den Fahrer nach § 69aAbs. 3 Nr. 1 StVZO, die Regelbuße ergibt sich aus Nr. 214 BKat ( 100 € beiKraftomnibussen und LKW, 50 € bei anderen Kfz ) und die Punkteeintragung aus Nr. 5.26 der Anlage 13 (zu § 40) FeV (3 Punkte ).
Ist die BE bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen nach § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1,3 StVZO ("Änderung wirkt sich nicht auf die Verkehrssicherheit aus ) erloschen,so kommt die Ahndung nur verletzter Meldepflicht in Frage.
Dieser Verstoß des Halters kostet 15 € ( § 48 Nr 12 FZV, Nr. 180 BKat )
Ist die Betriebserlaubnis bei einem zulassungsfreien Fahrzeug erloschen, so erfüllt dessen Inbetriebsetzen den Bußgeldtatbestand des § 48 Nr. 1 Buchstabe a FZV; die Regelbuße ergibt sich aus Nr. 175 BKat ( 50 € ), die Punkteeintragung aus Nr. 5.22 der Anlage 13 (3 Pu).
Das Protokoll geht über 6 Seiten. Ich habe nur einmal den interessanten Teil herausgepickt. Wie lange die Kollegen brauchen werden, alles so umzusetzen, kann ich nicht beantworten.
Gruß Jana
am 27./28.06. tagte der Bund Länder Ausschuß.
Der Ausschuss hat nach eingehender Beratung für das weitere Vorgehen wie folgt beschlossen:
- Ist die Betriebserlaubnis bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen nach § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO ( Beispielsfälle des BMVBS-Beispielkataloges, soweit sich die Änderungen auf die verkehrssicherheit auswirken ) erloschen, so richtet sich die Ahndung
a) für den Halter nach § 69a Abs. 5 Nr. 3 StVZO, die Regelbuße ergibt sich aus Nr. 189.2 BKat ( 150 € bei Kraftomnibussen und LKW sowie 75 € bei anderen KFZ); die Punkteeintragung aus Nr. 5.15 der Anlage 13 ( zu § 40 ) FeV (3 Punkte);
b) für den Fahrer nach § 69aAbs. 3 Nr. 1 StVZO, die Regelbuße ergibt sich aus Nr. 214 BKat ( 100 € beiKraftomnibussen und LKW, 50 € bei anderen Kfz ) und die Punkteeintragung aus Nr. 5.26 der Anlage 13 (zu § 40) FeV (3 Punkte ).
Ist die BE bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen nach § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1,3 StVZO ("Änderung wirkt sich nicht auf die Verkehrssicherheit aus ) erloschen,so kommt die Ahndung nur verletzter Meldepflicht in Frage.
Dieser Verstoß des Halters kostet 15 € ( § 48 Nr 12 FZV, Nr. 180 BKat )
Ist die Betriebserlaubnis bei einem zulassungsfreien Fahrzeug erloschen, so erfüllt dessen Inbetriebsetzen den Bußgeldtatbestand des § 48 Nr. 1 Buchstabe a FZV; die Regelbuße ergibt sich aus Nr. 175 BKat ( 50 € ), die Punkteeintragung aus Nr. 5.22 der Anlage 13 (3 Pu).
Das Protokoll geht über 6 Seiten. Ich habe nur einmal den interessanten Teil herausgepickt. Wie lange die Kollegen brauchen werden, alles so umzusetzen, kann ich nicht beantworten.
Gruß Jana
Zuletzt geändert von jamie01 am 07 Sep 2007 11:12, insgesamt 1-mal geändert.
DR 650 RSE (SP43B)
Legibus idcirco omnes servimus ut liberi esse possimus
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"Nordtreffen 2007"
"Treffen Nördlingen 2008"
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- hans_olo
- Fühlt sich wie zu Hause

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- Fahrerkarte
Ah, das drucke man sich am besten aus und führe es in den Fahrzeugpapieren bei sich. Damit man den Freunden dann auch helfen kann
Wer bestimmt eigentlich, welche Änderung sich auf die Verkehrssicherheit auswirkt?
Danke Jana! Die Information dürfte so manchem diverse Entscheidungen bzgl. Auspuff Modifikation etc
erleichtern...
Ciao, Stefan
Danke Jana! Die Information dürfte so manchem diverse Entscheidungen bzgl. Auspuff Modifikation etc
Ciao, Stefan
Dafür gibt es diverse Sachverständige, welche auch gern etwas verdienen möchten.hans_olo hat geschrieben: Wer bestimmt eigentlich, welche Änderung sich auf die Verkehrssicherheit auswirkt
Gruß Jana
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Ähem...darf ich aus Erzähltem schließen, daß es sich bei Dir in der Tat um eine ________ handelt? Sorry wenn ich das erst jetzt schnall, habe offenbar nicht immer alles so mitbekommen.
Na, wenn sich "Gesetzeshüter/innen" *GELÄCHTER* jetzt schon offen und nicht mehr nur als interessierte Mitleser hier tummeln, kanns ja schon ein wenig mulmig werden. Müssen wir ja echt hier auf die Wortwahl achten, deshalb sei oben erwähnte ________ hiermit gestrichen *HÜSTEL*
Na, wenn sich "Gesetzeshüter/innen" *GELÄCHTER* jetzt schon offen und nicht mehr nur als interessierte Mitleser hier tummeln, kanns ja schon ein wenig mulmig werden. Müssen wir ja echt hier auf die Wortwahl achten, deshalb sei oben erwähnte ________ hiermit gestrichen *HÜSTEL*
Gruß
Jan
DR 650 R Baujahr 11/1994 Typ SP 44 B, eine der letzten vor den E-Startern.
Mädels kommen und gehen, die DR bleibt.
Jan
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- hans_olo
- Fühlt sich wie zu Hause

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- Registriert: 01 Sep 2006 00:00
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Pass nur auf, das hier nicht vielleicht noch ein Staatsanwalt mitliest. Oder ein abmahngeiler Rechtsanwalt. Oder vielleicht noch schlimmere Leute...jachriko hat geschrieben:... Sorry wenn ich das erst jetzt schnall, habe offenbar nicht immer alles so mitbekommen....
Sei doch froh, wenn Du solche Informationen aus erster Hand bekommst. Und nicht an irgendwelche Gerüchte glauben mußt.
Tschüß. Stefan
Ich finde es gut und hilfreich, auf diese Weise über Rechtslagen informiert zu werden.
Könnte durchaus irgenwann mal helfen eine unerfreuliche Diskussion zu einem halbwegs guten Ende zu bringen.
Im Banditforum (GSF400/600/650/1200 usw) sind noch wesentlich mehr Gesetzeshüter
unterwegs und geben hilfreiche Tipps. U.a. auch Moderatoren.
(Vermutlich weils auch mehr von den Moppeds gibt)
Eine Sichtweise Polizist/in ODER Motorradfahrer/in empfände ich als mehr als überflüssig!
Könnte durchaus irgenwann mal helfen eine unerfreuliche Diskussion zu einem halbwegs guten Ende zu bringen.
Im Banditforum (GSF400/600/650/1200 usw) sind noch wesentlich mehr Gesetzeshüter
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(Vermutlich weils auch mehr von den Moppeds gibt)
Eine Sichtweise Polizist/in ODER Motorradfahrer/in empfände ich als mehr als überflüssig!
Gruß Ulf, wieder Ritter Wendehals von Zehnprozent
Beta 4.0 = DR auf italienisch
W800 Eisenhaufen
Irgendwas geht immer
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W800 Eisenhaufen
Irgendwas geht immer
@Hcw,
hätte noch ne Spezies zu bieten: Sozialpädagogen.
Vor allem die Untergattung mit Bindestrich = Doppelnamen.
Evtl. hoch engagiert und mit 35 frühpensioniert, weil mit der beruflichen
Belastung net fertiggeworden.
(Hetz
)
hätte noch ne Spezies zu bieten: Sozialpädagogen.
Vor allem die Untergattung mit Bindestrich = Doppelnamen.
Evtl. hoch engagiert und mit 35 frühpensioniert, weil mit der beruflichen
Belastung net fertiggeworden.
(Hetz
Gruß Ulf, wieder Ritter Wendehals von Zehnprozent
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- hans_olo
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