Für den Preis haben andere schon ganze Autos ersteigert. Wer des Lesens mächtig ist, kann in der Beschreibung aber 2x den Hinweis aufs 3sec. Vermieterle finden. Trotz allem ne krasse Nummer!
ja ok wer für das bietet hat wohl ned ganz gelesen was da steht
aber kann ja schnell mal passieren
aber wenn mir das passieren würde
des gäb was auf die glocke
is schon ein witz sowas bei ebay reinzustellen
echtes arschloch
Das ist bestimmt ein Arbeitsloser Rechtsverdreher. Wenn er damit kein Geld verdient, dann klagt er halt selber auf die Einhaltung des Vertrages.
MFG Stefan
Ist wirklich ne schweinerei und ich weis nicht ob es überhaut legal ist.
Würde ihm als Käufer aber das Finanzamt schicken, wenn man ein "Mietunternehmen" so betreibt.
Hi,
ich schätze mal nicht, das das so durchsetzbar ist, Stichwort: Willenserklärung BGB 116ff. /Irrtum 119.2.
Allerdings kann der Verkäufer dann zumindest einen Schadensersatz nach §123 BGB fordern.
Auch wenn der Bieter ein strohdummer Legasteniker sein muß.
Wer nicht in der Lage ist fünf Sätze zu lesen, aber dennoch 4500€ für bunte Bildchen bietet, der gehört bestraft, oder ihm die Geschäftsfähigkeit aberkannt.
Wenn ich in ein Autohaus gehe und blind irgendwelche Papiere unterschreibe ohne zu lesen und nur auf den blitzenden Rolls starre, hab ich auch ein Problem. Ggf würde man mir das als Versuch eines Betruges auslegen (z.B. wenn mein Konto permanent unter Null läge und mir auch sonst klar sein sollte, das man mir das Objekt nicht schenkt.
Die Angebote sind für mich eindeutig der Versuch die, mittlerweile doch deutlichen Ebay Gebühren zu umgehen: Du bietest einen Euro, dafür kommen wir in Kontakt und reden "privat" über einen Verkauf.
Klar das Ebay Kohle machen will und eine solche, direkte Ansage nicht duldet, deshalb gibt es tatsächlich irgendetwas zu kaufen (sie bieten hier nur auf einen Blinker, aber bei Interesse an xyz, bitte mailen).
Das ist mittlerweile recht häufig.
Insofern verstehe ich die Aufregung gegen den Anbieter hier nicht wirklich, der absolut dumme ist schlicht der unfähige Bieter.
Ciao, Marcus
Hi,
die Gebühren zahlt der Verkäufer, wenn der Handel zustande kommt (bei 4500€ hat er das aber locker übrig..)
Wenn der Handel nicht zustande kommt, gibt´s bei Ebay noch das "einvernehmlich nicht zustandekommen" o.ä. dann zahlt keiner.
Im Extremfall, falls Ebay auf den Gebühren beharrt und Verkäufer und Käufer das Problem nicht zu lösen vermögen, hat der Verkäufer ein Anrecht auf Schadensersatz, sprich der Bietern hat alle Auslagen bis zum Wert der Ware zu tragen..
Ciao,Marcus