Motorradanhänger Steuer- bzw. Versicherungsfrei?
Verfasst: 15 Jan 2008 14:43
Ich beabsichtige einen Motorradanhänger zu kaufen und wollte eure Erfahrungen bezüglich Steuer und Versicherung hören.
Ich war der Meinung, dass es sich bei einem Motorradanhänger um einen Sportanhänger handelt, der gleichzusetzen mit z.B. einem Pferde- oder Bootsanhänger ist und somit Steuer- und Versicherungsfrei ist. Somit grünes Kennzeichen bekommt.
Ich habe mich inzwischen auf dem Landratsamt erkundigt. Die konnten mir erst nach Rückfragen die Antwort liefern, dass ein Motorradanhänger kein grünes Versicherungskennzeichen bekommen kann. Die Auskunft war meiner Ansicht nach ein bisschen WischiWaschi.
Deshalb habe ich noch auf dem Finanzamt angerufen. Die konnten mir auch erst nach kurzer Überlegung die gleiche Auskunft geben.
Ergebnis laut LRA und Finanzamt: Keine Steuer- und Versicherungsbefreiung.
Komisch ist nur, dass ich schon Motorradanhänger mit grünem Versicherungskennzeichen gesehen habe???
Ein Anhängerverkäufer meinte zu mir, dass ein Anhänger nur "FREI" ist, wenn man darauf Sportmotorräder ohne Straßenzulassung, also für reine Sportzwecke transportiert.
Ist für mich aber unlogisch, warum kann ich nicht mein zugelassenes Motorrad für Sportzwecke transportieren......
Ich kann mir die Sache nur so vorstellen, als das ältere Motorradanhänger in ihrer Betriebserlaubnis "Sportanhänger" eingetragen haben und somit auch als solche mit grünem Versicherungskennzeichen zugelassen werden .
Folglich neuere Anhänger diesen Passus nicht haben und deshalb ein schwarzes Kennzeichen und somit steuer- und versicherungspflichtig sind.
So, jetzt bin ich mal auf Euch gespannt????
Ich war der Meinung, dass es sich bei einem Motorradanhänger um einen Sportanhänger handelt, der gleichzusetzen mit z.B. einem Pferde- oder Bootsanhänger ist und somit Steuer- und Versicherungsfrei ist. Somit grünes Kennzeichen bekommt.
Ich habe mich inzwischen auf dem Landratsamt erkundigt. Die konnten mir erst nach Rückfragen die Antwort liefern, dass ein Motorradanhänger kein grünes Versicherungskennzeichen bekommen kann. Die Auskunft war meiner Ansicht nach ein bisschen WischiWaschi.
Deshalb habe ich noch auf dem Finanzamt angerufen. Die konnten mir auch erst nach kurzer Überlegung die gleiche Auskunft geben.
Ergebnis laut LRA und Finanzamt: Keine Steuer- und Versicherungsbefreiung.
Komisch ist nur, dass ich schon Motorradanhänger mit grünem Versicherungskennzeichen gesehen habe???
Ein Anhängerverkäufer meinte zu mir, dass ein Anhänger nur "FREI" ist, wenn man darauf Sportmotorräder ohne Straßenzulassung, also für reine Sportzwecke transportiert.
Ist für mich aber unlogisch, warum kann ich nicht mein zugelassenes Motorrad für Sportzwecke transportieren......
Ich kann mir die Sache nur so vorstellen, als das ältere Motorradanhänger in ihrer Betriebserlaubnis "Sportanhänger" eingetragen haben und somit auch als solche mit grünem Versicherungskennzeichen zugelassen werden .
Folglich neuere Anhänger diesen Passus nicht haben und deshalb ein schwarzes Kennzeichen und somit steuer- und versicherungspflichtig sind.
So, jetzt bin ich mal auf Euch gespannt????