Ich war heute mit meiner DR 650 beim TÜV Nord zur Nachprüfung und nachdem

Es ging mir hauptsächlich um die rechtliche Seite z.B. bei einem Unfall.
Der nette

Darin steht:
...
Folgende Fahrzeuge dürfen auch ohne Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen betrieben werden:
* Nutzfahrzeuge
* Einspurige Kraftfahrzeuge (z.B. Motorräder, Kleinkrafträder)

* Gabelstabler
* Krankenfahrstühle
* Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz, sofern dafür bauartbedingt keine M&S Reifen erhältlich sind.
* Spezialfahrzeuge mit einer Bereitung, die nicht der üblichen Bauart für Pkw oder Lkw entspricht (z.B. Baumaschinen, Motorradgespanne mit Motorradreifen

Diese Fahrzeuge dürfen jedoch bei winterlichen Verhältnissen nur gefahren werden, wenn das Ziel nicht mit anderen Mitteln oder zu einer späteren Zeit erreicht werden kann. Weiterhin beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit max. 50 km/h, und zum vorausfahrenden Fahrzeug muss mindestens ein "halber Tachoabstand" eingehalten werden.
....
Bedeutet für mich also, es gibt keine "absolute" Winterreifenpflicht für Motorräder!
Hypothetisch gesehen, wäre es nach einem Unfall im Tiefschnee wahrscheinlich jedoch schwer zu beweisen, daß gerade kein Taxi oder Ähnliches zur Verfügung stand und man nicht zu späterer Stunde einen Ausflug ins g̶̶r̶̶ü̶̶n̶̶e̶ weisse hätte planen können.

Ich gehe mal davon aus, daß es bei Nutzung von M&S Reifen überhaupt keine Einschränkung gibt.
Also, allen auch im Winter allzeit eine gute und sichere Fahrt!
Gruß Matiuski
PS: Ich hoffe, daß es mit dem Upload der abfotografieren Info Post vom TÜV Nord keine nutzungsrechtlichen Probleme gibt. Es handelt sich ja um öffentliche Info für das allgemeine Volk.