Wintersportler sind ab sofort verpflichtet, für ihre Sportausübung eine spezifische Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese bezieht sich auf das jeweilige Sportgerät, das mit Seriennummer zu registrieren ist und als Versicherungsnachweis eine Vignette erhält. Jedes Sportgerät unterliegt einzeln der Versicherungspflicht.
Verstöße gegen die Versicherungspflicht werden nach dem Schema geahndet, das für das Fahren mit nicht versicherten Kleinkrafträdern gilt.
Nach einer Übergangszeit von einem Monat ist mit verschärften Kontrollen zu rechnen.
"Es gibt scho gnuag di ma soang wos i tua soi, da datst ma du groat obgehn" It's not the fall that kills, it's the sudden stop at the end
Sieht aber nicht nach einem Aprilscherz aus, sondern nach einem landgerichtlichen Urteil - auch wenn es auf unhaltbaren rechtlichen Erwägungen beruht: Wer Motorrad fährt, soll fremdverursachte Unfälle selbst verschulden, eben weil er Motorrad und nicht Auto fährt und damit eine höhere Betriebsgefahr schafft. Damit würde man sich ja als Motorradfahrer prinzipiell zum Freiwild für andere Verkehrsteilnehmer machen.
Betriebsgefahr heißt aber Gefahr aus dem Betrieb des Kfz für andere, nicht für den Führer des Kfz. Deswegen hat ein Auto auch eine höhere Betriebsgefahr als ein Motorrad. Betriebsgefahr hat also nichts mit (bewußter) Selbstgefährdung zu tun.
Und außerdem: wenn ein Unfall unvermeidbar ist, tritt die Betriebsgefahr hinter das Verschulden des Verursachers zurück, so daß dieser auf 100% Haftung sitzenbleibt. Dazu hat das Gericht scheinbar nichts geprüft, obwohl der Fall dazu Anlass bietet.
Hoffentlich geht die Sache in die nächste Instanz.
Salue,
war nicht als Scherz gedacht,gut das andere das auch so sehen,
hab mich dwshalb auch mal gerne zurückgehalten.Einfach mal die Anwaltskanzelei googln,so viel Mühe macht sich keiner beim Aprilscherz oder?
gruss HB
XB9SX: : mal wieder keine DR SE ,aber ein Quad
Heiner der öfters hier ist als man denkt!