Motorradanhänger Steuer- bzw. Versicherungsfrei?
Motorradanhänger Steuer- bzw. Versicherungsfrei?
Ich beabsichtige einen Motorradanhänger zu kaufen und wollte eure Erfahrungen bezüglich Steuer und Versicherung hören.
Ich war der Meinung, dass es sich bei einem Motorradanhänger um einen Sportanhänger handelt, der gleichzusetzen mit z.B. einem Pferde- oder Bootsanhänger ist und somit Steuer- und Versicherungsfrei ist. Somit grünes Kennzeichen bekommt.
Ich habe mich inzwischen auf dem Landratsamt erkundigt. Die konnten mir erst nach Rückfragen die Antwort liefern, dass ein Motorradanhänger kein grünes Versicherungskennzeichen bekommen kann. Die Auskunft war meiner Ansicht nach ein bisschen WischiWaschi.
Deshalb habe ich noch auf dem Finanzamt angerufen. Die konnten mir auch erst nach kurzer Überlegung die gleiche Auskunft geben.
Ergebnis laut LRA und Finanzamt: Keine Steuer- und Versicherungsbefreiung.
Komisch ist nur, dass ich schon Motorradanhänger mit grünem Versicherungskennzeichen gesehen habe???
Ein Anhängerverkäufer meinte zu mir, dass ein Anhänger nur "FREI" ist, wenn man darauf Sportmotorräder ohne Straßenzulassung, also für reine Sportzwecke transportiert.
Ist für mich aber unlogisch, warum kann ich nicht mein zugelassenes Motorrad für Sportzwecke transportieren......
Ich kann mir die Sache nur so vorstellen, als das ältere Motorradanhänger in ihrer Betriebserlaubnis "Sportanhänger" eingetragen haben und somit auch als solche mit grünem Versicherungskennzeichen zugelassen werden .
Folglich neuere Anhänger diesen Passus nicht haben und deshalb ein schwarzes Kennzeichen und somit steuer- und versicherungspflichtig sind.
So, jetzt bin ich mal auf Euch gespannt????
Ich war der Meinung, dass es sich bei einem Motorradanhänger um einen Sportanhänger handelt, der gleichzusetzen mit z.B. einem Pferde- oder Bootsanhänger ist und somit Steuer- und Versicherungsfrei ist. Somit grünes Kennzeichen bekommt.
Ich habe mich inzwischen auf dem Landratsamt erkundigt. Die konnten mir erst nach Rückfragen die Antwort liefern, dass ein Motorradanhänger kein grünes Versicherungskennzeichen bekommen kann. Die Auskunft war meiner Ansicht nach ein bisschen WischiWaschi.
Deshalb habe ich noch auf dem Finanzamt angerufen. Die konnten mir auch erst nach kurzer Überlegung die gleiche Auskunft geben.
Ergebnis laut LRA und Finanzamt: Keine Steuer- und Versicherungsbefreiung.
Komisch ist nur, dass ich schon Motorradanhänger mit grünem Versicherungskennzeichen gesehen habe???
Ein Anhängerverkäufer meinte zu mir, dass ein Anhänger nur "FREI" ist, wenn man darauf Sportmotorräder ohne Straßenzulassung, also für reine Sportzwecke transportiert.
Ist für mich aber unlogisch, warum kann ich nicht mein zugelassenes Motorrad für Sportzwecke transportieren......
Ich kann mir die Sache nur so vorstellen, als das ältere Motorradanhänger in ihrer Betriebserlaubnis "Sportanhänger" eingetragen haben und somit auch als solche mit grünem Versicherungskennzeichen zugelassen werden .
Folglich neuere Anhänger diesen Passus nicht haben und deshalb ein schwarzes Kennzeichen und somit steuer- und versicherungspflichtig sind.
So, jetzt bin ich mal auf Euch gespannt????
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Für die paar Kröten an Steuer, die son Anhänger kostet
würd ich mir garkeinen Kopp machen
Bevor ich dann bei ner Kontrolle wieder stundenlange Diskussionen mit der Rennleitung habe
Schwarzes Kennzeichen, versteuern und Du kannst alles aufladen waste willst...
würd ich mir garkeinen Kopp machen

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DR 650 RSE Bj. 96 82000km, Alltagsmopped
DR 650 RSE Bj. 91 55000km, Urlaubsmopped derzeit in NAM
DR 600 R Bj. 90 38000km, is wech
CX 500 E Bj. 83 32000km, Güllepumpe
CBR 900RR Bj. 95 37000, Rennsemmel
Erst anhalten, dann absteigen. Reihenfolge beachten!
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@Dodo: Ja, der Tip mit dem Tüv ist gut. Habe eine Freund der ist Sachverständiger und Prüfer, vielleicht kann der mir eine abschließende Antwort geben.
Der Anhänger im Bild ist natürlich ein absolut schönes Teil, das Riffelblech sieht super aus. So groß muß er bei mir gar nicht sein.
Ob es wirklich nur von Bordwänden abhängt?? Schließlich könnte man auf dem abgebildeten Hänger auch andere Dinge transportieren. Bordwand hin oder her??
Aber ich weiß schon was du meinst.
@Hacky: Nicht dass der Eindruck entsteht, ich könnte mir die Steuer bzw. Versicherung nicht leisten. Aber schau doch mal wo ich herkomme.... aus Ravensburg... und wo liegt das??.....richtig im Schobaländle.....und d´Schob isch halt bekanntlich sparsam, gell!
Hast schon recht, aber mich interessiert´s auch grundsätzlich, was Sache ist.
So, ich sehe schon: Meine Ermittlungen dauern an.....
Der Anhänger im Bild ist natürlich ein absolut schönes Teil, das Riffelblech sieht super aus. So groß muß er bei mir gar nicht sein.
Ob es wirklich nur von Bordwänden abhängt?? Schließlich könnte man auf dem abgebildeten Hänger auch andere Dinge transportieren. Bordwand hin oder her??
Aber ich weiß schon was du meinst.
@Hacky: Nicht dass der Eindruck entsteht, ich könnte mir die Steuer bzw. Versicherung nicht leisten. Aber schau doch mal wo ich herkomme.... aus Ravensburg... und wo liegt das??.....richtig im Schobaländle.....und d´Schob isch halt bekanntlich sparsam, gell!
Hast schon recht, aber mich interessiert´s auch grundsätzlich, was Sache ist.
So, ich sehe schon: Meine Ermittlungen dauern an.....
ob es die vom amt interessiert was die vom tüv/dekra machen
glaube nicht
das is doch die gleiche geschichte wie bei der lkw-zulassung. wenn du ein pkw hast und den als lkw zulassen möchtest kann es durchaus passieren das der tüver es dir einträgt (wenn die voraussetzungen erfüllt sind), und das finanzamt aber die sache ganz anders sieht.
deshalb hab ich mir nen wagen gekauft der schon als lkw zugelassen war. so würd ich es auch beim anhänger machen. dann hast keine diskusionen.
mfg


das is doch die gleiche geschichte wie bei der lkw-zulassung. wenn du ein pkw hast und den als lkw zulassen möchtest kann es durchaus passieren das der tüver es dir einträgt (wenn die voraussetzungen erfüllt sind), und das finanzamt aber die sache ganz anders sieht.
deshalb hab ich mir nen wagen gekauft der schon als lkw zugelassen war. so würd ich es auch beim anhänger machen. dann hast keine diskusionen.
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Scout
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Na, hier wird ja einiges durcheinandergewürfelt...
@greenrun: Ein "Versicherungskennzeichen" ist das, was ein Mofa oder son Porno-50er-Roller hinten dran hat. So was wirst Du nie, nie, nie an einem Anhänger sehen.
Was Du meinst, dürfte wohl ein amtliches Kennzeichen mit grüner Schrift sein. Das kann man durchaus für einen Anhänger bekommen.
Der TÜV bestätigt Dir in seinem Gutachten, daß es ein Anhänger für Sportgeräte ist, und Du erhälst die Steuerbefreiung.
@stefan_b: In dem Zusammenhang wärs sehr traurig, wenn das Straßenverkehrsamt nicht interessieren würde, was der TÜV begutachtet; das würde nämlich bedeuten, daß beide Ihre jeweiligen Kasperbuden zumachen könnten, weil nichts mehr geht und nichts mehr Sinn macht.
Natürlich wird im Amt das TÜV-Gutachten entsprechend verarbeitet.
@scout: Der Link hier ist ungefähr genau so nützlich wie Deiner:
http://www.wzfp.de/blank.html
@Hacky: Es geht ums Prinzip, nicht um die paar Kröten. Wo wir hier in Deutschland von vorn bis hinten beschissen werden mit teils doppelten und dreifachen Steuern auf eine Sache, find ichs einfach nur gut und irgendwie gerecht, daß es noch so kleine Schlupflöcher gibt.
Ach so, vor mehr als 10 Jahren habe ich einer uralten Deichsel mit Achse und Rädern dran, aber ohne Papiere einen neuen Aufbau verpaßt, weil ich einen Kradhänger brauchte, um in meiner kurzen Endurosport-"Karriere" meine DR350, später die unglückliche Husky TE 410 zu den Rennen zu bringen.
Das ist ein reiner Motorradanhänger ohne Wechselaufbau. Habe ich in Düsseldorf-Garath dem technischen Ingeneur (waren nett da, keine Ahnung obs heute noch so kulant da ist) vorgeführt und per Einzelabnahme zugelassen bekommen. Habe eine ABE, also keinen Brief und ein Kennzeichen in Grün erhalten, lustig dabei, daß mein Name als Hersteller in der ABE ist, so was gibts eben nur einmal im Leben
Habe nie, auch bei gelegentliche Überführungsfahrten mit anderen Straßenmopeds oder was auch immer, Ärger bekommen; die Bullen interessiert sowas doch gar nicht. Hauptsache das Ding ist zugelassen und hat TÜV.
Nochmal @greenrun: Eine Versicherungsbefreiung, die Du mehrfach im Thema erwähnst, wirst Du allerdings eher nicht
bekommen. Der Anhänger erhält sein eigenes Kennzeichen, somit muß er vermutlich auch gesondert zugelassen und versichert werden, so ist es mir damals verklickert worden. Darf man nicht mit den spillerigen Fahrradträgern verwechseln, die man auf die Hängerkupplung schnallt, und die das gleiche Nummernschild haben wie das Auto.
@greenrun: Ein "Versicherungskennzeichen" ist das, was ein Mofa oder son Porno-50er-Roller hinten dran hat. So was wirst Du nie, nie, nie an einem Anhänger sehen.
Was Du meinst, dürfte wohl ein amtliches Kennzeichen mit grüner Schrift sein. Das kann man durchaus für einen Anhänger bekommen.
Der TÜV bestätigt Dir in seinem Gutachten, daß es ein Anhänger für Sportgeräte ist, und Du erhälst die Steuerbefreiung.
@stefan_b: In dem Zusammenhang wärs sehr traurig, wenn das Straßenverkehrsamt nicht interessieren würde, was der TÜV begutachtet; das würde nämlich bedeuten, daß beide Ihre jeweiligen Kasperbuden zumachen könnten, weil nichts mehr geht und nichts mehr Sinn macht.
Natürlich wird im Amt das TÜV-Gutachten entsprechend verarbeitet.
@scout: Der Link hier ist ungefähr genau so nützlich wie Deiner:
http://www.wzfp.de/blank.html
@Hacky: Es geht ums Prinzip, nicht um die paar Kröten. Wo wir hier in Deutschland von vorn bis hinten beschissen werden mit teils doppelten und dreifachen Steuern auf eine Sache, find ichs einfach nur gut und irgendwie gerecht, daß es noch so kleine Schlupflöcher gibt.
Ach so, vor mehr als 10 Jahren habe ich einer uralten Deichsel mit Achse und Rädern dran, aber ohne Papiere einen neuen Aufbau verpaßt, weil ich einen Kradhänger brauchte, um in meiner kurzen Endurosport-"Karriere" meine DR350, später die unglückliche Husky TE 410 zu den Rennen zu bringen.
Das ist ein reiner Motorradanhänger ohne Wechselaufbau. Habe ich in Düsseldorf-Garath dem technischen Ingeneur (waren nett da, keine Ahnung obs heute noch so kulant da ist) vorgeführt und per Einzelabnahme zugelassen bekommen. Habe eine ABE, also keinen Brief und ein Kennzeichen in Grün erhalten, lustig dabei, daß mein Name als Hersteller in der ABE ist, so was gibts eben nur einmal im Leben

Habe nie, auch bei gelegentliche Überführungsfahrten mit anderen Straßenmopeds oder was auch immer, Ärger bekommen; die Bullen interessiert sowas doch gar nicht. Hauptsache das Ding ist zugelassen und hat TÜV.
Nochmal @greenrun: Eine Versicherungsbefreiung, die Du mehrfach im Thema erwähnst, wirst Du allerdings eher nicht

Zuletzt geändert von jachriko am 15 Jan 2008 20:59, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
Jan
DR 650 R Baujahr 11/1994 Typ SP 44 B, eine der letzten vor den E-Startern.
Mädels kommen und gehen, die DR bleibt.
Jan
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sodele,
hab' grad nachgesehen und:
Steuerbescheid nicht gefunden
Aus der Erinnerung ? 30,- €?
Versicherung WGV, SF0, 100% 17,61 € p.A.
Das ganze für einen Stema-Anhänger für zwei Mopeten
Gebühren für den 100er-Eintrag 32,55 €,
Vorraussetzung hierfür:
Hänger muss gebremst sein und immer irgendein geeignetes Zugfahrzeug davor, sonst halt nur 80, das ist schon arg langsam
Dann besorgst Du Dir noch ein Gutscheinbuch, wo Du
nur ein Essen zahlen musst und der Etat stimmt wieder.
So kannste bei Deiner Süßen immer ordentlich einen auf dicke Hose machen...
Claudi
hab' grad nachgesehen und:
Steuerbescheid nicht gefunden

Versicherung WGV, SF0, 100% 17,61 € p.A.
Das ganze für einen Stema-Anhänger für zwei Mopeten
Gebühren für den 100er-Eintrag 32,55 €,
Vorraussetzung hierfür:
Hänger muss gebremst sein und immer irgendein geeignetes Zugfahrzeug davor, sonst halt nur 80, das ist schon arg langsam

Dann besorgst Du Dir noch ein Gutscheinbuch, wo Du
nur ein Essen zahlen musst und der Etat stimmt wieder.
So kannste bei Deiner Süßen immer ordentlich einen auf dicke Hose machen...

Claudi
Ein Leben ohne DR ist möglich - aber nur für Leute, die auch sonst auf komische Sachen stehen....
@Dodo: Sehr erstaunlich. Ich habe auch immer gedacht, warum den Hänger versichern, der allein kann eigentlich nix Böses anrichten, und gezogen greift die Autoversicherung. Aber mein Versicherer behauptete, es bestünde eine Haftpflicht-Pflicht dafür. Hast Du am Anhänger ein eigenes Kennzeichen oder das gleiche wie am Auto? Ist Dein Anhänger schon älter? Wenn ja, könnte es sein, daß alte Anhänger, die das Kennzeichen des Zugfahrzeugs tragen, ohne eigene Haftpflicht auskommen und tatsächlich übers Zugfahrzeug versichert sind.
Wo kann man denn die Regularien darüber nachlesen, hast Du nen Tip?
Wo kann man denn die Regularien darüber nachlesen, hast Du nen Tip?
Gruß
Jan
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Juhu Dodo,
Aber die STVO-Geschichten sind schon bundeseinheitlich geregelt,
was vorraussetzt, dass Ihr Südlinge die Bundeseinheit anerkennt...
Oder darfst Du bei rot fahren, also jetzt nicht, wenn ein ROTER die Straße kreuzt....
was ja in By nachvollziehbar wäre,
haben Franken eigendlich auch eine Farbe?
Das mit den Reifen , hm?!?
Aber die Geschichte mit der Zugfahrzeug steht bei uns wie folgt im Scheinsche:
gem. 9.AUSNVO STVO für den Zugbetrieb bis 100 kmh geeignet, erforderliche Leermasse des Zug-FZ ohne Anh. ESP:770kg/Mit Anh.ESP: 710kg
Der Hänger hat das 100-Schild, im Falle des Falles prüft die Rennleitung, ob das Zugfahrzeug geeignet ist, der Hänger ist es ja bereits.
Ach ja, der Hänger muss gefedert sein, ist er das eigentlich automatisch, wenn er gebremst ist ?
Claudia
Das bei Euch in By so einiges anders als bei den andern ist........Das ist bei uns in By anders. Die 100er Zulassung gildet nur, wenn die Reifen nicht älter als 3 Jahre sind und nur an dem Zugfahrzeug, mit dem der Hänger bei der 100er Abnahme war!

Aber die STVO-Geschichten sind schon bundeseinheitlich geregelt,
was vorraussetzt, dass Ihr Südlinge die Bundeseinheit anerkennt...
Oder darfst Du bei rot fahren, also jetzt nicht, wenn ein ROTER die Straße kreuzt....

haben Franken eigendlich auch eine Farbe?
Das mit den Reifen , hm?!?
Aber die Geschichte mit der Zugfahrzeug steht bei uns wie folgt im Scheinsche:
gem. 9.AUSNVO STVO für den Zugbetrieb bis 100 kmh geeignet, erforderliche Leermasse des Zug-FZ ohne Anh. ESP:770kg/Mit Anh.ESP: 710kg
Der Hänger hat das 100-Schild, im Falle des Falles prüft die Rennleitung, ob das Zugfahrzeug geeignet ist, der Hänger ist es ja bereits.
Ach ja, der Hänger muss gefedert sein, ist er das eigentlich automatisch, wenn er gebremst ist ?
Claudia
Ein Leben ohne DR ist möglich - aber nur für Leute, die auch sonst auf komische Sachen stehen....
Gerade meine uralten Unterlagen durchgeforstet, jetzt langsam dämmerts mir, warum die im Amt damals bei Zulassung des Hängers nicht die Doppelkarte abgenommen haben, die habe ich nämlich noch abgeheftet...da werde ich morgen erstmal meinem Versicherungsfuzzi auf den Zahn fühlen, awarum die mich nie darüber aufgeklärt haben, daß hier evtl. keine Versicherungspflicht besteht... 

Gruß
Jan
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Stimmt!Das Zugfahrzeug muss ABS haben!
Ähh, nö..,erforderliche Leermasse des Zug-FZ ohne Anh. ESP:770kg/Mit Anh.ESP: 710kg
Kannst du das mal genauer erläutern!?

Gibt's Anhänger mit ESP?
Die grüne Nummer hat wirklich nur was mit der Steuer zu tun,
Versicherungsschutz muss jedes Fahrzeug, außer Fahhrädern, haben,
die sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegen.
man hört sich das wieder superschlau an

Wie geht das denn in der Landwirtschaft?
Diese Rüben-LKW haben bei uns schon mal 'ne grüne Nummer,
die müssten dann Genossenschaftseigentum sein, und die betreibt kein Gewerbe, sondern einen Transportauftrag der Genossenschaftler, hm
Gibt's hier eine Wirtschaftsweisen oder Steuerspetzi?
Claudia
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