Was passiert wenn ????

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Rouven
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Was passiert wenn ????

#1 

Beitrag von Rouven »

 Themenstarter

hallo ihr da draussen,

ich habe da mal eine Frage... also am sonntag hat sich meine Verlobte mit MEINEM :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: !!!!!!!! Auto innerhalb von ca 10 min 2mal :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: !!!!!!!!! Blitzen lassen einmal mit ca. 30kmh und dann mit etwa 20 kmh +-5kmh zu schnell. Wie kommt man jetzt da am besten aus der geschichte raus ????

Ach ja es waren beides mal Starrenkasten.


Danke schon mal für eure Hilfe !!!!!!!
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ELVIS
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#2 

Beitrag von ELVIS »

Erstmal abwarten, ob überhaupt was kommt.
Wenn was kommt, dann i.d.R. ein Zahlschein und ein Anhöhrungsbogen, weil Du ja offensichtlich nicht gefahren bist, in dem Du den Fahrer angeben sollst. Je nachdem reicht es, wenn Du bezahlst.
Wenn sie aber in die Punkte gefahren ist und du den Fahrer nicht angibst, also von Deinem Zeugnis-Verweigerungsrecht gebrauch machst, führt der Weg u.U. zum Fahrtenbuch...
Alles aus eigener Erfahrung und nicht verbindlich.
Aber wenn sie nicht gerade in ner 30er-Zone gepinnt wurde...
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Rouven
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#3 

Beitrag von Rouven »

 Themenstarter

na dann schauen wir mal. es waren zwei 70er zohnen also für dei 100 sind wohl drei punkte fällig und für den anderen 1 punkt ( bussgeldkatalog). wie ist das wenn die mir ein fahrtenbuch aufbrummen muss ich das dann wöchentlich kontrolieren lassen ???? und weil es ja zwei hinter ander waren, kann es passieren das ihr fs dann urlaub macht
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Bodo
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#4 

Beitrag von Bodo »

... tja, so ein Zeugnisverweigerungsrecht hast du nur ggü. Verwandten in erster Linie, sollte also mind. schon die Gattin sein (evtl. Druckhochzeit? :D ).
Dann wäre da noch die Frage, wie schnell man bei euch in der Roswitastadt mit der Auflage eines Fahrtenbuches ist. Auch da hat Elvis Recht.

Eine Tateinheit käme wohl nicht mehr in Frage. Ich denke der zeitliche Abstand zwischen den Verstößen ist zu lang.
Ansonsten gibt es da noch ein altes Sprichwort:
"Zahlen schafft Frieden" ....
Gruß an alle
Bodo


... fährt ungern geradeaus!
und
... besser gar keine, als falsche Gedanken machen!
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ELVIS
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#5 

Beitrag von ELVIS »

Da hat er nu recht...evtl. hast Du ja noch ne Schwester in passendem Alter, heiraten würde ich deswegen nun nicht :-)
Aber bodo hat es gut zusammengefasst : Zahlen und freundlich bleiben :-)
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Martl
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#6 

Beitrag von Martl »

....und der Dame erstmal das Taschengeld streichen :lol:
"Es gibt scho gnuag di ma soang wos i tua soi, da datst ma du groat obgehn"
It's not the fall that kills, it's the sudden stop at the end

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Crashbert
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#7 

Beitrag von Crashbert »

Wenn es seine Verlobte ist, hat er ein Aussageverweigerungsrecht nach §46 I OwiG

Gruß
Bike: DR 650 RS
EZ 90 mit 37 tkm
alles original (auch der Rost)

Ich wünsche allen eine knitterfreie Saison 2010!
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ELVIS
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#8 

Beitrag von ELVIS »

Was zumindest bei uns alles nichts bringt : Meine Mutter hat sich auch drauf berufen ( ich fahre schon jahrelang ihre minimal-Prozente spazieren ) und was kam ? Das Ordnungsamt ist mit dem Bildchen in der Nachbarschaft hausieren gegangen und irgendein Arsch hat mich verpfiffen !
Sagenhaft - der ganze Aufwand für eine Hand voll Euro und einen Punkt :-)
Und der Brüller : Seitdem kommen alle Bildchen und Knöllchen aus den Kreisen Wesel und Kleve direkt zu mir, obwohl meine Mutter nach wie vor Halter ist :-)
Soll noch mal einer sagen, die wären nicht ausgeschlafen, die Brüder :-)
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Kaja
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#9 

Beitrag von Kaja »

Ausserorts muss sie erst bei 41 km/h (inkl. sämtlicher Abzüge) den Lappen abgeben. Innerorts ab 31 km/h.
Punkte gibt es aber auf jeden Fall ab 21 km/h zu schnell.
wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!

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AXL
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#10 

Beitrag von AXL »

falls es wenn interessiert.. hab ich letztens bei meinen blauen freunden mitgenommen als ich meine fleppe hinterlegt hab. :oops:

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Grussi AXL
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