tüv//gtü
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so da komme ich Grade von der gtü, Nicht bestanden!
wieso mein tacho ist nicht eingetragen, sigma sport, was mich wundert, ich bin der zweite Besitzer von der dr, der erste war ein damaliger Felgenhändler, ( im sortiment exsel Felgen ) der die Felgen auch dran baute und 1997 auch den tacho! also mal schnell ne Hochrechnung 99-01-03 war bei ihm mit dem tacho nicht das Problem 05-07 TÜV war bei mir nicht das Problem mir dem tacho aber jetzt, wie kann das???
und reifen ja das hatte ich mir gedacht, conti force---freigabensuche für ne dr 650 se auf 17zoll exsel Felgen
wieso mein tacho ist nicht eingetragen, sigma sport, was mich wundert, ich bin der zweite Besitzer von der dr, der erste war ein damaliger Felgenhändler, ( im sortiment exsel Felgen ) der die Felgen auch dran baute und 1997 auch den tacho! also mal schnell ne Hochrechnung 99-01-03 war bei ihm mit dem tacho nicht das Problem 05-07 TÜV war bei mir nicht das Problem mir dem tacho aber jetzt, wie kann das???
und reifen ja das hatte ich mir gedacht, conti force---freigabensuche für ne dr 650 se auf 17zoll exsel Felgen
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Naja, wenn der Vorbesitzer ein Felgenhändler war, hat der bestimmt auch nen netten Sachverständigen in seiner Werkstatt
Gruß Jo


Gruß Jo
Eintopf-Fan
----DR 650 Treffen 2002-2019; 2021 dabei gewesen ----
DR650SE SP46 Bj. 1996 120tkm
DR750 BIG SR41 Bj. 1989 47tkm
Transalp PD06 Bj. 1994 85tkm
"Man geniesst die Tatsache, dass man sich Orten und Menschen seines Interesses nicht in demütig gebügter Supersport-Haltung nähert, sondern erhobenes Hauptes, unverkrampft und mit offenem Auge und Ohr"
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"Man geniesst die Tatsache, dass man sich Orten und Menschen seines Interesses nicht in demütig gebügter Supersport-Haltung nähert, sondern erhobenes Hauptes, unverkrampft und mit offenem Auge und Ohr"
und zu den reifen habe ich das gefunden;
Wenn die gewünschte Reifengröße in Ihrem Fahrzeugschein oder Ihrer
ABE eingetragen ist, benötigen Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Sofern keine Eintragung vorhanden ist, müßten Sie sich bitte erst an Ihren
Fahrzeughersteller wenden.
In diesem Zusammenhang sei angemerkt, daß die sogenannte Herstellerbindung,
also die Verpflichtung an bestimmte Reifenmarken, die in manchen Fahrzeugscheinen
eingetragen ist, mittlerweile gegenstandslos ist. Aufgrund eines
Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission hat das BMVBM das KBA
(Kraftfahrtbundesamt) angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf diese
Eintragungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen
verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch
als Empfehlungen zu betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Team Delticom AG
info@delti.com
habe ich das richtig verstanden, es muß nur die größe passen??
Wenn die gewünschte Reifengröße in Ihrem Fahrzeugschein oder Ihrer
ABE eingetragen ist, benötigen Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Sofern keine Eintragung vorhanden ist, müßten Sie sich bitte erst an Ihren
Fahrzeughersteller wenden.
In diesem Zusammenhang sei angemerkt, daß die sogenannte Herstellerbindung,
also die Verpflichtung an bestimmte Reifenmarken, die in manchen Fahrzeugscheinen
eingetragen ist, mittlerweile gegenstandslos ist. Aufgrund eines
Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission hat das BMVBM das KBA
(Kraftfahrtbundesamt) angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf diese
Eintragungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen
verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch
als Empfehlungen zu betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Team Delticom AG
info@delti.com
habe ich das richtig verstanden, es muß nur die größe passen??
- ELVIS
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Eine Frage die ich mir auch grad stelle...
Ist ja das geringste Problem, den durchschnittlichen Abrollumfang eines 21 "-Rades mit dem eines 17Zöllers zu verrechnen und den entsprechenden Faktor auf den Tacho zu übertragen.
Spannender ist dann wieder die Frage, was der TÜV dazu sagt - Aber das werde ich im Laufe der Woche wissen, gesetzt den Fall, daß meine Speichen eintrudeln
Würde mich nicht wundern, wenn die das irgendwie abgeglichen haben wollten und mich zum Eichamt schickten...
Reifenfabrikatsbindungen (Reifenfabrikats- oder Reifentypenbindung), wie sie bislang in den Fahrzeugpapieren von PKW und Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ ggf. eingetragen wurden, haben nach Auskunft des BMVBW vom Februar 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlungen zu betrachten“. Bei der Wahl der Reifen muss der Fahrzeughalter oder –führer auf die Ungefährlichkeit und Vorschriftsmäßigkeit der Reifen achten. Selbstverständlich müssen alle in Frage kommenden Reifen EG- oder ECE-geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein, sowie den zugelassenen Reifendimensionen entsprechen.
Was Du da zitierst, gilt NICHT gleichermaßen für Motorräder.
Und noch etwas wichtiges :
Es sollte niemand glauben, daß er - nur weil er keine Reifenbindung mehr im Schein hat - fahren dürfte was er wolle, nur weil Größe / Traglast / Geschwindigkeitsindex passen. Mitnichten ist dem so.
Zitat :
Was aber, wenn sich ein Fahrzeughersteller von der Reifenbindung distanziert? Auf den ersten Blick sieht es dann so aus, als ob sich der Fahrzeughalter nach Herzenslust auf dem Markt umschauen und bedienen könne, ohne auf irgendwelche Freigaben achten zu müssen. Das aber ist ein Trugschluss. Denn nach wie vor fordert der Gesetzgeber vom Halter eine ausgewiesene Freigabe. Im Fall von Suzuki schenkt sich der Fahrzeughersteller allerdings die aufwändigen und kostenintensiven Tests und gibt die Verantwortung damit automatisch an den Kunden bzw. die Reifenhersteller weiter. Auf diese Art umgeht der Fahrzeughersteller ganz nebenbei auch die Produkthaftung - zumindest was die eng miteinander gekoppelten Bereiche Fahrsicherheit und Reifen betrifft.
http://www.kfz-auskunft.de/news/2355.html
Interessant ist der ganze Text allemal und sollte eigentlich ganz oben in den FAQ stehen...
...Weil über dieses Thema auch hier häufig gestritten wurde und nie eine vernünftige Antwort herauskam.
Ist ja das geringste Problem, den durchschnittlichen Abrollumfang eines 21 "-Rades mit dem eines 17Zöllers zu verrechnen und den entsprechenden Faktor auf den Tacho zu übertragen.
Spannender ist dann wieder die Frage, was der TÜV dazu sagt - Aber das werde ich im Laufe der Woche wissen, gesetzt den Fall, daß meine Speichen eintrudeln

Würde mich nicht wundern, wenn die das irgendwie abgeglichen haben wollten und mich zum Eichamt schickten...
Reifenfabrikatsbindungen (Reifenfabrikats- oder Reifentypenbindung), wie sie bislang in den Fahrzeugpapieren von PKW und Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ ggf. eingetragen wurden, haben nach Auskunft des BMVBW vom Februar 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlungen zu betrachten“. Bei der Wahl der Reifen muss der Fahrzeughalter oder –führer auf die Ungefährlichkeit und Vorschriftsmäßigkeit der Reifen achten. Selbstverständlich müssen alle in Frage kommenden Reifen EG- oder ECE-geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein, sowie den zugelassenen Reifendimensionen entsprechen.
Was Du da zitierst, gilt NICHT gleichermaßen für Motorräder.
Und noch etwas wichtiges :
Es sollte niemand glauben, daß er - nur weil er keine Reifenbindung mehr im Schein hat - fahren dürfte was er wolle, nur weil Größe / Traglast / Geschwindigkeitsindex passen. Mitnichten ist dem so.
Zitat :
Was aber, wenn sich ein Fahrzeughersteller von der Reifenbindung distanziert? Auf den ersten Blick sieht es dann so aus, als ob sich der Fahrzeughalter nach Herzenslust auf dem Markt umschauen und bedienen könne, ohne auf irgendwelche Freigaben achten zu müssen. Das aber ist ein Trugschluss. Denn nach wie vor fordert der Gesetzgeber vom Halter eine ausgewiesene Freigabe. Im Fall von Suzuki schenkt sich der Fahrzeughersteller allerdings die aufwändigen und kostenintensiven Tests und gibt die Verantwortung damit automatisch an den Kunden bzw. die Reifenhersteller weiter. Auf diese Art umgeht der Fahrzeughersteller ganz nebenbei auch die Produkthaftung - zumindest was die eng miteinander gekoppelten Bereiche Fahrsicherheit und Reifen betrifft.
http://www.kfz-auskunft.de/news/2355.html
Interessant ist der ganze Text allemal und sollte eigentlich ganz oben in den FAQ stehen...
...Weil über dieses Thema auch hier häufig gestritten wurde und nie eine vernünftige Antwort herauskam.
BATHTUB RACING - Downhill Experience
- ELVIS
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Meine Überlegung war umgekehrt : Wäre ich Suzuki, würde ich das aufwändige Tacho-Innenleben immer gleich lassen und nur die Übersetzung der Schnecke ändern. So etwas gibt es für Hersteller wie KTM, Husky und Co., die ab Werk Sumo lieferten. Vor der Zeit der Digi-Tachos. Hab ich im Netz bei einigen Lieferanten gefunden.
Wäre also interessant, Tacho-Schnecken von GS 500 u.a. mit dem DR-Tacho zu paaren...Oder eben andere, die 17" vorn und den passenden Stechachsen-Durchmesser hatten. Da bin ich auf der Suche.
Wäre also interessant, Tacho-Schnecken von GS 500 u.a. mit dem DR-Tacho zu paaren...Oder eben andere, die 17" vorn und den passenden Stechachsen-Durchmesser hatten. Da bin ich auf der Suche.
BATHTUB RACING - Downhill Experience
moin,
nur die Schnecke wechseln??? habe ja noch ne alte gixxer, weder das mal aus probieren!
bin aber so besessen von dem Gedanken,male ich mir selbst ne tachoscheibe, das ich schon was rumgerechnet habe! 21 auf 17 zoll, also 21/17= 1,2353
zeigt der tacho also 120 bis 125 kmh an fahre ich 100kmh,
- zeigt er 60 bis 65 kmh an fahre ich 50kmh
- bei 30 kmh also 25 kmh
so dann habe ich meine Freundin und das tomtom genommen und sie sollte halt ein stück nebenher fahren, 100-50-25kmh, das passte dann so plus minus auch alles, hi hi
werde jetzt noch ein dummes bild suchen was ich dann auf meine tachoscheibe drauf drucke, laminieren, und hoffen das es nach ner günstigen Zubehör motiv scheibe aus sieht! ist ein polizist oder anwalt hier im forum vertreten?? dann bitte, was droht mir wenn der Mist auffliegt???
mfg klopfer
@ elvis, super liebes danke schön für das interesse und hilfestellung
nur die Schnecke wechseln??? habe ja noch ne alte gixxer, weder das mal aus probieren!
bin aber so besessen von dem Gedanken,male ich mir selbst ne tachoscheibe, das ich schon was rumgerechnet habe! 21 auf 17 zoll, also 21/17= 1,2353
zeigt der tacho also 120 bis 125 kmh an fahre ich 100kmh,
- zeigt er 60 bis 65 kmh an fahre ich 50kmh
- bei 30 kmh also 25 kmh
so dann habe ich meine Freundin und das tomtom genommen und sie sollte halt ein stück nebenher fahren, 100-50-25kmh, das passte dann so plus minus auch alles, hi hi
werde jetzt noch ein dummes bild suchen was ich dann auf meine tachoscheibe drauf drucke, laminieren, und hoffen das es nach ner günstigen Zubehör motiv scheibe aus sieht! ist ein polizist oder anwalt hier im forum vertreten?? dann bitte, was droht mir wenn der Mist auffliegt???
mfg klopfer
@ elvis, super liebes danke schön für das interesse und hilfestellung
hilfe, tüv und gtü wollen nicht das ich den conti force auf meiner dr 650 se bj 96 mit 17 Zoll excel Felgen fahre!
also bitte an die, die den reifen eingetragen haben oder ne Freigabe oder so was in der Art haben, das sie den conti force sm 120/70 17r 58h -- 160/60 17r 69h auf ihrer suzuki dr mit 17 zoll Felgen fahren dürfen,
alles was ihr dazu habt ab in meinen Briefkasten!
oder einer von euch kennt nen tüv Prüfer und ich komme mit meiner dr mal vorbei!!
danke für eure mühe
also bitte an die, die den reifen eingetragen haben oder ne Freigabe oder so was in der Art haben, das sie den conti force sm 120/70 17r 58h -- 160/60 17r 69h auf ihrer suzuki dr mit 17 zoll Felgen fahren dürfen,
alles was ihr dazu habt ab in meinen Briefkasten!
oder einer von euch kennt nen tüv Prüfer und ich komme mit meiner dr mal vorbei!!
danke für eure mühe
So nur als Info:
Kann das leidige Thema der Reifenfreigaben at acta legen war heute Strassenverkehrsamt und hab ein paar Änderungen eintragen lassen. Da ich schon mal dort war, gleich mal nebenbei darauf hingewiesen bei der netten Dame vom SVA, dass der leidige Satz "Reifenfreigaben gemäß Betriebserlaubnis beachten" doch bitte gestrichen werden soll, da ich ihn ja sowieso nicht erfüllen könne, da meine schon eingetragene SM - Bereifung ja niemals von Suzuki geprüft wurde und wird; somit ja keine erlaubten Reifen hätte. Sie meinte sie guckt mal auf das Gutachten (womit die Felgen damals eingetragen wurden).
Danach, na dann hätten die beim TÜV da "DA" (Feld leer
) hinschrieben müssen, aber da stand halt nix.
Freundlich habe ich Sie nochmals darauf hingewiesen, dass ich somit keinen Reifen hätte den ich fahren dürfte und es irgendwie ja nicht stimmen könnte, dass ich ein Gutachten habe um mir eine Sonderfelgen einzutragen damit ich sie fahren darf und dann keinen erlaubten Reifen habe
und das unten ja auch stehen würde nur Reifen eines Hersteller. Am Ende meinte Sie dass Sie mir den "bösen Satz" ausnahmsweise austrägt aber eigentlich würde Sie soetwas nicht machen.
Naja ob ich damit recht habe
war mehr so eine spontane Eingebung und hat funktioniert. *Freie Reifenwahl* kann kommen
Fazit nicht nur TÜV/GTÜ;beim SVA gehts auch, allerdings kann man sich da keins aussuchen.
pug
Kann das leidige Thema der Reifenfreigaben at acta legen war heute Strassenverkehrsamt und hab ein paar Änderungen eintragen lassen. Da ich schon mal dort war, gleich mal nebenbei darauf hingewiesen bei der netten Dame vom SVA, dass der leidige Satz "Reifenfreigaben gemäß Betriebserlaubnis beachten" doch bitte gestrichen werden soll, da ich ihn ja sowieso nicht erfüllen könne, da meine schon eingetragene SM - Bereifung ja niemals von Suzuki geprüft wurde und wird; somit ja keine erlaubten Reifen hätte. Sie meinte sie guckt mal auf das Gutachten (womit die Felgen damals eingetragen wurden).
Danach, na dann hätten die beim TÜV da "DA" (Feld leer

Freundlich habe ich Sie nochmals darauf hingewiesen, dass ich somit keinen Reifen hätte den ich fahren dürfte und es irgendwie ja nicht stimmen könnte, dass ich ein Gutachten habe um mir eine Sonderfelgen einzutragen damit ich sie fahren darf und dann keinen erlaubten Reifen habe

Naja ob ich damit recht habe


Fazit nicht nur TÜV/GTÜ;beim SVA gehts auch, allerdings kann man sich da keins aussuchen.

pug
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@Pug,
wenn ich Dein Buchstabenrisotto richtig deute, darfst Du jetzt nur noch die Pellen fahren, die in deinen Papieren eingetragen sind
Halleluja, welch ein Fortschritt
wenn ich Dein Buchstabenrisotto richtig deute, darfst Du jetzt nur noch die Pellen fahren, die in deinen Papieren eingetragen sind

Halleluja, welch ein Fortschritt

DR 650 RSE Bj. 96 82000km, Alltagsmopped
DR 650 RSE Bj. 91 55000km, Urlaubsmopped derzeit in NAM
DR 600 R Bj. 90 38000km, is wech
CX 500 E Bj. 83 32000km, Güllepumpe
CBR 900RR Bj. 95 37000, Rennsemmel
Erst anhalten, dann absteigen. Reihenfolge beachten!
DR 650 RSE Bj. 91 55000km, Urlaubsmopped derzeit in NAM
DR 600 R Bj. 90 38000km, is wech
CX 500 E Bj. 83 32000km, Güllepumpe
CBR 900RR Bj. 95 37000, Rennsemmel
Erst anhalten, dann absteigen. Reihenfolge beachten!
@ Hacky, das ist richtig!
und beim reifenHersteller Wechsel, benötigt es wieder eine sondereintragung, Abnahme vom tüv, der sagen kann,wie soll ich das prüfen, brauchte so viele infos vom Hersteller und noch mehr fahrteste! ein Ding der Unmöglichkeit! was wenn dann was passiert! dann hätte er ja dafür unterschrieben!
--aber es sind doch schon zwei reifen für den sonderUmbau eingetragen???
ja aber trotzdem nein !! dann hättest du die kaufen sollen!!
und beim reifenHersteller Wechsel, benötigt es wieder eine sondereintragung, Abnahme vom tüv, der sagen kann,wie soll ich das prüfen, brauchte so viele infos vom Hersteller und noch mehr fahrteste! ein Ding der Unmöglichkeit! was wenn dann was passiert! dann hätte er ja dafür unterschrieben!
--aber es sind doch schon zwei reifen für den sonderUmbau eingetragen???
ja aber trotzdem nein !! dann hättest du die kaufen sollen!!
Nö
Reifenfabrikatsbindung gemäß BE beachten. <- wurde gestrichen
was bleibt
Nur Reifen eines Herstellers.
Wieso sollte ich jetzt nur noch eingetragene Reifen fahren dürfen, wenn du die Reifengröße meinst mag das so stimmen, war vorher aber nicht anders da ich 120/70R17 und 160/60R17 (SM=Supermoto) eingetragen habe, die Original wollten Sie mir damals nicht drinnelassen wegen dem unterschiedlichen Abrollumfang.
Allerdings stellt sich mir jetzt die Frage was die Reifenbindung mit der Reifengröße zu tun hat
Fakt ist:
Steht der Satz nicht da, gibts keine vorgeschriebenen Reifen !!
Da Satz bei mir nicht vorhanden ist, müssen die Reifen nur in den Dimensionen passen und das würde klopfer's Problem lösen, wenn ich ihn recht verstanden habe.
Reifenfabrikatsbindung gemäß BE beachten. <- wurde gestrichen
was bleibt
Nur Reifen eines Herstellers.
Wieso sollte ich jetzt nur noch eingetragene Reifen fahren dürfen, wenn du die Reifengröße meinst mag das so stimmen, war vorher aber nicht anders da ich 120/70R17 und 160/60R17 (SM=Supermoto) eingetragen habe, die Original wollten Sie mir damals nicht drinnelassen wegen dem unterschiedlichen Abrollumfang.
Allerdings stellt sich mir jetzt die Frage was die Reifenbindung mit der Reifengröße zu tun hat

Fakt ist:
Steht der Satz nicht da, gibts keine vorgeschriebenen Reifen !!
Da Satz bei mir nicht vorhanden ist, müssen die Reifen nur in den Dimensionen passen und das würde klopfer's Problem lösen, wenn ich ihn recht verstanden habe.
- ELVIS
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Ich glaube, der TÜV ist erheblich besser als sein Ruf...
War gestern mit meiner XR da um die neue Bereifung eintragen zu lassen. Hatte den Wechsel von 110/100-18 auf 130/80-18 vorher mit denen abgeklärt. Bei der Gelegenheit ist das Thema offene Leistung aufgetaucht, da meine XR, wie die meisten, nur mit 12 KW eingetragen ist. Ich hatte ein Datenblatt von Honda und den Brief eines anderen Rahmens dabei, in dem die offenen 33 KW eingetragen sind. Er hat gemeint, wenn ich den Rahmen umbaue und den als Ersatzteil eintragen lasse, sprich die Rahmennummer ändern lasse, würde er den Eintrag übernehmen.
Schön, dachte ich.
Er macht also die Papiere für die Reifen fertig, verlangt 37,50 und sagt im rausgehen, ich solle beim Amt darauf achten, daß die dort die Drosselung auch wirklich austragen...
Da hab ich dann gestaunt, er hatte die Drossel einfach ohne Aufhebens ausgetragen und sich alle Papiere kopiert, für den Fall daß nochmal so eine Karre auftaucht da hätte man wenigstens ein paar Unterlagen...
Er hat, um wieder aufs Thema Tacho zu kommen, ebenfalls zugesagt, daß eine angepasste Tachoscheibe möglich wäre. Und es wäre klug, dann mit einem GPS zum TÜV zu kommen, dann könnte man eine kurze Abgleichfahrt machen und gut is. Und auf meine Frage, wie das mit den Excel-Felgen ohne Gutachten wäre : SuMo wäre heute so häufig und die Räder bekannt - Vernünftig gemacht, alles freigängig, dann ist das kein Thema. Nur ist es dann immer ne Einzelabnahme, heißt : Andere Reifen, neue Abnahme.
Damit kann ich leben, denn die Jungs stehen namentlich auf jedem TÜV-Bericht und haften für das, was sie da machen.
War gestern mit meiner XR da um die neue Bereifung eintragen zu lassen. Hatte den Wechsel von 110/100-18 auf 130/80-18 vorher mit denen abgeklärt. Bei der Gelegenheit ist das Thema offene Leistung aufgetaucht, da meine XR, wie die meisten, nur mit 12 KW eingetragen ist. Ich hatte ein Datenblatt von Honda und den Brief eines anderen Rahmens dabei, in dem die offenen 33 KW eingetragen sind. Er hat gemeint, wenn ich den Rahmen umbaue und den als Ersatzteil eintragen lasse, sprich die Rahmennummer ändern lasse, würde er den Eintrag übernehmen.
Schön, dachte ich.
Er macht also die Papiere für die Reifen fertig, verlangt 37,50 und sagt im rausgehen, ich solle beim Amt darauf achten, daß die dort die Drosselung auch wirklich austragen...
Da hab ich dann gestaunt, er hatte die Drossel einfach ohne Aufhebens ausgetragen und sich alle Papiere kopiert, für den Fall daß nochmal so eine Karre auftaucht da hätte man wenigstens ein paar Unterlagen...
Er hat, um wieder aufs Thema Tacho zu kommen, ebenfalls zugesagt, daß eine angepasste Tachoscheibe möglich wäre. Und es wäre klug, dann mit einem GPS zum TÜV zu kommen, dann könnte man eine kurze Abgleichfahrt machen und gut is. Und auf meine Frage, wie das mit den Excel-Felgen ohne Gutachten wäre : SuMo wäre heute so häufig und die Räder bekannt - Vernünftig gemacht, alles freigängig, dann ist das kein Thema. Nur ist es dann immer ne Einzelabnahme, heißt : Andere Reifen, neue Abnahme.
Damit kann ich leben, denn die Jungs stehen namentlich auf jedem TÜV-Bericht und haften für das, was sie da machen.
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