Schutzblech hinten kürzen?

Das DR-650 Technik Forum
Antworten
Matze
Ist öfters hier
Ist öfters hier
Beiträge: 37
Registriert: 01 Nov 2003 00:00
Kontaktdaten:

Galerie

Schutzblech hinten kürzen?

#1 

Beitrag von Matze »

 Themenstarter

Hallo Leute!

Ich habe da eine Verständnisproblem, was das hintere Schutzblech angeht. Auf der Seite vom Fighters-Magazin gibt es eine TÜV-Ecke, in der folgendes zum Thema Schutzblech steht:
Das vordere Ende der Abdeckung am Vorderrad muss bis mindestens zur Senkrechten durch die Vorderachse reichen das hintere Ende darf nicht höher als 150 mm über der Horizontalen durch die Radachse liegen.(Bei Motorrädern mit Vollverkleidung werden bereits Abweichungen toleriert)

Am Hinterrad muss die Abdeckung nach vorn wie nach hinten mindestens 150 mm über die Horizontale durch die Radachse reichen.

Die angegebenen Maße gelten bei Abgebockten und unbelastetem Fahrzeug. Es sind Mindestmaße.

Die Abdeckungen müssen nicht unbedingt der breite der reifen entsprechen sondern nur so breit sein um die Lauffläche des Reifens auf der Fahrbahn abzudecken. Es ist auch unerheblich aus welchem Material die Abdeckung besteht. Aber: Bei Kunsthoffteilen muss ein Nachweis über Splitterverhalten vorliegen. Es muss lediglich darauf geachtet werden die Abdeckungen den reifen wie erforderlich abdecken.

An neueren Motorrädern (ab BJ 1998) findet man oft Radbadeckungen die oberhalb von 150 mm über der Radmittelebene enden. Dies liegt daran dass der Fahrzeughersteller die einzelnen Bauvorschriften komplett nach EG-Richtlinien hat prüfen lassen bzw. eine EG-Typgenehmigung für das Fahrzeug erhalten hat. Da es keine EG-Einzelrichtlinie über Radabdeckungen gibt sind diese Fahrzeuge insgesamt betrachtet ebenfalls vorschriftsmäßig.

Dies gilt aber nur für die ab dem genannten Baujahr. Die älteren Motorräder müssen weiterhin die in den vorhergehenden Absätzen genannten Anforderungen erfüllen.
Wenn ich mir nun mein Motorrad anschaue,

Bild

was leider zur Zeit nur auf Bildern geht, da es zum lackieren auseinander gebaut ist, so wundert mich das ein bißchen.

In dem oben genannten Text steht, dass das Schutzblech höchstens 15 cm über einer Horizontalen durch die hintere Radachse enden darf. Wenn man nun den angegebenen Abstand bei meiner Maschine, welcher noch original ist, mit z.B. der Bodenfreihet vergleicht, welche 26 cm beträgt, so sieht mir das aber nach mehr als 15 cm aus.

Die Frage ist nun, warum das so ist? Ist doch alles original und trotzdem nicht nach der Vorschrift. Und bis wohin kann ich jetzt das Schutzblech kürzen oder müßte ich es nicht sogar verlängern? :confused:

Würde mich über eine Erklärung sehr freuen.

P.S.: Wurde sicherlich schon mal alles hier im Forum besprochen, habe aber leider nichts gefunden. Mit dem TÜV werde ich auch noch reden, wird aber erst gehen, wenn die Maschine wieder zusammengebaut ist.
Roland
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 183
Registriert: 01 Jul 2002 00:00
Wohnort: Frankfurt

Galerie

Re: Schutzblech hinten kürzen?

#2 

Beitrag von Roland »

Hi Matze,
so auf den ersten Blick würde ich sagen, das dein Spritzschutz fehlt. Das ist dieser eklige Kunststofflappen, der einfachnur häßlich ist. Den will aber auch niemand mehr sehen, selbst beim Tüv fragt da keiner mehr.
Durch die EU-Richtlinien ist der Mist weggefallen. Wichtig ist nur das du ein Katzenauge an deiner Kiste hast.
Gruß Roland
Roland (SP 41b + F 800 GS)

Es ist nur ein Motorrad. Es hat materiellen Wert, sonst keinen .... gar keinen ! Es bedeutet nichts ! Gar nichts !!!
B12
Kennt sich schon aus
Kennt sich schon aus
Beiträge: 55
Registriert: 01 Mai 2004 00:00

Re: Schutzblech hinten kürzen?

#3 

Beitrag von B12 »

Das stimmt mit den neuen EU - Richtline wird sich einiges änderen. Das dumme ist nur keiner kennt sich damit genau aus.

Zur Not einfach nur auswandern :D :D :D und die DR mitnehmen :rolleyes: .
Ihr seit doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen!!!
Skitzo
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 204
Registriert: 01 Okt 2003 00:00

Galerie

Re: Schutzblech hinten kürzen?

#4 

Beitrag von Skitzo »

Hi Matze,

Du hast recht. Wir hatten das schonmal hier. Aber wenn man nicht weiß, worum es in den Thread eigentlich ging, ist es auch schwer zu finden. :)

Fazit: Vergiss die alte Richtlinie - die interessiert heutzutage niemanden mehr! :)
Gruß & allzeit schrott- und bullenfreie Fahrt wünscht Euch

Skitzo

------------------------------------
Suzuki DR650R - SP44A EZ '94 - R.I.P.
Honda CB900F Bol d'Or - RC04/SC01 EZ '82
Racerbuk
Lernt noch alles kennen
Lernt noch alles kennen
Beiträge: 18
Registriert: 01 Nov 2002 00:00

Re: Schutzblech hinten kürzen?

#5 

Beitrag von Racerbuk »

:D Hallo Matze, was hängt denn bei deinem Mopped unter dem Schutzblech raus ? Sieht ja furchtbar aus. Am besten du schraubst das hässliche Plastikteil gleich ganz ab, denn das interessiert beim Tüv keine Sau mehr. Ich hab eine 91er Dakar und habe das Nummernschild mit einem kleinen Halteblech direkt unter das Schutzblech geschraubt. Sieht echt gut aus und der einzige Kommentar neulich beim Tüv war, dass mein Mopped noch gut in Schuss ist. Viel Spass noch, Gruss Racerbuk
Wer früher stirbt, ist länger tot
tutte76
Ist öfters hier
Ist öfters hier
Beiträge: 28
Registriert: 01 Mai 2004 00:00

Re: Schutzblech hinten kürzen?

#6 

Beitrag von tutte76 »

Jau, selbst die Sache mit dem Rückstrahler wird -zumindest an einigen Stellen- locker gesehen. Hab letzten meine alte XS drüber gekarrt, hatte vergessen, den Rückstrahler wieder dran zu friemeln. Kein einziges Wort seitens des Graukittels.
Hängt wohl aber auch viel von Prüfer/Prüfstelle/Tagesverfassung etc. ab.

Gruß,
der Tutte
---- www.kirner.de ----
Antworten