geblitzt

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guru-desu
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geblitzt

#1 

Beitrag von guru-desu »

 Themenstarter

hallo leute
heut hab ich einen brief von den grünen gekriegt und mich hats fast aufn scheißer gehaut
haben die doch echt geschrieben ich wurde mit meinem "pkw suzuki" :D an dem und dem tag geblitzt und soll gefälligst kohle abdrücken
unter angabe eines pok ... als zeugen

jetz frage:
müssen die nich nachweisen WER gefahren is
ich bin ja nur der halter und hab deswegen den brief gekriegt
wäre cool wenn ihr bald was hören lasst weil ich muss ja bald einspruch einlegen :D

danke
gruß
basti
tschpaul
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#2 

Beitrag von tschpaul »

:cry:
tja da bist du wohl zu langsamm gefahren,hihihi

aber im ernst,der halter wird nicht belangt,aber wenn sie den fahrer nicht ermitteln können,werden sie ( justiz ) dich zwingen ein jahr lang ( oder länger bei viel zu schnell ) ein fahrtenbuch zu führen,und das ist die höchststrafe!!!
hört sich nicht schlimm an,aber wenn du die ersten 30 einträge gemacht hast und der tag ist noch nicht rum,kann ein jahr gaaaaaanz lang werden. :!:
wenn ich alles habe was ich will,
brauche ich nichts mehr :-)


gruß paul
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Ocki
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#3 

Beitrag von Ocki »

Paul hat recht. Sie können, müssen aber nicht, dir das Führen eines
Fahrtenbuches auferlegen. Hab ich mal machen müssen beim Auto.
Da isses noch einigermaßen komfortabel, weil Handschuhfach vorhanden.
Reinsetzen, schreiben,losfahren, anhalten, schreiben, aussteigen.
Beim Mopped is das Kacke.
so long,Ocki
Insekt
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#4 

Beitrag von Insekt »

Salue,
wenn´s das ERSTE mal war und sonst du immer legal unterwegs bist
gibt´s kein Fahrtenbuch.

aber was anderes warum PKW,wenn´s mit dem Motorrad war schreibe hin du hast kein PKW Suzuki???????????wenn doch: Pech gehabt.

gruss HB :D
XB9SX: : mal wieder keine DR SE ,aber ein Quad
Heiner der öfters hier ist als man denkt!
Gelöschter User

#5 

Beitrag von Gelöschter User »

musst mal das foto einsehen. steht doch meist ne nr drauf, da musst mal anrufen und um einsicht bitten.
wie soll da das kennzeichen drauf sein? sonst muss der zeuge ja am straßenrand gestanden haben und das kennzeichen gesehen haben.. :?:

würd dann mal nen anwalt befragen wie die lage ist.

mfg
bikeman
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#6 

Beitrag von bikeman »

Ich würde da wie der Vorredner Einspruch einlegen und denen sagen, daß du keinen PKW Suzuki hast und danach das Foto verlangen. Frage wieviel bist du zu schnell gewesen und wieviel sollst du abdrücken?
Saufst, stirbst. Saufst ned stirbst a. Drum sauf!
Gast

#7 

Beitrag von Gast »

Gelöscht auf Userwunsch: Dennis (14.07.2009 22:24)
Gelöschter User

#8 

Beitrag von Gelöschter User »

wieviel zu schnell warst du denn???
und das mit dem Fahrtenbuch is normalerweise erst nach dem 2ten vergehen...
guru-desu
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#9 

Beitrag von guru-desu »

 Themenstarter

es waren nur 15 km/h zuviel abzüglich 3 also 12
des würde 25 euronen kosten hab ich aber mal ga keinen bock zu bezahlen wofür fahr ich denn mopped???

naja
des mit pkw wird wohl nix nutzen weil mein kennzeichen steht ja drauf und wenn ic hsag ich hab keinen pkw suzuki dann werden die sagen und des kennzeichen kennen sie auch nich oder wie?!^^

kann ich mit dem brief einfach zu den grünen und sagen ich würd gern das foto sehn?is des os einfach? hat des schonmal einer von euch gemacht?

und fahrtenbuch brauch ich wohl nich war des erste mal

und als zeuge ist ein polizeioberkomissar angegeben
mit dem werd ic hwarsch kontakt kriegen wenn ich die bilder sehen will schätz ich
bin dann ja mal gespannt was der sagt wo er das kennzeichen her hat^^
weil von hinten geblitzt is doch eher unwarscheinlich
Nolli
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#10 

Beitrag von Nolli »

Also wegen 25 euro würde ich nicht so eine Wind machen...Zahlen und gut is.
Das mit dem Halter und Fahrer erst ermitteln ist richtig,die Option würde ich mir allerdings offen halten wenn es mal deutlich über 25 euro wirt,ich sprech da aus erfahrung und mußte diese Option schon öffter in anspruch nehmen und habe noch kein Fahrtenbuch......OK mein Freund ist Anwalt und Spezialist im Verkersrecht das war bis jetzt mein Glück :roll:
Du kannst aber schon einfach zur Dienstelle gehen und dir das Bild zeigen lassen.
Bild
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MadMaxOne
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#11 

Beitrag von MadMaxOne »

Wichtig: 2 mal "nein" ankreuzen und zurückschicken!
Meine alte Vergaserseite findet ihr bei den Anleitungen (Danke @Azra3l!)
Gelöschter User

#12 

Beitrag von Gelöschter User »

:roll:
sag du warst es nich und gut
ich würde es aber zahlen, wegen 25€ erst groß rumstreiten...
du musst es selber wissen
Martl
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#13 

Beitrag von Martl »

Bei 25€ mach doch kein unnötigen Wind, sonst wirds mit Pech mehr.

Bzw noch besser, der Hr. Nolli soll dich ma mit seim Freund treffen/telefonieren lassen.
"Es gibt scho gnuag di ma soang wos i tua soi, da datst ma du groat obgehn"
It's not the fall that kills, it's the sudden stop at the end

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dr350bwm
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#14 

Beitrag von dr350bwm »

Ich glaube auch, wegen 25€, lohnt es sich noch nicht. Spar dir das für was größeres.
Aber Fackt ist: Sie müssen schon beweisen, wer gefahren ist. Und ich glaub auch bei Fehler im Protokoll, wie PKW Suzuki, müsste das Knöllchen direkt in dem Mülleimer wandern.
Hast Du keinen Bekannten, der sich ein wenig mit Gesetzen auskennt? Oder Rechtschutz beim ADAC oder so?
Gruß aus dem kleinem Luxembourg
Matze
DR 650 SE :wink:
Gast

#15 

Beitrag von Gast »

Gelöscht auf Userwunsch: Dennis (14.07.2009 22:24)
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