Also ich werde voraussichtlich in ein paar Monaten nach Deutschland übersiedeln und die Suzuki soll natürlich mit Ich hab die SP46A und ich hab von nen Freund gehört das ich sie in Deutschland nur zulassen kann wenn ich die SP46B hab. Stimmt das? Heißt das ich kann sie ned mitnehmen?
Hallo,
also mir sind einige SP46A bekannt, die in D zugelassen sind. Dürfte normal kein Problem sein, ist innerhalb der EU.
Gruß Jo
Eintopf-Fan
----DR 650 Treffen 2002-2019; 2021 dabei gewesen ----
DR650SE SP46 Bj. 1996 120tkm
DR750 BIG SR41 Bj. 1989 47tkm
Transalp PD06 Bj. 1994 85tkm
"Man geniesst die Tatsache, dass man sich Orten und Menschen seines Interesses nicht in demütig gebügter Supersport-Haltung nähert, sondern erhobenes Hauptes, unverkrampft und mit offenem Auge und Ohr"
Zum Glück gibts dazu EU Gesetze, die mit früheren deutschen Schikanen aufgeräumt haben.
Grundsätzlich müssen demnach Fahrzeuge in Deutschland zugelassen werden, die in einem anderen EU Land zugelassen waren.
Ich habe mehrere italienische (Primadonnen) Moppädts eingeführt nach D und habe einen deutschen Brief dafür bekommen. Darunter z.B. eine LAVERDA 750 SF1, die, als sie neu war, nicht nach Deutschland reindurfte (offene Ansaugtrichter und offene Auspuffrohre). Der Tüff musste mir dieses Moppädt mit 108 dB eintragen.
Wahrscheinlich musst Du eine Anfrage stellen an das Zentralregister in Flensburg (wegen nicht geklaut usw.) und mit dem positiven Bescheid kannst Du dann bei der Zulassungsstelle einen deutschen Brief beantragen. Solltest Du z.B. aus Italien einwandern, oder einem EU Land, wo man nur Dokumente besitzt, in der Zeit wo das Fahrzeug zugelassen ist, dann solltest Du vor dem Abmelden beglaubigte Kopien dieser Dokumente erstellen lassen.
Vielleicht ist das aber auch bei einer Einwanderung viel einfacher.