Flachschieber vs. Trachtenverein

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Gast

Flachschieber vs. Trachtenverein

#1 

Beitrag von Gast »

 Themenstarter

Hallo zusammen,

da ich zu hause einen 40er Mikuni rumliegen habe und es mich doch in den Fingern juckt das Teil einzubauen. (Leitungskrümmer, Marving und K&N sind bereits an Bord)

Ich hab mal eine Frage an die Jungs und Mädels hier, die einen Flachschiebergaser verbaut, und seit einiger Zeit im Betrieb haben:

Hat schon jemand bei Kontrollen durch den Trachtenverein (Rennleitung) oder beim freundlichen HU Prüfer Probleme gekriegt?

Soll heißen: wurde der "falsche" Vergaser dort als solcher erkannt.
Der Hersteller wäre ja der selbe :wink:

Danke für Eure Antworten im voraus und
Viel Spaß beim sonnigen DR Osterausreiten

R@bull :D
Gast

#2 

Beitrag von Gast »

 Themenstarter

Hi RATBULL,

ich komme gerade von der HU. Alles roger, Abgas top, Renthal eingetragen.
Bzgl. Vergaser kann ich nur sagen, da hat der Prüfer kein Auge draufgeworfen. Auch in der Vergangenheit nicht. Vielleicht hätte er bei niO Abgaswerten mal draufgeschaut. Hätte er es erkannt??? Glaube nicht.
Ich als "schissbüchsiger" Mitvierziger hätte nur Bedenken bei einem Unfall (aus Erfahrung). Dann kannst du natürlich ein Problem bekommen.
Gruß
Michi
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AWolff
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#3 

Beitrag von AWolff »

In den 20 Jahren die ich Motorrad fahre hat weder der TÜV noch die Trachtengruppe jäh Interesse für meinen Benzinluftgemischaufbereiter gezeigt!

Und selbst wenn, 40er Vergaser bleibt 40er Vergaser, egal ob Gleichdruck oder Flachschieber … der Leistungszuwachs allein durch den Vergaser dürfte eh marginal sein.

Erst wenn das Ansauggeräusch der total perforierten Airbox den Auspuff übertönt, dann könnte es kritisch werden ... :lol:
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Helsche
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#4 

Beitrag von Helsche »

Bin zwar noch nie in einer Pozileikontrolle mitm Motorrad gewesen, dafür aber 3 mal beim TÜFF.

Die interessierten sich weder für Spiegel, die nicht die erforderliche Mindestfläche haben, noch für die fehlende Kennzeichenbeleuchtung, geschweige denn den notwendigen Rückstrahler. Um so Modellspezifische Dinge wie Krümmer oder Vergaser als Original zu identifizieren, müssten die schon eine DR in der Garage stehen haben. Oder wüsstest du das eine DR 600 original einen Flachschieber verbaut hat?
Einen gekürzten DB-Killer im Auspuff oder einen modifizierten LuFi-Kasten interessiert einfach gar Niemand, solange das Mopped geräuschmässig keine Hubschrauberlandung simuliert.

Frohe Osterli
Gast

#5 

Beitrag von Gast »

 Themenstarter

...bin zwar noch kein Mittvierziger, aber immerhin schon ein erste Hälfte 40er. Aber grad in Sachen Unfall o.ä. hätte ich mittlerweile auch Bedenken.
Damals in den 80ern mit der Zündapp CS50 als es mit KS Zylinder usw. mal eine fette Anzeige u.a. wg. Versicherungsbetrug, Steuerhinterziehung und fahren ohne Lappen gab, sah man das irgendwie noch lockerer.

Mal sehen!

Ob das Teil was bringt glaub ich schon, da ich selbigen Flachi aus einer SE mit APB Stufe 1 Welle habe, welche mit kürzerer Übersetzung usw. schon amtlich ab ging.

Auf jeden Fall schon mal Thanks für die erten Feedbacks....
Gast

#6 

Beitrag von Gast »

 Themenstarter

Hi Helsche,

ja das mit Spiegeln und Krümmer hab ich letztes Jahr beim TÜV auch festgestellt. Aber dafür sind sie hier in Bayern ganz scharf auf defekte Kennzeichenbeleuchtung oder fehlende Reflektoren....
Gast

#7 

Beitrag von Gast »

 Themenstarter

Gelöscht auf Userwunsch: Dennis (14.07.2009 22:24)
tomcad05
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#8 

Beitrag von tomcad05 »

Ich seh das mit dem Flachi nicht so kritisch. Meiner Meinung nach ist man mit ´nem 40er Flachschieber immer noch in der Leistungstoleranz vom Hersteller (was so plusminus 5 Prozent sein sollten). Demnach gibt es da kaum Ansatzpunkte für die Versicherung oder die Rennleitung.
MfG tomcad05
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#9 

Beitrag von Martl »

Nein Sir,
Für'n Flachi gibt's keine ABE, kein mir bekannte Eintragung.
Sprich wenn Flachi drin, dann fährtst du ohne Betriebserlaubnis, was im Ernstfall böse enden kann.

Dazu muss ich sagen, das bei meinen Unfällen bisher zum Glück noch niemand mein Möppi genau überprüft hat.

Aber wenn mal was richtig richtig böses passiert und die Leuts von Amtswegen dein Flachi ausfindig machen, welcher am Möppi verbaut ist, dann hast du ein ganz ganz schlechtes Blatt in der Hand.

Hoffen wir, dass uns sowas nie bevorsteht
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#10 

Beitrag von AWolff »

Martl hat geschrieben:Nein Sir,
Für'n Flachi gibt's keine ABE, kein mir bekannte Eintragung.
Sprich wenn Flachi drin, dann fährtst du ohne Betriebserlaubnis, was im Ernstfall böse enden kann. …
Gibt es denn für irgend ein Originalteil 'ne ABE?
Wie will man denn feststellen dass der TM-40 nicht original ist?

Mein Federbein wurde von mir als original-Federbein klassifiziert, schliesslich steht SUZUKI drauf ... :wink:
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#11 

Beitrag von Martl »

Wenn jemand (staatsmäßich) dir an's Bein pissen will, dann schafft der das auch, vergiss das nie.
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#12 

Beitrag von tomcad05 »

... mag alles sein, und ein paar ernste und strenge Worte schaden auch nicht. Will ja keiner hoffen, dass es überhaupt einen Grund geben wird in so eine Situation zu kommen.

Der Flachi ist nun aber in der guten alten 600er original verbaut (lt dem Freundlichen bis BJ 86). So lange die Abgaswerte stimmen, wer will mir verbieten mit Originalteilen zu tunen, welche mit der Betriebserlaubnis der 600er eine Zulassung haben? Geht doch z.B. bei Autoteilen auch. Da werden Motoren, Fahrwerke usw. unterschiedlicher Modelljahre untereinander getauscht und zugelassen. Bestes Beispiel sind Kadett C Stoßdämpfer im VW Käfer - akzeptiert jeder TÜV ...

Manchmal muss man sich das auch schön reden :-)
MfG tomcad05
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#13 

Beitrag von Ulf »

Hi, zu den Fahrzeugen gibt es jeweils eine Typbeschreibung, die beim Kraftfahrtbundesamt hinterlegt ist. TÜV und Rennleitung haben darauf Zugriff. Da stehen unter anderem die Zähnezahlen des Antriebstrangs, der Tankinhalt, Art einer evtl. Drossel und, man lese und staune, sogar konvexe Spiegel drin. Für die SE ist das ein 17 Seiten Pamphlet. NICHT drin stehen Typ, Grösse + Bedüsung des Vergasers!!! Um da mecker zu machen, muß die Staatsmacht einen Gutachter bemühen, der seinerseits den Hersteller anfragen muss (wenn er saacht: habsch gegoogelt gilt das net). Bei einem normalen Boxenstop können die also nix.
Gruß Ulf, wieder Ritter Wendehals von Zehnprozent
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#14 

Beitrag von Tac »

Soll mal einer Beweisen das der Flachschieber, Auspuff, Loch im Filterkasten (was auch immer) Unfallkausal war. Bei Fahrwerks oder Bremsumbauten siehts da natürlich schon anders aus, die sollten natürlich in Ordnung und auch eingetragen sein.

Falls dir einer wirklich die Schuld am Unfall geben will, dann hängens des meist an der Fahrgeschwindigkeit auf. Gibt bei uns so nen Paragraphen: "Immer nur so schnell, um noch rechtzeitig anhalten zu können" Somit hat man als KFZ Lenker gegen Fußgänger, Radfahrer fast immer ein Teilverschulden am Unfall.
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