abe für teile gesucht

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supermoto-xt
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abe für teile gesucht

#1 

Beitrag von supermoto-xt »

 Themenstarter

hi, ich bin neu hier. hab mir letztes wochenende eine dr 650 sp44A gekauft. jetzt muss ich feststellen das ich keine abe für den auspuff und vergaser habe. der auspuff ist ein sebering enduro und der vergaser ist von mikuni (flachschieber).

ich hab schon bei sebering geschaut aber dort gibt es keine abe zum runterladen.

wer kann mir helfen?
Easy
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#2 

Beitrag von Easy »

Servus,

also für den Flachschieber wirst Du keine ABE bekommen, und für die ABE vom Schalldämpfer verlangt Sebring / Mizu 15,- Euro, wenn die nicht zufällig jemand rumliegen hat.

Gruss vom Wolfgang
88-96 DT 125 LC 10V (offene Leistung 22PS) mit 8000 km gekauft, mit 40000 km verkauft.
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10- DR 650 RRS (im Aufbau) zur Aufbau Doku

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FFH
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#3 

Beitrag von FFH »

Hat der Sebring nicht eine eingeschlagene e-Nummer? Hatte ich irgendwann mal hier gelesen. Wenn das so ist, brauchst du keine ABE mitzuführen.

Wenn du den Vergaser "legal" fahren willst, musst du ihn per Einzelabnahme beim TÜV abnehmen lassen.
Gruß, Florian

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supermoto-xt
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#4 

Beitrag von supermoto-xt »

 Themenstarter

der auspuff hat eine eingeschlagene nummer "e1" und dann noch zahlen, müsste ich schauen gehen welche das sind.

der vergaser, sagte mir der verkäufer, sei so über den tüv gegangen weil es sich um eine sp44a handelt. leider konnte ich dazu im netzt nichts finden. glauben kann ich das auch nicht
FFH
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#5 

Beitrag von FFH »

supermoto-xt hat geschrieben:der auspuff hat eine eingeschlagene nummer "e1" und dann noch zahlen, müsste ich schauen gehen welche das sind.
Dann ist alles OK. Mit dieser Nummer brauchst du dir für kein zusätzliches Papier Geld aus der Tasche ziehen zu lassen. Der Schalldämpfer hat eine EG-Zulassung, deren Gültigkeit sich bereits über die Nummer ergibt.
supermoto-xt hat geschrieben:der vergaser, sagte mir der verkäufer, sei so über den tüv gegangen weil es sich um eine sp44a handelt. leider konnte ich dazu im netzt nichts finden. glauben kann ich das auch nicht
Najaaa. Jeder hat so sein Geschichtchen. Aber auch bei den außerhalb Deutschlands ausgelieferten DRs war serienmäßig der Mikuni BST verbaut. Wenn man den Vergaser tauscht, ist das eine abnahmepflichtige Änderung. Allerdings wird es kaum einen interessieren, solange du die vorgeschriebenen Abgaswerte erreichst. Entsprechend wird der Vergaser weder in der Vergangenheit aufgefallen sein, noch wird er das vermutlich in Zukunft tun.
Gruß, Florian

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MadMaxOne
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#6 

Beitrag von MadMaxOne »

supermoto-xt hat geschrieben:der auspuff hat eine eingeschlagene nummer "e1" und dann noch zahlen, müsste ich schauen gehen welche das sind.
Das reicht, brauchst du keine extra ABE mitzuführen.
Wenn dir der TÜVer oder Polizist nicht glauben will, dass der Topf zu deinem Mopped paßt, soll er selber nachschauen. Können und müssen sie, wenn sie's genau wissen wollen.

supermoto-xt hat geschrieben: der vergaser, sagte mir der verkäufer, sei so über den tüv gegangen weil es sich um eine sp44a handelt. leider konnte ich dazu im netzt nichts finden. glauben kann ich das auch nicht
Klar geht der so über den TÜV ... weil das auch kaum ein TÜVer merkt (merken will).
Aber illegal ist er trotzdem. Bekommst du auch nicht ohne weiteres eingetragen.
Red mit dem Vorbesitzer, dass du den orig. Vergaser noch haben willst, für den Notfall. :wink:
Meine alte Vergaserseite findet ihr bei den Anleitungen (Danke @Azra3l!)
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