Reparaturkosten nach Unfall

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ruhiger72
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Reparaturkosten nach Unfall

#1 

Beitrag von ruhiger72 »

 Themenstarter

Hallo Leute,undzwar habe Ich zur Überschrift paar Fragen.Hatte gestern nen Crash mit nem Auto.Dabei sind ein paar Teile flöten gegangen u.a.auch die Vorderradfelge. Die gegnerische Versicherung hat schon wegen einem Gutachter angerufen.Wie siehts aber mit verdeckten Schäden aus? Z.B. Bremscheibe Gabel oder sogar der Rahmen. Habe das Auto im spitzen Winkel getroffen,also nicht Frontal :!: Soll ich mir nen Repkostenvoranschlag bei einem Suzihändler einholen :?: Die Versicherung meinte am Telefon: Der Gutachter könne mir auch gleich einen Verrechnungscheck ausfüllen! Ist bestimmt nicht Ratsam oder? Ist schließlich mein erster Unfall.Wie würdet Ihr damit umgehen? :roll:
Alles sollte so einfach gemacht werden, wie möglich, aber nicht einfacher. Sp44B 40tkm Kaputter Rahmen ( wird wieder) SP44B 62tkm i.O.
poison17
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#2 

Beitrag von poison17 »

am besten, du fährst zum suzuki-händler - die haben meist einen freien gutachter an der hand. die wissen dann vor allem auch, wovon sie reden!

lass dich auf keinen fall gleich auf einen versicherungscheck ein!

p.s.: denk an schmerzensgeld, ausfallkosten und ich würde dir zu einem anwalt mit fachrichtung verkehrsrecht raten!
Hacky
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#3 

Beitrag von Hacky »

Moin,

Erstmal ist Hauptsache das dir nix passiert ist!

Dann geh zu einem freien Gutachter, bei Schäden über 800Eus muss die Gegnerische Versicherung den bezahlen!

Und Gutachter wissen, wie sie das hinkriegen...

Eine krumme Gabel und ne defekte Felge, da kommen locker 1000Eus zusammen, die rechnen ja mit originalneupreisen und nicht mit ebuchtpreisen...
DR 650 RSE Bj. 96 82000km, Alltagsmopped
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CBR 900RR Bj. 95 37000, Rennsemmel

Erst anhalten, dann absteigen. Reihenfolge beachten!
FFH
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#4 

Beitrag von FFH »

Dass du gesund geblieben bist, ist das Wichtigste. Auch die Schuldfrage scheint zu deinen Gunsten ja unstrittig zu sein.

Die Tipps, auf welche Art und Weise man die Schadenssumme in die Höhe treiben kann, möchte ich nicht weiter beflügeln. Das ist so eine Mentalität in Deutschland, die ich nicht ganz nachvollziehen kann.

Unfälle passieren. Ich bin über die Jahre in eine ganze Reihe unverschuldeter "Feindbegegnungen" geraten (hauptsächlich durch Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr einfach nicht bei der Sache sind). Einen externen Gutachter hätte ich hinzugezogen, wenn das Gutachten der gegnerischen Versicherung ganz offensichtlich unplausibel ist. Das ist mir bislang nie passiert.

In deinem Fall wird es aber vermutlich so sein, dass - fast egal welcher Schaden festgestellt wird - die fachgerechte Behebung des Schadens den Zeitwert deiner Maschine überschreitet. Als Richtwert: Der KFZ-Marktbewerter DAT gibt als Händlerpreis für eine 1998er DR650 SE mit 30.000km einen Wert von 883€ an. Ältere Fahrzeugjahrgänge sind nicht gelistet. Also egal wie kompliziert man die Schadensberechnung anstellt, mehr als den Zeitwert der Maschine gibt es ohnehin nicht.
Gruß, Florian

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#5 

Beitrag von ruhiger72 »

 Themenstarter

FFH hat geschrieben:
In deinem Fall wird es aber vermutlich so sein, dass - fast egal welcher Schaden festgestellt wird - die fachgerechte Behebung des Schadens den Zeitwert deiner Maschine überschreitet. Als Richtwert: Der KFZ-Marktbewerter DAT gibt als Händlerpreis für eine 1998er DR650 SE mit 30.000km einen Wert von 883€ an. Ältere Fahrzeugjahrgänge sind nicht gelistet. Also egal wie kompliziert man die Schadensberechnung anstellt, mehr als den Zeitwert der Maschine gibt es ohnehin nicht.
. Das heißt also, meine Maschiene ist Bj 92 und dafür bekomme ich noch nichtmal die ersatzteile raus wenn es den Restwert des Moppets übersteigt! Dann wäre es ja ein wirtschaftlicher Totalschaden! Wegen den Kleinteilen mach ich mir keine sorgen( Kupplungshebel,Blinker und Handprotectoren)mir gehts halt nur um die Felge +bremsscheibe,gabel und Rahmen.Die Motorradsachen und das Handy werden ja anders geregelt!Schuldfrage ist eindeutig! Pkw in der Ortschaft aus einem Grundstück auf die Hauptstrasse.War ne Rechtskurve verdeckte Einsicht durch ein Haus vor der Ausfahrt. Habe zum Glück nur eine geprellte Kniescheibe durch den Einschlag an der Fahrertür :wink:
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ELVIS
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#6 

Beitrag von ELVIS »

Du solltest Dir überlegen, ob Du die Karre aufbauen oder loswerden willst.
Es ist simpel geregelt : Mehr als 130% des Zeitwertes gibt es nicht, danach ist die Karre nicht mehr reparaturwürdig.
Wenn der Gutachter einen höheren Schaden feststellt ( und das wird er ), landet Deine Karre in einer Restwert-Börse. Da können die Schrotter dann fröhlich drauf bieten.
Dann gibt es für Dich Zeitwert abzüglich Restwert und Du verlierst Dein Wahlrecht, kannst also nicht mehr sagen, daß Du gern 130% vom Zeitwert hättest, um die Karre aufzubauen.
Besorg Dir ein Gutachten, welches max. 30% über Zeitwert liegt.
Für die Klamotten gibt es auch nur Zeitwert ( ist nicht eindeutig geregelt, aber es wird eine Nutzungsdauer von ca. 5 Jahren zugrunde gelegt), Nutzungsausfall nur bei nachgewiesener Reparatur oder den festgelegten Zeitraum für die Wiederbeschaffung. Hab ich mir nicht ergoogelt, sondern vom Fachanwalt erklären lassen. Nur eben zu spät :-)
Aus heutiger Sicht würde ich immer zum RA gehen ( was die gegnerische Versicherung bezahlen muß ) und auch Schmerzensgeld verlangen - für meine zematschte Adventure, meine Klamotten, Navi und Helm hab ich unterm Strich 2000 bekommen, weil :
3750 Zeitwert, 6000 € Reparatur-Kosten und irgendein Arsch hat für die Reste 2000 geboten.
Als das alles rauskam, hatte ich die Karre aber schon wieder stehen, mußte die Kröte also schlucken - ich hatte auch geglaubt, daß der Zeitwert in jedem Falle ersetzt würde. Was er ja auch wird, nur ist die Karre dann weg. Und die Reparatur muß belegt werden.
Asonsten : Vorderrad, Gabel, Brücken usw. kosten keine 200. Also bist Du unterm Strich immer im Plus :-)

Edit : Aufgrund der eher geringen Schadenssumme, kannst Du versuchen, das über einen Kostenvoranschlag zu regeln. Ob die Versicherung das schluckt, siehst Du dann.
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#7 

Beitrag von ruhiger72 »

 Themenstarter

:shock: Ich will doch meine gute nicht verscherbeln,nachdem ich se mir so her gerichtet habe wie ich sie haben wollte!Mal angenommen die bieten mir ca500.-! Austauschen kann ich die Teile auch selber :wink: Lohnt sich das für mich :?:
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#8 

Beitrag von FFH »

Das mit der Restebörse kannte ich noch nicht aus eigener Erfahrung. Ist das jetzt ein Standardvorgehen?

Die Sache mit dem Zeitwert ist natürlich plausibel. Das ist derjenige Wert, für denen die Maschine am freien Markt wieder zu beschaffen ist und soll angeblich die Preise widerspiegeln, die tatsächlich erzielt werden (also nicht die VB der Ladenhüter, die überteuert seit Jahr und Tag bei mobile.de o.ä. stehen). Lässt du dir den Zeitwert ersetzen, dann trittst du die Reste natürlich an die Versicherung ab, die sie weiterverwerten können, denn du hast ja quasi den Austauschpreis für das ganze Motorrad bekommen.

Behältst du das defekte Fahrzeug bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, wird der Restwert von der gezahlten Summe abgezogen (auch das ist ja plausibel, denn darauf würdest du entweder aufbauen, oder die Reste selbst veräußern). Nach eigenen Erfahrungen hat die Bestimmung des Restwertes immer ein Gutachter vorgenommen. Das schiene mir in Sachen Abschätzbarkeit für den Geschädigten auch fairer, als wenn ein unbekannter "Bieter" angeblich einen Wahnsinnspreis für die Reste hinlegt.

In jedem Fall sollte aber doch der zugrunde gelegte Restwert bekannt sein, bevor man sich für entweder das Abrechnen des Zeitwerts oder die Reparatur entscheidet? Elvis, in deiner Darstellung hört sich das anders an.
Gruß, Florian

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#9 

Beitrag von ELVIS »

Die Restwertbörse scheint wohl gängig zu sein. Nur ist das, was rauskommt nicht vorhersehbar. Für meine Karre lagen rd. 10 Angebote zwischen 300 und 700 € vor. Und einer bietet dann 2000. Wäre spannend gewesen, ein solches ( unverbindliches ! ) Gebot anzunehmen.
Für ne DR wird es nicht viel sein - für meine kaum angeschrammte BIG wollten die nur 250 geben.
Der Gutachter wird immer das Problem sein, egal wer ihn beauftragt ( der Geschädigte hat da Vorrang ) : Weil nach Schadenssumme abgerechnet wird...
Und dann schauen die Brüder in die Preislisten - Vorderrad und Gabel komplett sind ja schon über Zeitwert. Noch ein paar AW Lohn drauf und schon ist Ende.
Ist doch klar, für den haftenden Versicherer ist das immer die billigste Lösung.
Ich würd zu einem Fachanwalt gehen, ist Dein gutes Recht und der weiß es besser. Aber auch da nicht alles glauben, was die Jungs Dir vorsingen :-)

Aber da Du nach Meinungen fragst : Ich würde einen Schaden via KV unter 1000 € feststellen lassen und schauen ob die Versicherung das akzeptiert ( die wollen ja auch keine unnötigen Kosten ), Klamotten ( wenn wirklich beschädigt, Geldschneiden trifft uns alle als Prämienzahler :-)) einreichen und mir die Option auf Schmerzensgeld erstmal offenhalten.
Die DR bekommst Du immer für kleines Geld wieder gerade.
Was fährst du denn eigentlich ?
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#10 

Beitrag von ruhiger72 »

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Also momentan habe ich ne lädierte SP44 Bj92 mit 40tkm auf der Uhr :roll: Und nen unabhängigen Gutachter habe Ich mir auch für morgen bestellt,naja mal das ganze Prozedere durchspielen.Und wenn ich irgend welche Bedenken habe,kann ich mir ja hier im Forum noch ein paar für und wieder einholen :!: Das kuriose an der Sache ist aber: vor ca 1monat hab ich mir ne gute günstige gabel in der Bucht geschossen :) So war Sie vor dem Crash! mach morgen ein paar schadensbilder!! :( http://www.fotos-hochladen.net/uploads/ ... 1mvdxl.jpg / http://www.fotos-hochladen.net/uploads/ ... bsg57o.jpg
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#11 

Beitrag von ruhiger72 »

 Themenstarter

:( Also der Gutachter is durch. Vorderfelge schrott,Gabelholme+ untere gabelbrücke ebenfalls schrott,lenkanschlag am Rahmen verzogen unteres Lenkkopflager hinüber.Lenker hat er auch mit eingetragen.und noch ein paar zubehörteile wie Handprotektoren+miniblinker! Gabel hat laut Richtplatte einen Verzug von min.3mm! Der lenkeinschlag reicht mit der linken Lenkerarmatur fast bis zum Tank :!: :( Zu den Reparaturkosten sagte Er: Die übersteigen so gut wie sicher den Zeitwert! ABER!!! die Versicherung müsste mir den aktuellen Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes bezahlen,denn der Zeitwert ist nur der Einkaufspreis des Händlers!Wer gibt denn schon seine DR mit solchem Zubehör für,ich sage mal,5-600 eus weg :?:BildBildBildBild
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#12 

Beitrag von ruhiger72 »

 Themenstarter

Bild[/img]BildBildBildBild
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FFH
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#13 

Beitrag von FFH »

ruhiger72 hat geschrieben:Zu den Reparaturkosten sagte Er: Die übersteigen so gut wie sicher den Zeitwert!
Nun, das ist ja, was Elvis und ich vorhergesagt haben.
ruhiger72 hat geschrieben:ABER!!! die Versicherung müsste mir den aktuellen Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes bezahlen,denn der Zeitwert ist nur der Einkaufspreis des Händlers!Wer gibt denn schon seine DR mit solchem Zubehör für,ich sage mal,5-600 eus weg
Wie gesagt: du bekommst entweder, was du aufwenden müsstest, um ein gleichartiges Fahrzeug wiederzubeschaffen, oder wenn du die Reste behalten willst, den Differenzbetrag zu diesem Wert, abzüglich Restwert.

Viel interessanter wäre, was der Gutachter zur Restwertermittlung gesagt hat.

Zum Zubehör gilt: das ist für die Feststellung des Wertes nahezu immer unerheblich. Das Anbringen von einem besonders hübschen Frontschutzblech ändert am Fahrzeugwert nichts.
Gruß, Florian

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#14 

Beitrag von ruhiger72 »

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Seine Meinung zum Restwert: Er ist verpflichtet hier bei uns in der Umgebung 3 Händler zu kontaktieren! Die gegnerische Versicherung macht das aber über die Restwertbörse Deutschland weit,leider! :?
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#15 

Beitrag von ruhiger72 »

 Themenstarter

Zum Zubehör gilt: das ist für die Feststellung des Wertes nahezu immer unerheblich. Das Anbringen von einem besonders hübschen Frontschutzblech ändert am Fahrzeugwert nichts.
Also könnte ich rein theoretisch beim Verkauf mein Kotflügel,die Stahlflexleitung und die Pulver beschichteten Teile wieder austauschen,oder liege ich da falsch? :roll:
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