Du solltest Dir überlegen, ob Du die Karre aufbauen oder loswerden willst.
Es ist simpel geregelt : Mehr als 130% des Zeitwertes gibt es nicht, danach ist die Karre nicht mehr reparaturwürdig.
Wenn der Gutachter einen höheren Schaden feststellt ( und das wird er ), landet Deine Karre in einer Restwert-Börse. Da können die Schrotter dann fröhlich drauf bieten.
Dann gibt es für Dich Zeitwert abzüglich Restwert und Du verlierst Dein Wahlrecht, kannst also nicht mehr sagen, daß Du gern 130% vom Zeitwert hättest, um die Karre aufzubauen.
Besorg Dir ein Gutachten, welches max. 30% über Zeitwert liegt.
Für die Klamotten gibt es auch nur Zeitwert ( ist nicht eindeutig geregelt, aber es wird eine Nutzungsdauer von ca. 5 Jahren zugrunde gelegt), Nutzungsausfall nur bei nachgewiesener Reparatur oder den festgelegten Zeitraum für die Wiederbeschaffung. Hab ich mir nicht ergoogelt, sondern vom Fachanwalt erklären lassen. Nur eben zu spät

Aus heutiger Sicht würde ich immer zum RA gehen ( was die gegnerische Versicherung bezahlen muß ) und auch Schmerzensgeld verlangen - für meine zematschte Adventure, meine Klamotten, Navi und Helm hab ich unterm Strich 2000 bekommen, weil :
3750 Zeitwert, 6000 € Reparatur-Kosten und irgendein Arsch hat für die Reste 2000 geboten.
Als das alles rauskam, hatte ich die Karre aber schon wieder stehen, mußte die Kröte also schlucken - ich hatte auch geglaubt, daß der Zeitwert in jedem Falle ersetzt würde. Was er ja auch wird, nur ist die Karre dann weg. Und die Reparatur muß belegt werden.
Asonsten : Vorderrad, Gabel, Brücken usw. kosten keine 200. Also bist Du unterm Strich immer im Plus
Edit : Aufgrund der eher geringen Schadenssumme, kannst Du versuchen, das über einen Kostenvoranschlag zu regeln. Ob die Versicherung das schluckt, siehst Du dann.