Fehlende Einträge in den neuen Papieren

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osym
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Fehlende Einträge in den neuen Papieren

#1 

Beitrag von osym »

 Themenstarter

Hallo
ich war vorgestern mit der RSE bei der Dekra zur HU,
Wiedervorführung wegen erheblicher Mängel erforderlich.
Der Stein des Anstoßes war ein Hinterreifen der Dimension 130/80-17" der ja im alten Fahrzeugschein und -brief eingetragen war.
In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 fehlt dieser Eintrag, d.h man sollte entweder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenhändlers oder eine Kopie des alten Briefes mitführen, falls man an jemanden gerät, der das ähnlich voller blinden Aktionismus, wie mein Dekramann sieht.

Happy End- nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung hat die RSE keine Mängel mehr.
Es lebe der Schwachsinn in Deutschland.
Gruß Olaf

RSE - Reise Sport Enduro oder Richtige Sport Enduro
...zum Schweigen fehlen mir manchmal echt die Worte !
Mathias
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Re: Fehlende Einträge in den neuen Papieren

#2 

Beitrag von Mathias »

...... ich hab eine Reifenodyssee hinter mir....... Vorlage des alten Briefs meiner zweiten SP42 u. des Briefs eines Rahmens..... ohne irgendwelchen Erfolg. Eingetragen bekommst Du heute die Dimension nicht mehr u. wenn dann mit klarer Reifenbindung. Dazu brauchts aber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der musst Du aber in der Regel gar nicht eintragen..... siehe T63..... oder K74.....

Das spannende an der ganzen Geschichte ist aber, dass Dir jeder was anderes erzählt.... bin mit meinem Brief bei 6 TüV Stellen vorbei, da findet wirklich jeder einen anderen Grund. Ich hätte gerne den MT21 eingetragen getragen gehabt, leider Geschwindigkeitsklasse R und keine M + S Kennung (dann würde auch bei Zweirädern der Aufkleber im Sichtfeld greifen)..... und die 130er Dimension generell......

Wenn Du in Zukunft ein Moped kaufst, musst Du sehr gut darauf achten, ob es da eine Freigabe für einen Stollen gibt, sonst fahrst Du ohne Stollen. ;-)

Mathias
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Wooky
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#3 

Beitrag von Wooky »

:arrow:
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Re: Fehlende Einträge in den neuen Papieren

#4 

Beitrag von Mathias »

Wenn´s drin steht...... aber, wenn Du´s eintragen willst..... scheiterst Du kläglich. Zumindest im Süden.

Bei der 44 ist es wie Du schreibst..... da steht bei mir aber die Dimension inzwischen wieder im Schein, nach dem Drama mit der 42.

Mathias
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Re: Fehlende Einträge in den neuen Papieren

#5 

Beitrag von Motzkeks »

Bei meiner 45er hab ich den Satz auch drin stehen wie Wooky - heißt das, ich darf mir beim nächsten mal nen 130er TKC draufmachen?
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Mathias
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Re: Fehlende Einträge in den neuen Papieren

#6 

Beitrag von Mathias »

Die SP44 u. 45 trifft das auch nicht.....

.... aber die SP41, SP42 u. SP46 auf jeden Fall.

Wenn ich jetzt ein TKC 80 in der Dimension 130/80 auf die SP42 montieren will, dann kann ich mit diesem Blatt zum TÜV:

http://motorrad.suzuki.de/uploads/tx_mc ... _SP42B.pdf

...und kann eine Anbauabnahme machen lassen. Allerdings wird mir dann heute nur noch der TKC 80 in 130 eingetragen. Also mit Reifenbindung. Es gab Zeiten, da haben sie Dir den 130 generell eingetragen, so wie es bei der SP44 u. SP45 im Brief steht. Das heißt, mit Anbauabnahme bei SP41, SP42 u. SP46 und Reifenbindung auf den abgenommen Reifen, kannst Du keine Mischbereifung fahren, wie mit der SP44/45.

Es gibt aber Reifen wie den T63, dort steht in der UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG:

Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht, eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich.

http://moto-reifenkompass.cultdev.de/myFile/show/648

Das heißt, fährst Du keine SP44/45 schaust Du lieber beim Reifenhersteller, ob es von ihm nicht schon eine für den Reifen spezielle Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt. Dann ersparst Du Dir die Kosten für´s eintragen und hast nix verloren, wenn Du beim nächsten Mal einen anderen Reifen probierst.

Das Thema wird vor allem bei neueren Fahrzeugen interessant, den wenn keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, bekommst Du den Reifen im Leben nicht eingetragen.

Vielleicht war´s jetzt etwas verständlicher. :mrgreen:

Da aber auch das zurückdatieren des TÜVs nicht in allen Bundesländer u. teilweise sogar innerhalb von Bundesländern, gleich gehandhabt wird, kann es sein, dass Du keine Reifenbindung bekommst. Das liegt aber nur an dem Papier von Suzuki, bei neueren Maschinen, keine Chance.

Mathias
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Re: Fehlende Einträge in den neuen Papieren

#7 

Beitrag von Motzkeks »

Das ist ja cool. Das heißt, ich kann wirklich ohne weiteres mitm 130/80 TKC hinten zum TÜV?

EDIT: Steht bei Continental leider nicht so: http://www.reifen-freigaben.de/pdf/575.pdf
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Mathias
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Re: Fehlende Einträge in den neuen Papieren

#8 

Beitrag von Mathias »

Ja, TKC 80 130/80 - 17 65S mit dem Stempel des Reifenhändlers muss es bei Dir noch nicht einmal in irgendeinem Schein stehen..... Alt...neu....Teil, was weiß ich......

Durck Dir das aus, lass es vom Reifenhändler unterschreiben..... fertig.

http://motorrad.suzuki.de/uploads/tx_mc ... _SP42B.pdf

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Re: Fehlende Einträge in den neuen Papieren

#9 

Beitrag von PaulAim »

Hallo zusammen,

ich grab das hier mal wieder aus.
Ich bin vor Kurzem in eine neue Stadt gezogen und musste daraufhin die Suzi ummelden.

In meinen alten Papieren stand bei Ziffer 20, 21, 22, 23 noch drin:
20: 90/90-21 54S
21: 120/90-17 64S
22: 3.00-21 51R
23: 130/80-17 65S
Und bei den Bemerkungen wurde erwähnt, dass ich vorne und hinten verwenden kann, wie ich will.

Im neuen Schein steht nun (hab ich leider zu spät gesehen)
15.1: 90/90-21054S
15.2: 120/90-17 64S
15.3: steht nix
und unter
22 (Bemerkungen): Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten*

Bei der Zulassungsstelle wird der alte Schein wohl nicht mehr existieren.
Was kann ich da jetzt machen, um den alten Zustand wieder herzustellen?
Hinten hab ich nämlich nen 130er drauf... -.-

Danke und Grüße
Ingo
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Re: Fehlende Einträge in den neuen Papieren

#10 

Beitrag von Mathias »

Wenn Du SP44 oder 45 fährst kein Problem. Fährst Du SP41, 42 o. 46 hilft eventuell eine Freigabe vom Reifenhersteller. SP43 weiß ich nicht.....

Die erste Größe wird übernommen. Ich möchte gar nicht drüber nachdenken müssen, was ich für ein Drama hatte. Jetzt fahr ich eben mit Freigabe und da der T63 wieder lieferbar ist (Schotter), findet sich immer eine Alternative. Bei Matsch z.B. K74 Kombi, gibts auch eine Freigabe und Straßenreifen gibts massenhaft. Es gibt inzwischen sogar eine Freigabe für den TKC in 130, wobei ich persönlich mag den T63 viel viel lieber. :wink:

http://www.reifen-freigaben.de/pdf/573.pdf

Gruß Mathias
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Re: Fehlende Einträge in den neuen Papieren

#11 

Beitrag von PaulAim »

Cool,
danke für den Link.
Ich fahre mit Conti Trail Attack.
Vorne 90/90 hinten 130/80.
In der Bescheinigung steht zwar nur SP42B (RS) aber der Unterschied zur SP43B ist ja nur der E-Starter, oder nicht?

Grüße
Ingo

P.S.:
Conti-Freigabe für SP43B (RSE)
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